Außer Spesen nichts gewesen? NRZ berichtet über unser kritisches Fazit zur Bahnlärmumfrage

Die NRZ berichtet über die Initiative Angermund e.V. und die Sinnhaftigkeit der Bahnlärmumfrage des Eisenbahnbundesamtes, die am 25. August 2017 endet:

„Am heutigen Freitag endet die Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahnbundesamtes zur Lärmaktionsplanung. Deutschlandweit konnten Betroffene die Lärmbelastung durch Schienenverkehr unter anderem in einem Online-Fragebogen dokumentieren.

Für die Initiative Angermund, die seit mehr als 20 Jahren für die Reduktion des krankmachenden Lärms an der dicht befahrenen und ungeschützten Trasse in Angermund kämpft, Zeit für ein ernüchterndes Fazit: Rund 150 Angermunder haben bis sich an der Bahnlärmumfrage, die mitten in den Sommerferien stattfand, beteiligt. „Durch die ungeschickte Terminierung in der Haupturlaubszeit ist diese Öffentlichkeitsbeteiligung bei vielen Betroffenen untergegangen“ ist sich Elke Wagner, die Vorsitzende der Initiative Angermund, sicher. Auch bemängelt sie das komplizierte Beteiligungsverfahren samt Online-Registrierung und Abgabe privater Daten, als „große Hürde“.

Wolfang Eggerath, der in Angermund geboren ist und seit nunmehr 68 Jahren die Emissionen und Belastungen von der ungeschützten Bahntrasse ertragen muss, bringt die Kritik vieler Angermunder an dieser mittlerweile dritten Befragung des Eisbahnbundesamtes zum Bahnlärm auf den Punkt: „Wir sind es leid, wieder einmal Fragebögen auszufüllen. Lärm gehört nicht verwaltet, sondern endlich abgestellt.“ Desillusioniert ergänzt er: „Seit Jahrzehnten warten wir in Angermund jetzt schon auf Lärmschutz, passiert ist nichts, außer dass immer mehr Züge samt ohrenbetäubendem Krach über unsere Trasse gejagt werden.

Die Sinnhaftigkeit dieser aufwendigen Befragung stellt sich nach Meinung der Initiative zu Recht, finden interessierte Bürger auf der Webseite des Eisenbahnbundesamtes im „Kleingedruckten“ unter anderem folgenden Hinweis: „Aus den Ergebnissen der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung leiten sich keine unmittelbaren Rechtsfolgen ab.“ Und weiter heißt es dort auf die zentrale Frage „Was bewirkt meine Beteiligung an der Lärmaktionsplanung?“ äußerst schwammig und für Betroffene völlig unbefriedigend: „Die Öffentlichkeitsbeteiligung gibt dem Eisenbahn-Bundesamt die Möglichkeit, die Situation von durch Schienenverkehrslärm belasteten Personen zu analysieren. Auf der Grundlage dieser Auswertung und der Belastungsanalyse können langfristig Maßnahmen angeregt werden, um die Lärmbelastung zu senken.

„Wir Betroffene bleiben ratlos zurück“, sagt Elke Wagner. Sie fragt sich wie viele Angermunder: Außer Spesen, nichts gewesen?“