Angermunder Bahntrasse: Schwarzbau

Am 17. Februar 2018 berichtet „Der Spiegel“ mit dem Titel „Klassischer Schwarzbau“ als erster über die offenbar zu keiner Zeit genehmigte Bahntrasse in Düsseldorf-Angermund.

Das Nachrichtenmagazin legt dar, dass für den mehrfach ausgebauten Trassenabschnitt in Angermund keine Genehmigungsunterlagen vorgelegt werden können. Dies überrascht, weil die Notwendigkeit zur Planfeststellung gesetzlich normiert war und ist. Dies überrascht umso mehr, weil Planfeststellungen den Betroffenen grundlegende Beteiligungsrechte bei raumbedeutenen Vorhaben zusichern. Diese konnten die Angermunder in Sachen Schiene und außerordentlichen Belastungen durch die Schienenverkehre nie wahrnehmen.

Schwarzbauklage: Oberverwaltungsgericht muß entscheiden

Seitdem schlagen die Recherchen zum Genehmigungschaos am Schienentrassenabschnitt in Düsseldorf-Angermund hohe Wellen. Betroffene Angermunder haben beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Schwarzbau geklagt. Die Klage wurde dort in erster Instanz abgewiesen. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Betroffenen beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufungszulassungsklage eingereicht haben. Dieses Verfahren läuft.

Klagen gegen Schwarzbau können aufgrund der hohen Belastung für die Angermunder Bevölkerung nicht verwundern

Die viergleisige TEN-Trasse in Angermund gehört zu den am dichtest befahrenen Gleisabschnitten Europas. Diese wurde seit den Bau der anfänglich zwei Gleise mehrfach ausgebaut und mutierte von einer Bimmelbahn-Strecke für Dampfloks zur viergleisigen, Schnellfahrstrecke samt Linienzugbeinflussung.

Heute fahren auf der mehrfach ausgebauten Trasse in Angermund u.a.: Güterzüge mit Gefahrstoffen, schneller Schienenfernverkehr, ICE, IC, Thalys, RE-Linien, transeuropäische Schienenverkehre, Nachtzüge etc. Nur eine S-Bahn Linie hält in Angermund – alles andere rast durch.

Circa 680 Züge sind es täglich – und das ohne jeglichen Lärmschutz mitten durch Wohngebiete und an Schulen, Kitas und Spielplätzen vorbei.

Ausgehend von der Überlegung, wie es sein kann, dass die Zugzahlen auf diesem Abschnitt seit Jahrzehnten stark steigen, Menschen und Umwelt mit Hinweis auf eine angebliche Be­stands­strecke aber bis heute völlig ungeschützt dem Lärm und den Erschütterungen ausgesetzt sind, stellte die Initiative Angermund ganz konkret folgende Fragen:

  • Welche Genehmigungen, sprich welche Planfeststellungsbeschlüsse oder Plangenehmigungen gibt es für diese Gleise?
  • In diesem Zusammenhang: Welche Abwägungen haben stattgefunden und welche Stellungnahmen gab/gibt es u.a. von Trägern öffentlicher Belange?
  • Ist die intensive Nutzung heute mit all ihren negativen Folgen für Mensch und Umwelt mit eben diesen Genehmigungen vereinbar?
  • Wie kann das Eisenbahnbundesamt als verantwortliche Aufsichtsbehörde kontrollieren, ob die DB Netz AG die Eisenbahnstrecke überhaupt im zulässigen Rahmen nutzt?

Nutzungsumfang und Betriebsumfang der Angermunder Bahntrasse sollten geklärt werden: Umfangreiche Recherchen in den Archiven und Informationsanträge brachten keine Klarheit

Neben umfangreichen Recherchen hat die Initiative Angermund Informationsanträge bei den Aufsichtsbehörden (u.a. BVMVI, Eisenbahnbundesamt) und der DB AG (samt Töchtern) gestellt.

Das Resultat nach zahlreichen Schriftwechseln und hartnäckigem Nachbohren: Plangenehmigungen konnten nicht gefunden werden.

