In diesem Bereich finden Sie Lesenswertes, Dokumente sowie Links zu wissenschaftlichen Studien und Gutachten zu den Themen:
- Folgen schienenbedingter Immissionen auf Mensch, Tier und Umwelt
- Nachhaltiger Gesundheitsschutz
- Maßnahmen zur leisen Schiene der Zukunft
- Verkehrspolitik
- Verkehrswende
- Städtebau/Intergration von Verkehrsströmen in Ballungsräumen
Weltgesundheitsoganisation (WHO): Aktualisierte Guidelines zum Umgebungslärm in Europa

EU Studie: Umgebungslärm in Europa
Environmental Noise in Europe / Umgebungslärm in Europe: Studie der European Environment Agency zur Lärmbelastung in Europa. Die Landeshauptstadt Düsseldorf kommt – für uns wenig überraschend – schlecht weg.
Wir zitieren:
„Chronic exposure to environmental noise has
significant impacts on physical and mental health
and well-being.“

Schluß mit der realitätsfremden Berechnung von Bahnlärm – Spitzenpegelkriterium einführen
Bahnlärm wird nicht gemessen, sondern berechnet. Dabei wird bei Schallberechnungen an Schienenstrecken mit Durchschnittswerten gearbeitet.
Wir von der Initiative Angermund kritisieren dieses realitätsfremde Verfahren seit Jahren.
Experten unterschiedlicher Fachdisziplinen präsentierten im Oktober 2017 in der Hessischen Landesvertretung in Berlin Ergebnisse ihres Gutachtes, das u.a. den enormen Einfluß des Maximalpegels auf den Nachtschlaf und damit auf die Gesundheit wissenschaftlich untersucht hat.
Dipl. Ing. Richard Kleinofen von unserer Initiative hat an diesem Fachgespräch teilgenommen und die rasche Umsetzung dieser Erkenntnisse und damit die Berücksichtigung des Maximalpegels bei Berechnungen des Schienenlärms gefordert.
Wir zitieren aus dem Gutachten:
"Insbesondere für Anwohner im Nahbereich von Bahnstrecken ist die Berücksichtigung sowohl der Höhe der Maximalpegel, als auch der Häufigkeit der Bahnlärmereignisse für eine angemessene Beurteilung des nächtlichen Schienenverkehrslärms erforderlich."
Das Gutachten gibt es hier: https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/schlussbericht.pdf
Lärmschutz an Schienenwegen hat Nachholbedarf
Professor Hecht von der Technischen Universität Berlin bringt es auf den Punkt. Zum Thema Bahnlärm führt er treffend aus:
"Die Eisenbahn ist in den vergangenen Jahrzehnten sehr viel lauter geworden, in vielen Bereichen in den letzten 50 Jahren bis 20 dB(A). Die akzeptablen Mittelungspegel von 55 dB(A) werden heute deutlich überschritten, bisweilen 25 dB(A) und mehr."
Zum sehr lesenswerten Artikel geht es hier
Was ist ein Planfeststellungsverfahren?
Der Ausbau der Schieneninfrastruktur im Rahmen des RRX ist ein raumbedeutendes Vorhaben muss über ein förmliches Verwaltungsverfahren planstgestellt werden.
Doch was ist ein Planfeststellung? Welche Schritte werden in einem Planfeststellungsverfahren durchflaufen? Folgendes Video erklärt dieses Prozedere:
[embedyt] http://www.youtube.com/watch?v=ewO7_o5qFnA[/embedyt]
Angermund ist im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.1. Die verantwortliche Anhörungsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf.
Weitere Planfeststellungsabschnitte im Düsseldorfer Stadtgebiet sind:
- Planfeststellungsabschnitt 2.0: Hellerhof bis Reisholz
- Planfeststellungsabschnitt 2.1: Reisholz bis Wehrhahn (die sog. Offenlage der Unterlagen hat im Sommer 2017 stattgefunden)
- Planfeststellungsabschnitt 3.0: Unterrath bis Wehrhahn (der förmliche Erörterungstermin hat am 19.12.2017 stattgefunden)
- Planfeststellungsabschnitt 3.0a: Unterrath bis Kalkum
- Planfeststellungsabschnitt 3.1: Kalkum bis einschließlich Angermund
Die Unterlagen für den am stärksten betroffenen Düsseldorfer Stadtteil Angermund (Neubau zweier Gleise mitten im Stadtteil) sind von der Deutschen Bahn noch nicht eingereicht worden.
Unsere Nachbarn im Norden – in Duisburg-Rahm – finden sich wiederum in einem anderen Planfeststellungsabschnitt wieder und werden somit getrennt von Angermund bearbeitet. Es fällt auf, dass viele kleingliedrigen Planfeststellungsabschnitte gebildet wurden. Kritiker führen dazu aus, dass durch diese Aufteilung u.a. ein Austausch der Betroffenen schwieriger wird. Auch sind in der Konsequenz bei kleinen Abschnitten auch die Zahl der Einwender geringer. Eine übergeordnete Planung, eine sinnvolle Planung aus einem Guss oder die Nutzung von Synergien wird ebenfalls schwieriger bzw. unmöglich.

