RRX Planfeststellungsverfahren

Wie läuft ein Planfeststellungsverfahren ab? Was ist zu beachten? Was ist für Angermund geplant? Wieviele Einwendungen wurden geschrieben?

Bevor der sechsgleisige Gleisausbau der Bahntrasse in Angermund überhaupt starten kann, benötigt die Deutsche Bahn bzw. die DB Netz AG Baurecht.

Und da die Baumnaßnahme in Angermund ein raumbedeutendes Vorhaben ist, das u.a. viele Menschen, Tiere/Umwelt aber auch die Stadt Düsseldorf, die Feuerwehr oder auch Landwirte betrifft, sieht das Gesetz vor, dass in dieses Baurecht über ein förmliches Verwaltungsverfahren – ein sog. Planfeststellungsverfahren – erlangt wird.

Auf verwaltungsdeutsch: Der Plan für den sechsgleisigen Ausbau der Angermunder Trasse muss planfestgestellt werden. Erst dann darf die DB Netz AG, die vom Bund beauftragt wurde, diese Maßnahme zu planen und zu bauen, mit dem Bau beginnen.

Die Bahn kann nicht bauen, was sie willes muss sorgfältig abgewogen werden

In einem Planfeststellungsverfahren müssen Belange und Betroffenheiten umfassend berücksichtigt und abgewogen werden. Dazu zählen selbstredend auch die Betroffenheiten durch den enormen Bahnlärm in Angermund und damit auch die gewählte Schallschutzvariante.

Ergo: Die Bahn kann also nicht bauen, was sie will. Und: Es steht noch nicht fest, welcher Lärmschutz in Angermund umgesetzt wird.

Nachfolgendes Video erklärt sehr anschaulich , was es mit einem solchen Planfeststellungsverfahren auf sich hat und welche Stufen durchlaufen werden müssen:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Angermund: Planfeststellungsabschnitt 3.1

Die DB Netz AG plant und führt die Baumaßnahmen im Rahmen des RRX-Projekts aus und hat dazu Abschnitte – sog. Planfeststellungsabschnitte – gebildet. Der Stadtteil Angermund befindet sich in großen Teilen im Planfeststellungsabschnitt 3.1.

Stand des Planfeststellungsverfahrens

Am 15. Dezember 2020 hat die DB Netz AG quasi klammheimlich das Planfeststellungsverfahren für Angermund eingeleitet, indem sie ihre Genehmigungsunterlagen an die sog. Anhörungsbehörde – das Eisenbahnbundesamt – geschickt hat. Sobald die Unterlagen aus Sicht des Eisenbahnbundesamtes formal in Ordnung sind, kommt es zur Offenlage und Öffentlichkeitbeteiligung.

Offenlage ab 18.10.2021 bis zum 15.11.2021. Einwendungsfrist endete am 17. Dezember 2021

Diese fand vom 18. Oktober 2021 bis zum 17. Dezember 2021 statt. Die offengelegten Unterlagen beinhalteten jede Menge Ordner voller „Fachchinesisch“ und komplexer Fachplanungen, die im Grunde für Betroffene völlig unverständlich sind. Unser Verein hat deshalb frühzeitig Rechtsbeistand hinzugezogen.

Außerdem hat der Verein im Rahmen von Informationsveranstaltungen Betroffene zu den Planungen und Folgen eben dieser informiert sowie den Ablauf des Verfahrens allgemeinverständlich erklärt.

Mehr als 2400 Einwendungen aus der Angermunder Bevölkerung fordern Gleistieferlage/Einhausung

Tausende Einwendungen gegen die schlechten Planungen der Bahn sind bei unserem Verein eingegangen. Diese haben wir fristgerecht beim Eisenbahnbundesamt eingereicht.

Nächste Schritte

Die Einwendungen werden nun vom Eisenbahnbundesamt geprüft. Auch die Einwendungen von den Trägern öffentlicher Belange (Stadt Düsseldorf, Umweltverbände etc.) werden geprüft. In der Folge kann es zu Änderungen von Planungsteilen kommen. Diese Bestandteile werden in den Unterlagen gekennzeichnet und werden als Deckblatt bzw. als Deckblattverfahren bezeichnet.

Ein Planfeststellungsvefahren kann sich Jahre hinziehen. Ein wesentlicher Grund: Sind die vorgesehenen Baumaßnahmen nicht im Einvernehmen und auf Augenhöhe mit den betroffenen Bürgern, sondern über deren Köpfe hinweg entwickelt worden, kann es zu erheblicher Gegenwehr, sprich vielen und sehr stichhaltigen Einwendungen im Planfeststellungsverfahren kommen.

Faire und frühzeitige Bürgerbeteiligung sind das A und O

Deshalb ist eine faire und frühzeitige Bürgerbeteiligung, ein zentrales und sehr sinnvolles Instument, langwierige Genehmigungsprozesse zu vermeiden. Das Bundesverkehrsministerium hat eigens dazu das Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung herausgegeben.

Leider hat die DB Netz AG dies für Angermund nur unzureichend umgesetzt und die Angermunder Bürgerinnnen und Bürger wider besseren Wissens quasi vor vollendete Tatsachen gestellt. Denn: Sie hat über die Pläne zum Gleisausbau erst informiert, als diese quasi fertig waren und die konstruktive Vorschläge aus der Bürgerschaft dazu beständig totgeredet.

Planfeststellungsbeschluss und Klagen gegen diese Planungen

Baurecht ergeht erst mit dem sog. Planfeststellungsbeschluss. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von vier Wochen verwaltungsrechtlich Klage erhoben werden.