Antwort vom Eisenbahnbundesamt – der Aufsichtsbehörde liegen keine Unterlagen vor.

Und das, obwohl eine gesetzliche Pflicht zur Plangenehmigung für diesen Trassenabschnitt seit dem Königlich-Preussischen Eisenbahngesetz von 1838 besteht.

Zunächst zweigleisig würde die Trasse in den 1930’er Jahren auf vier Gleise erweitert und nach 1945 in der Bundesrepublik Deutschland weiter ausgebaut (u.a. Elektrifizierung, Ausbau zur Einführung des Schnellfahrbetriebs mit Tempo 200).

Selbst für die jüngsten Ausbaumaßnahmen konnten keine gesetzlich erforderlichen Planfeststellungsbeschlüsse oder -genehmigungen vorgelegt werden.

Da ein Infrastrukturvorhaben, das ohne die erforderliche Planfeststellung errichtet ist, rechtlich als Schwarzbau einzustufen ist, kann auch die Angermunder Bahntrasse als Schwarzbau eingeordnet werden. Bestandsschutz besteht bei einem Schwarzbau nicht.

Vor diesem Hintergund sieht sich Initiative Angermund um den dringend nötigen Lärmschutz betrogen, da die Menschen in Angermund mit Hinweis auf eine Bestandstrasse jahrzehntelang im Glauben gelassen wurden, dass sie keine Ansprüche auf Lärm- und Gesundheitsschutz geltend machen könnten und die massiven Belastungen und Einschränkungen in der Lebensqualität und Gesundheit zu erdulden hätten.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Sicherheitsrelevante Fragen ebenfalls völlig ungeklärt

Auch wichtige sicherheitsrelevante Fragen sind für uns ungeklärt. Da die Angermunder Trasse im sog. Mischbetrieb (Schienengüterverkehr und Schienenpersonenverkehr) genutzt wird, fragen wir uns:

  • Sind die Träger öffentlicher Belange (u.a. Stadt Düsseldorf inklusive Feuerwehr oder THW o.ä.) jemals gehört oder beim Ausbau der Trasse eingebunden worden?
  • Dürfen überhaupt Gefahrstoffe auf der Angermunder Trasse transportiert werden?
  • Welches Brandschutzkonzept und Rettungskonzept liegen dem Eisenbahnbundesamt für eventuelle Brände und Unfälle vor?

Die Initiative Angermund e.V. sah sich gezwungen, Klage gegen das Eisenbahnbundesamt bzw. die Bundesrepublik Deutschland beim Verwaltungsgericht einzureichen.

Die Klagen sind derzeit beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig. Die Initiative Angermund wird verwaltungsrechtlich von Rechtsanwalt  Dr. Clemens Antweiler von der Kanzlei RWP vertreten.

Schwarzbau: Rhein-Ruhr-Express (RRX) betroffen

Die Schwarzbauklage tangiert auch das Planfeststellungsverfahren für dem weiteren Gleisausbau und das sog. RRX-Projekt: Zwei weitere Gleise sollen in Angermund zusätzlich gebaut werden. Der Schienenausbau soll erfolgen, damit u.a. seit Jahrzehnten von der Politik diskutierte und geplante Infrastrukturprojekt Rhein-Ruhr-Express (RRX) in der gewünschten Taktung fahren kann.

Dieser Ausbau von vier auf sechs Gleisen ist durch den Gleisschwarzbau gefährdet, da das jüngst eingeleitete Planfeststellungsverfahren für Angermund den bestehenden Schwarzbau „nicht heilen“ kann. 

Auszug aus der Presseberichterstattung:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

(WDR:  Hier und Heute, 26. September 2019)

Quelle: TAZ, 29. August 2019

Quelle: Welt am Sonntag, 1.09.2019

Kölner Stadtanzeiger, 23.03.2019

Express, 23.03.2019

Westdeutsche Zeitung, 23.03.2019
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden