RRX-Zulassung : Blamage bleibt aus – Gesundheitsbelastung bleibt

Der neue Zug von Siemens hat nun doch noch pünktlich zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2018  die RRX-Zulassung vom Eisenbahnbundesamt erhalten. Die Rheinische Post berichtet wie folgt darüber:

Quelle: Rheinische Post, 06.12.2018
RRX startet mit RE 11 – alle RRX Züge fahren mitten durch Angermund

Ab 9. Dezember wird zunächst die RE 11 (von Düsseldorf über Angermund nach Kassel) nicht mehr mit dem roten Doppelstockwagen durch Angermund donnern, sondern dieser Zug wird durch den grau-orangen Siemens RRX ersetzt. Leider sind die Außenlärmwerte des RRX-Zuges bei der Vorbeifahrt mit 160 km/h von der öffentlichen Hand mit lauten 89 Dezibel ausgeschrieben worden.  Dies ist das Gegenteil eines leisen Zuges.

Der RRX Vorlaufbetrieb (= Austausch der Züge) soll wie folgt vonstatten gehen:

  • RE 11: Düsseldorf – Duisburg – Essen – Dortmund – Hamm – Paderborn – Kassel (ab Dezember 2018)
  • RE 5: Koblenz – Köln – Düsseldorf – Duisburg – Wesel (ab Juni 2019)
  • RE 6: Köln/Bonn (Flughafen) – Köln – Düsseldorf – Duisburg – Essen – Dortmund – Hamm – Minden (ab Dezember 2019)
  • RE 1: Aachen – Köln – Düsseldorf – Duisburg – Essen – Dortmund – Hamm (ab Juni 2020)
  • RE 4: Aachen – Mönchengladbach – Düsseldorf – Hagen – Dortmund (ab Dezember 2020)

Düsseldorf Angermund ist stets mitten drin. Fakt ist: Sämtliche RRX Züge werden durch Angermund rasen. Und wenn die Schienen erst einmal ausgebaut sind, bedeutet der versprochene 15 Minuten Takt beim RRX,  dass alle 2 Minuten ein RRX durch Angermund rasen wird.

Elektronisches Stellwerk in Düsseldorf: Mehr Züge und dichtere Taktung auf Bestandsgleisen ohne Lärmschutz

Im RP-Artikel wird auch die Finanzierungsvereinbarung zwischen Bahn und Bundesverkehrsministerium für das elektronisches Stellwerk in Düsseldorf erwähnt. Durch das neue Stellwerk/Digitalisierung könnte die Bahn die Taktung und die Zugmengen auf Bestandsgleisen deutlich erhöhen.
Für lärm- und erschütterungsgeplagte Anrainer in ganz Düsseldorf sind dies keine gute Nachrichten, denn bei Bestandsgleisen ist die Deutsche Bahn gesetzlich nicht verpflichtet, für Lärmschutz zu sorgen – gleich, wieviele Züge über eine Trasse geführt werden.