In diesem Bereich finden Sie Lesenswertes, Dokumente sowie Links zu wissenschaftlichen Studien und Gutachten zu den Themen:
- Folgen schienenbedingter Immissionen auf Mensch, Tier und Umwelt
- Nachhaltiger Gesundheitsschutz
- Maßnahmen zur leisen Schiene der Zukunft
- Verkehrspolitik
- Verkehrswende
- Städtebau/Intergration von Verkehrsströmen in Ballungsräumen
Weltgesundheitsoganisation (WHO): Aktualisierte Guidelines zum Umgebungslärm in Europa
EU Studie: Umgebungslärm in Europa
Environmental Noise in Europe / Umgebungslärm in Europe: Studie der European Environment Agency zur Lärmbelastung in Europa. Die Landeshauptstadt Düsseldorf kommt – für uns wenig überraschend – schlecht weg.
Wir zitieren:
„Chronic exposure to environmental noise has
significant impacts on physical and mental health
and well-being.“
REalitätsfremde Berechnung von Bahnlärm
Bahnlärm wird nicht gemessen, sondern berechnet. Dabei wird bei Schallberechnungen an Schienenstrecken mit Durchschnittswerten gearbeitet.
Wir von der Initiative Angermund kritisieren dieses realitätsfremde Verfahren seit Jahren.
Experten unterschiedlicher Fachdisziplinen präsentierten im Oktober 2017 in der Hessischen Landesvertretung in Berlin Ergebnisse ihres Gutachtes, das u.a. den enormen Einfluß des Maximalpegels auf den Nachtschlaf und damit auf die Gesundheit wissenschaftlich untersucht hat.
Wir zitieren aus dem Gutachten:
"Insbesondere für Anwohner im Nahbereich von Bahnstrecken ist die Berücksichtigung sowohl der Höhe der Maximalpegel, als auch der Häufigkeit der Bahnlärmereignisse für eine angemessene Beurteilung des nächtlichen Schienenverkehrslärms erforderlich."
Dipl. Ing. Richard Kleinofen von unserer Initiative hat an diesem Fachgespräch teilgenommen und die rasche Umsetzung dieser Erkenntnisse und damit die Berücksichtigung des Maximalpegels bei Berechnungen des Schienenlärms gefordert. Passiert ist bis heute leider nichts.
Das Gutachten gibt es hier: https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/schlussbericht.pdf
Experte bestätigt: Züge wurden in den letzten Jahren immer lauter
Professor Hecht von der Technischen Universität Berlin bringt es auf den Punkt. Zum Thema Bahnlärm führt er treffend aus:
"Die Eisenbahn ist in den vergangenen Jahrzehnten sehr viel lauter geworden, in vielen Bereichen in den letzten 50 Jahren bis 20 dB(A). Die akzeptablen Mittelungspegel von 55 dB(A) werden heute deutlich überschritten, bisweilen 25 dB(A) und mehr." Zum lesenswerten Artikel geht es hier
RRX Planfeststellungsverfahren
Angermund ist im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.1. Die verantwortliche Anhörungsbehörde ist das Eisenbahnbundesamt (Außenstellen Essen und Köln).
Weitere Planfeststellungsabschnitte im Düsseldorfer Stadtgebiet sind:
- Planfeststellungsabschnitt 2.0: Hellerhof bis Reisholz
- Planfeststellungsabschnitt 2.1: Reisholz bis Wehrhahn (die sog. Offenlage der Unterlagen hat im Sommer 2017 stattgefunden)
- Planfeststellungsabschnitt 3.0: Unterrath bis Wehrhahn (der förmliche Erörterungstermin hat am 19.12.2017 stattgefunden)
- Planfeststellungsabschnitt 3.0a: Unterrath bis Kalkum (1. Deckblattverfahren läuft)
- Planfeststellungsabschnitt 3.1: Kalkum bis einschließlich Angermund (Offenlage abgeschlossen)
Unsere Nachbarn im Norden – in Duisburg-Rahm – finden sich wiederum in einem anderen Planfeststellungsabschnitt wieder und werden somit getrennt von Angermund bearbeitet. Es fällt auf, dass viele kleingliedrigen Planfeststellungsabschnitte gebildet wurden. Kritiker führen dazu aus, dass durch diese Aufteilung u.a. ein Austausch der Betroffenen schwieriger wird. Auch sind in der Konsequenz bei kleinen Abschnitten auch die Zahl der Einwender geringer. Eine übergeordnete Planung, eine sinnvolle Planung aus einem Guss oder die Nutzung von Synergien wird ebenfalls schwieriger bzw. unmöglich.
