28. August 2019: Prozessauftakt – Lärmschutzklage

28. August 2019: Klage gegen das Eisenbahnbundesamt für Lärmschutz in Düsseldorf Angermund wird verhandelt

Die seit Jahrzehnten andauernde Lärmbelastung und Gesundheitsgefährdung verursacht durch die Eisenbahntrasse in Düsseldorf-Angermund sind Gründe für die Lärmschutzklage unseres Vereins vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht.

Diese wurde am 28. August 2019 mündlich verhandelt.

Die Klägerin unserer Initiative gibt Interviews zur Klage

„Über 40 Jahre hinweg haben die Menschen Bittbriefe an die Bahn geschrieben, weil sie sich ein einigermaßen erträgliches Lebensumfeld und Lärmschutz an den Gleisen erhofften. Dies hat die Bahn nicht nur abgebügelt, sondern – schlimmer noch – die Zugzahlen und damit die unzumutbare Belastung für Angermunder an der ungeschützten Trasse immer weiter erhöht. Dabei berief sie sich stets auf den angeblichen Bestandsschutz der Gleise“, resümiert die Klägerin die Motivation für den jetzt beschrittenen Klageweg.

Da Bestandsschutz aber nur dort bestehen kann, wo der vorhandene Bestand zum Zeitpunkt der Errichtung rechtmäßig war, hat die Bürgerinitiative nachgehakt und Nachweise der rechtmäßigen Errichtung der Bahntrasse verlangt. Diese sind aber sowohl die Deutsche Bahn als auch die Aufsichtsbehörde für das Eisenbahnwesen – das Eisenbahnbundesamt – bis heute schuldig geblieben.

In der Konsequenz muss davon ausgegangen werden, dass es sich bei der Schieneninfrastruktur in Angermund um einen Schwarzbau handelt, der wiederum das Genehmigungsverfahren für den geplanten RRX-Gleisausbau infizieren wird.

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Die Deutsche Bahn und das Eisenbahnbundesamt lehnen die Forderungen der Initiative Angermund nach sofortigem Lärmschutz, beispielsweise durch Nachtfahrverbote oder Geschwindigkeitsbegrenzungen, weiterhin ab. Deshalb sah sich die Bürgerinitiative gezwungen, Lärmschutzklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einzureichen.

Das Medieninteresse an diesem Verfahren ist groß: Unser Rechtsbeistand RA Dr. Antweiler gibt zahlreiche Interviews

Mit der Klage soll erreicht werden, dass das Eisenbahnbundesamt gegenuber der DB Netz AG geeignete Maßnahmen erlässt, damit diese beim Betrieb der offensichtlich rechtswidrig errichteten Eisenbahnstrecke Düsseldorf Hbf. – Duisburg Hbf. die geltenden Lärm-Immissionsgrenzwerte einhält. Aktuell sind diese Immissionsgrenzwerte weit überschritten. Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Nachtfahrverbote wären Beispiele für mögliche Maßnahmen.

Das Gericht hat sich vertagt.