Rechtsstaat ad adsurdum?

Kommentar

– Schwarzbauklage gegen die Deutsche Bahn und das Eisenbahnbundesamt,  zweiter Verhandlungstag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf –

  • In Angermund ist es durch die Bahn viel zu laut.
  • In Angermund wurde die Bahnanlage rechtswidrig in den 1950er Jahren elektrifiziert und damit für die Angermunder die Büchse der Pandora geöffnet.

So weit bekannt, so weit im Wesentlichen auch unstrittig.

Selbst vor diesem Hintergrund wird sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf wohl dennoch nicht veranlasst fühlen, Gesundheitsschutz in Form von Lämschutzmaßnahmen für die Menschen in Angermund anzuordnen.

Das Argument: Da es Regelungen/Einschränkungen wegen Lärms laut Auffassung des Gerichts erst seit dem sog. Bundesimmsionsschutzgesetz ab 1974 gab, und die rechtswidrig errichtete Elektrifizierung in Angermund davor erfolgt ist, können die Angermunder keine materielle Rechtswidrigkeit beim Verwaltungsgericht geltend machen.

Salopp formuliert: Schwarzbau hin oder her, Bahnlärm und Gesundheitsschäden hin oder her, was zählt ist alles ab 1974.

Wir fragen uns:

  • Wird der Rechtsstaat und unser Grundgesetz so ad absurdum geführt?
  • Warum gibt es seit 1949 ein Grundgesetz das Gesundheit und Leben explizit schützt?
  • Was haben sich die Männer und Frauen vor rund 70 Jahren dabei gedacht, als sie den Schutz von Leben und Gesundheit unmißverständlich als höchstrangiges Grundrecht in Artikel 2 formuliert haben?

Sicherlich nicht, dass das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit für Menschen in Angermund erst 25 Jahren später greift, nämlich erst 1974.