Ergebnisse des Rundes Tischs „Lärmschutz in Angermund“
20. Feb 2017: Die Ergebnisse des sog. Runden Tischs zwischen der Initiative Angermund, DB Netz AG und der Stadt Düsseldorf werden der Öffentlichkeit vorgestellt. Konsens der fast einjährigen Gespräche: Die Einhausungsvariante der Intiaitive Angermund ist machbar.
Das Abschlussprotokoll sowie Anlagen findet Ihr es in den beiliegenden Links:
DrAntweiler_Planfeststellungsrichtlinien
Gutachten der Stadt Düsseldorf inkl. Beschlussvorlage (Stand: Nov 17) und Erlätuerungen zur geländegleichen Einhausung (Stand April 17)
Ergebnisbericht_Studie-Pesch-Partner
Beschlussvorlage_001-1-2018_Ratsauftrag Runder Tisch Lärmschutz Angermund
Umweltamt_Gutachten-unkommentiert
Pressemitteilung der Initiative Angermund zum Abschluss des Runden Tischs:
Forschungsdatenbank: Schienenlärm
Das Bundesverkehrsministerium hat die TU Braunschweig (Aninstitut IVE) und TU Berlin beauftragt, eine frei zugängliche Forschungsdatenbank Schienenlärm/Bahnlärm zu erstellen und zu pflegen.
Diese ist hier einsehbar:
www.bmvi.de/forschungsueberblick-laermschutz
Gesamtlärmbetrachtung: Versprochen gebrochen
Bereits in der abgelaufenen Legislatur hatte die Große Koalition (siehe Koalitionsvertrag) eine Gesamtlärmbetrachtung versprochen. Unser Resümeé: Versprochen gebrochen!
Im Koalitionsvertrag hieß es vollmundig:
„Die Akzeptanz für Mobilität und die weitere Modernisierung der Infrastruktur hängt entscheidend davon ab, dass die Lärmbelastung reduziert wird. Wir werden deshalb den Schutz vor Verkehrslärm deutlich verbessern und Regelungen für verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen treffen. Der Gesamtlärm von Straße und Schiene muss als Grundlage für Lärmschutzmaßnahmen herangezogen werden. Das freiwillige Lärmsanierungsprogramm für Bestandsstrecken wird ausgebaut und rechtlich abgesichert. Der Stand der Technik zur Geräuschminderung muss konsequenter in die Praxis eingeführt werden. Den Schienenlärm wollen wir bis 2020 deutschlandweit halbieren.“

EU-Studie 2014 zur Bedeutung des Verkehrslärms für die Gesundheit der EU-Bürger: Noise-in-Europe
Bundesverkehrswegeplan: Finale Fassung
Die finale Fassung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP): Die Ausbaugesetze sind im Dezember 2016 vom Bundestag verabschiedet worden.

BVWP: Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Das Bundesverkehrsministerium hat ca 39.000 Stellungnahmen zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplan aus der Bürgerschaft erhalten und ausgewertet.
RA Dr. Antweiler hat im Namen der Initiative Angermund eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Der entsprechende und sehr allgemein gehaltene Bericht kann hier abgerufen werden.

Stellungnahme des Umweltbundesamtes zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans
Stellungnahme des Umweltbundesamtes zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030
Dort heisst es u.a.:
"Ingesamt bestehen Zweifel daran, dass das Verfahren den Anforderungen an eine gute SUP - wie sie das UVPG vorsieht - umfassend genügt."
"Daher muss festgestellt werden, dass der Entwurf des BVWP 2030 bei der Umweltprüfung faktisch "durchgefallen" ist."
"Dies bedeutet, dass die außerörtliche Geräuschbelastung verglichen mit der UBA-Methodik durchweg unterbewertet wurde."
"Der Planentwurf enthält eine realtiv hohe Anzahl an nicht bewerteten Verkehrsprojekten. Die Darstellung der Umweltwirkung ist dadurch unvollständig, was die Nachvollziehbarkeit und Validität der Aussagen des Umweltberichts beeinträchtigt."