Bundesverkehrswegeplan 2030
Die finale Fassung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) sieht u.a. den sechsgleisigen Ausbau der Bahntrasse in Angermund im vordringlichen Bedarf vor. Über 700 Stellungnahmen sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bundesverkehrsministeriums aus der Angermunder Bevölkerung an den damaligen Verkehrsminister Alexander Dobrindt geschickt worden. Die Betroffenen fordern darin bereits eindringlich die Gleistieferlage. Zum Bundesverkehrswegeplan 2030 geht es hier
Scharfe Kritik am BVWP 2030 von Umweltverbänden und der Initiative Angermund e.V.
Das Bundesverkehrsministerium hat insgesamt ca 39.000 Stellungnahmen zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplan aus der Bürgerschaft erhalten und ausgewertet.
RA Dr. Antweiler hat im Namen der Initiative Angermund e.V. eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Auch das Urteil von diversen Umweltverbänden fiel schlecht aus. Auch das Umweltbundesamt hat sich kritisch wie folgt in einer Stellungnahme zum BVWP 2030 geäußert.
Schall 03 – ein grobes Berechnungsverfahren für Bahnlärm zu Lasten der Betroffenen
Die Schall 03 ist die Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen. Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm nimmt im Rahmen der Novellierung dieser Schall 03 kritisch Stellung, da dieses Berechnungsverfahren u.a realitätsfremd ist und den tatsächlichen Bahnlärm klein rechnet. Die Schall 03 müsste dringend überarbeitet und an die Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung angepasst werden. Passiert ist in den letzten Jahren dazu nichts.
Bahnlärm macht krank – Metastudie diverser Ministerien
Die Schädlichkeit von Bahnlärm auf die Gesundheit von Anrainern ist wissenschaftlich umfänglich untersucht und dargelegt worden. Allein es hapert in Deutschland an der angemessenen Berücksichtigung dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse u.a. in der Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz von Bahnanrainern.
„Gesundheitliche Auswirkungen von Bahnlärm“ – eine Metastudie: Link zur Studie
Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes:
Auf der Website des Eisenbahn Bundesamtes kann die aktuelle Lämkartierung von Angermund abgerufen werden.
Volkswirtschaftliche Schäden durch Bahnlärm
Welche enormen negativen Auswirkungen Bahnlärm auch auf die Immobilienwirtschaft und auf Eigentum hat, beschreibt diese Studie vom Architekten und Immobilienökonom Dipl. Ing. Stephan Martin.
Dort heisst es u.a.:
- Menschlicher Siedlungsraum ist NICHT beliebig vermehrbar.
Seit Jahrhunderten genutzter Siedlungsraum muss erhalten bleiben.
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen im Siedlungsraum gegeben sein.
Die Technik muss diesen Zielen angepasst sein - In Deutschland sind 25 Millionen Menschen von gesundheitsschädlichem Schienenlärm oberhalb des Zielwertes der WHO Lnight<40dB(A) betroffen.
- Oberhalb des Zielwertes der WHO treten nach übereinstimmender Auffassung aller Immobilienwertgutachter WIRTSCHAFTLICHE Schäden ein.
- Passive Schallschutzmaßnahmen sind grundsätzlich NICHT geeignet, gesunde Lebensverhältnisse zu schaffen.
Diese aufschlussreiche Studie finden Sie hier: http://stephanmartin.jimdo.com/studie/
Begrenzte und zweifelhafte Wirkung von Lärmschutzwänden
Die sehr begrenzte Wirkung von Lärmschutzwänden stellen u.a. folgende Artikel treffend heraus: DER SPIEGEL, 10.12.2021
NZW ONLINE: Dort heisst es: „Lärmschutzwände bringen Menschen, die 300 Meter und mehr vom Gleis wegnwohnen nichts, weil der Schalldruck sich dort durch Wälle nicht verändert“.
In der Gänze nachzulesen hier: http://www.nwzonline.de/oldenburg/blaulicht/laermschutz-hat-nur-begrenzte-wirkung_a_1,0,489418544.html
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- Die Initiative Angermund e.V. wird verwaltungsrechlich von Dr. Clemens Antweiler (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Vergaberecht) von der Kanzlei RWP vertreten.
- Die Initiative Angermund e.V. ist aktives Mitglied in folgenden Vereinen:
- BVS – Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.
- Aktionsgemeinschaft Düsseldorfer Heimat- und Bürgervereine e.V.
- NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.
Unser Verein arbeitet ehrenamtlich und freut sich über jede Spende.