Planungsbeschleunigungsgesetz: Bürgerfeindlicher Etikettenschwindel

PRESSEMITTEILUNG

Düsseldorf, Angermund 8. November 2018

Planungsbeschleunigungsgesetz: Bürgerfeindlicher Etikettenschwindel

Am 8. November 2018 wird im Plenum des Bundestages in zweiter und dritter Lesung das sogenannte Planungsbeschleunigungsgesetz (BT Drucksache 19/4459) der Bundesregierung beraten und erwartungsgemäß mit den Stimmen der GroKo mehrheitlich beschlossen. Die Zustimmung durch den Bundesrat zum Gesetz steht noch aus.

Die Initiative Angermund e.V. lehnt das sog. Planungsbeschleunigungsgesetz als undemokratisch und bürgerfeindlich ab

Die Initiative Angermund e.V. kritisiert das Gesetz scharf und lehnt es als undemokratisch, bürgerfeindlich und nicht zielführend ab. Elke Wagner, Sprecherin und Vorsitzende der RRX-Initiative aus Düsseldorf-Angermund nimmt dazu wie folgt Stellung:

„Planungen und Bau von Verkehrsinfrastrukturen in Deutschland beschleunigen zu wollen, ist grundsätzlich eine gute Sache und dringend nötig. Doch das Planungsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung entpuppt sich als bürgerfeindlicher Etikettenschwindel, da es die Ursachen langer Planungen nicht ausreichend anpackt, sondern vorwiegend Bürgerrechte beschneidet.

„Ganz offensichtlich will die Bundesregierung mit diesem Gesetz Verkehrsprojekte an den betroffenen Menschen vorbei durchdrücken.“

Nachdem die Politik viel zu lange Zeit zugesehen hat, wie die Infrastruktur in Deutschland verkommt, eitle Prestigeprojekte wie der BERliner Flughafen oder Stuttgart 21, wichtiger waren als weitsichtige und pragmatische Infrastrukturpolitik, soll nun das schwächsten Glied in der Planungskette dran glauben: Betroffene Bürger.

Denn: Die heute schon eingeschränkten Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung bei großen Infrastrukturvorhaben, werden mit diesem Gesetz weiter gekappt:

Erörterung: Erörterungen, bei denen betroffene Bürger ihre Einwendungen und Verbesserungsvorschläge zu einem Projekt persönlich vortragen und sich damit rechtlich Gehör verschaffen können, sollen zukünftig wegfallen.

 Reduktion der Klagemöglichkeiten: Zudem soll der Instanzzug beschnitten werden – Klagen von Bürgern sollen nur noch erstinstanzlich beim Bundesverwaltungsgericht möglich sein.

Vorläufige Anordnung: Vorläufige Anordnungen sollen es dem Vorhabenträger zukünftig ermöglichen, das Bauvorhaben zu beginnen, bevor dazu eine Genehmigung vorliegt. Mit dem vorzeitigen Baubeginn werden Fakten geschaffen, die die Hemmschwelle für Bürger, sich gegen ein Vorhaben zu wehren, weiter deutlich erhöht.

Eingriff in materielles Recht – Fixierung des Prognosezeitpunkts bei Schienenwegen: Anrainer an Eisenbahntrassen, trifft dieses Gesetz besonders hart: Das überholte und abgeschaffte Lärm-Privileg für die Bahn, der sog. „Schienenbonus’“, wird durch das Gesetz durch die Hintertür wiedereingeführt. §18g AEG sieht vor, dass Verkehrsprognosen auf den Zeitpunkt der Antragseinreichung abgestellt und fixiert werden. Zwischenzeitliche Zunahmen der Schienenverkehre bis 3 Dezibel (A) bleiben unberücksichtigt, was einer Verdopplung des Verkehrsaufkommens gleichkommt (vgl. §18g AEG).

Keine Übergangsfristen: Das Gesetz sieht keine Übergangsfristen für bereits laufende Planungen und Verfahren vor. Konsequenz: Für viele Menschen in Düsseldorf-Angermund beispielsweise, die durch den sechsgleisigen Trassenausbau mitten in ihrem Stadtteil massiv betroffen sein werden, greifen diese massiven Verschlechterungen sofort.

Wer Politikverdrossenheit und der Abkehr von den Volkparteien nicht weiteren Nährboden bereiten will, sollte keine Politik gegen seine Bürger betreiben. Deshalb fordern wir die Bundesregierung nochmals auf, dieses Gesetz zu überarbeiten und Infrastrukturvorhaben gemeinsam mit den betroffenen Menschen bürgerfreundlich umzusetzen.“