Umgebungslärm:
Ein massives Problem in Angermund. Denn zum Schienenverkehrslärm kommt der Flugläm und Strassenverkehrslärm noch hinzu. Eine aktuelle Studie beleuchtet die Gefahren für die Gesundheit

NORAH-Studie, Anhang 6
Sehr interessante Ausführungen zur Berechnung von aktustischen Daten und deren Berechungsunsicherheiten gerade bei Schienenverkehrsgeräuschen.
Schall03 – ein grobes Schätzverfahren zu Lasten der Betroffenen
Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm nimmt kritisch Stellung zur sogenanntenSchall 03. Die Schall 03 ist die Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen.

Bahnlärm macht krank: Aktueller Stand der wissenschaftlichen Literatur
„Gesundheitliche Auswirkungen von Bahlärm“ – eine sehr lesenswerte Metstudie.

Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes:

Auf der Website des Eisenbahn Bundesamtes kann die aktuelle Lämkartierung von Angermund abgerufen werden.
„Macht Bahnlärm krank?“ http://www.ald-laerm.de/downloads/veranstaltungen-des-ald/5_Greiser_Erkrankungen-durch-Schienenlaerm.pdf
Erklärung der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion zum Lärmschutz in NRW und zu den Beschlüssen vom 28.01.2016 im Bundestag (Stichwort: Rheintalbahn)


Schienenlärm: Parlamentsgruppe im Bundestag
Unsere Düsseldorfer Bundestagsabgeordneten Herr Thomas Jarzombek (CDU) und Herr Andreas Rimkus (SPD) sind in der Parlamentsgruppe Bahnlärm (ParlamentsgruppeBahnlarm). Diese Grupppe setzt sich für eine leisere Bahn ein. Hier ein Auszug aus den Kernforderungen:
„Wir sind nicht gegen die Bahn! Sie ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Aber wir fordern, dass die Bahn schneller leiser wird, insbesondere im Schienengüterverkehr.Nur eine leisere Bahn wird von den Menschen akzeptiert. Bahnlärm macht krank! Lärm, Erschütterungen und Feinstaub beeinträchtigen in hohem Maße die Lebensqualität an denhoch frequentierten Bahnstrecken; die Folgen für Gesundheit, Immobilienwerte, Tourismus undandere Wirtschaftszweige sind zum Teil dramatisch. Unser Grundgesetz garantiert körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs.2) und den Schutz desEigentums (Art 14 Abs.3). Deshalb gilt: Auch bei der Bahn –wie bei allen Umweltbelastungen –muss das Verursacherprinzip greifen. Für Schallschutzmaßnehmen müssen -wie im Koalitionsvertrag vereinbart – eine Gesamtlärmbetrachtung sowie aktuelle Maximalpegel –und nicht Durchschnittspegel maßgebend sein.
Wir fordern im Einzelnen:
- Die WHO Grenzwerte zum Gesundheitsschutz von 40 dB(A) nachts, übergangsweise 55 dB(A), sind einzuhalten.
- Bei der Bewertung von Nutzen/Kosten Analysen müssen diese Folgekosten eingepreist werden, genauso wie Lärmvermeidung durch alternative Technologien oder Strecken.
- Schnellere Umrüstung der Güterwagen auf lärmarme Bremsen (z.B. LL- Sohle oder K- Sohle) innerhalb von drei Jahren.
- Es ist zu prüfen, ob ein zeitlich bis 2020 begrenztes Förderprogramm für umrüstungsbedingte höhere Betriebskosten realisiert werden kann, das zu einer zügigeren Umrüstung motiviert.
- Die zügige Implementierung aller verfügbaren Technologien zur Lärmminderung am rollenden Material und am Gleis. Hierzu gehört auch eine moderne, leise und schnelle Schleiftechnik.
- Eine stärkere Spreizung der lärmabhängigen Trassenpreise nach dem Modell der Schweiz.
- Die Abschaffung des Schienenbonus auch für Bestandsstrecken. Die betroffenen Anwohner müssen einen Rechtsanspruch auf Lärmschutz bekommen
- Eine vorsorgende Planung, damit Fördermittel für passiven Lärmschutz zeitnah verwendet werden können.
Besonders überwachtes Gleis (BüG): Schienenschleifen und seine sehr umstrittene Wirkung und Effizienz


Bürgerbeteiligung: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
§ 25 Abs. 3 Verwaltungverfahrengesetz NRW –
Leitfaden der Bezirksregierung Düsseldorf für Vorhabensträger:

Koalitionsvertrag der Düsseldorfer Ampel: Besonders lesenswert ab Seite 3: „Mehr Bürgerbeteiligung, mehr Bürgernähe“

Lärmflucht/volkswirtschaftliche Schäden durch Bahnlärm und Erschütterungen

Welche enormen negativen Auswirkungen Bahnlärm auch auf die Immobilienwirtschaft und auf Eigentum hat, beschreibt diese Studie vom Architekten und Immobilienökonom Dipl. Ing. Stephan Martin.
Dort heisst es u.a.:
- Menschlicher Siedlungsraum ist NICHT beliebig vermehrbar.
Seit Jahrhunderten genutzter Siedlungsraum muss erhalten bleiben.
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen im Siedlungsraum gegeben sein.
Die Technik muss diesen Zielen angepasst sein - In Deutschland sind 25 Millionen Menschen von gesundheitsschädlichem Schienenlärm oberhalb des Zielwertes der WHO Lnight<40dB(A) betroffen.
- Oberhalb des Zielwertes der WHO treten nach übereinstimmender Auffassung aller Immobilienwertgutachter WIRTSCHAFTLICHE Schäden ein.
- Passive Schallschutzmaßnahmen sind grundsätzlich NICHT geeignet, gesunde Lebensverhältnisse zu schaffen.
Diese aufschlussreiche Studie finden Sie hier: http://stephanmartin.jimdo.com/studie/
Schallgutachten: Bahnlärm wird BERECHNET
Hier Auszüge aus dem Schallgutachten für Angermund vom Dezember 2014 (alte Schall 03) und nach der neuenSchall 03 (Oktober 2015), bei der der Bahnbonus von 5dB(A) entfällt.
Die neue Schall 03 scheint für den Laien bei der Berechnungs von Bahnlärm strenger geworden zu sein. Dem ist leider nicht so. Denn: Interessanterweise VERRINGERT sich bei der neuen Berechung des Bahnlärms in Angermund die Anzahl der sog. Schutzfälle in Angermund. Salopp formuliert: Durch die Berechnung nach der neuen Schall 03 ist es – trotz Wegfalls des Bahnbonus‘ – plötzlich rechnersich leiser in Angermund. Es scheint, dass der Lärm weggerechnet wurde, er verschwindet. Mit ihm auch in großen Teilen der passive Schallschutz, der nach der alten Schall 03 noch vorgesehen war.
Ende 2014 hiess es seitens der DB noch: Ein Drittel aller Haushalte in Angermund werden im Zuge des Gleisausbaus und RRX mit passivem Schallschutz ausgestattet (Schallschutzfenster, Belüftungssysteme). Nach der neuen Schall 03 ist dies „Schall von gestern“
Download hier:
Lageplan_PFA_3_1_Blatt_9_Anspruch_paScha
Lageplan_PFA_3_1_Blatt_8_Anspruch_paScha
Oktober 2015 stellte die Deutsche Bahn ihr neues Schallgutachten nach der neuen sog. „Schall03“ vor. Mit der neuen Berechnungsmethode ist der Lärm scheinbar verschwunden.
Eine kritische Stelungnahme zur neuen Schall 03 finden Sie hier:
Für alle, die sich einlesen möchten: Dieses PDF behandelt die Verhältnismäßigkeit der Kosten von Schallschutzanlagen u.a. an Gleisen und die Mängel in der jetzigen Rechtslage. Interessant für uns Angermunder sind auch die Ausführungen zu den Themen Gesundheitsgefährdung durch Lärm (u.a. S. 4) und Wertverlust bei Immobilien (u.a. S.5). Verhaltnismaßigkeit_Schallschutz
Eng verknüpft damit, ist auch das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreingungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, kurz: Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Dort heisst es u.a. im §1, Absatz 1: Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Hier als Download:
Die sehr begrenzte Wirkung von Lärmschutzwänden stellt u.a. dieser Artikel treffend heraus.
Dort heisst es: „Lärmschutzwände bringen Menschen, die 300 Meter und mehr vom Gleis wegnwohnen nichts, weil der Schalldruck sich dort durch Wälle nicht verändert“.
In der Gänze nachzulesen hier: http://www.nwzonline.de/oldenburg/blaulicht/laermschutz-hat-nur-begrenzte-wirkung_a_1,0,489418544.html
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- Die Initiative Angermund e.V. wird verwaltungsrechlich von Dr. Clemens Antweiler (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Vergaberecht) von der Kanzlei RWP vertreten.
- Die Initiative Angermund e.V. ist aktives Mitglied in folgenden Vereinen:
- BVS – Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.
- Aktionsgemeinschaft Düsseldorfer Heimat- und Bürgervereine e.V.
- NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.
Unser Verein arbeitet ehrenamtlich und freut sich über jede Spende.