Schwarzbau: Steht die Bahn über dem Gesetz?

Schwarzbau: Steht die Bahn über dem Gesetz?

Düsseldorf-Angermund, 08. Januar 2020

Die Schwarzbauklage (Aktenzeichen: 16K 547/418) der Initiative Angermund e.V. – vertreten durch ihre Vorsitzende Elke Wagner –  gegen das Eisenbahnbundesamt und die Deutsche Bahn wurde am 8. Januar 2020 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf weiterverhandelt.

Dazu die Klägerin Elke Wagner:

„Das Gericht muss bei dieser Klage darüber entscheiden, ob die Bahn über dem Gesetz steht oder ob sich der Staatskonzern wie jeder andere auch in unserem Rechtsstaat an Recht und Gesetz halten muss.“

Muss sich der Staatskonzern Bahn in unserem Rechtsstaat an Recht und Gesetz halten?
Klage beim Verwaltungsgericht

Hintergrund der Klage ist, dass bis heute keine gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen für die dicht befahrene und mehrfach ausgebaute Bahnanlage in Düsseldorf-Angermund vorgelegt werden konnten. Dabei geht es der Initiative Angermund nur am Rande um die frühen Dampflokzeiten im preussischen Kaiserreich, sondern pimär um die massiven Erweiterungen der Angermunder Bahntrasse durch die Bundesbahn in den 1950’er und 1990’er Jahren der Bundesrepublik Deutschland. Für letztere konnten ebenfalls keine Genehmigungen vorgelegt werden.

Massive Ausbauten der Angermunder Bahntrasse  in den 1950’er und 1990′ er Jahren

Dazu Frau Wagner: „Die Bundesbahn hat die Bimmelbahnstrecke, die durch Angermund führte, offensichtlich rechtswidrig zu einer der dichtest befahrenen Bahntrassen in Europa ausgebaut, ohne dabei an die Menschen zu denken, die den enormen Lärm und die Erschütterungen tagein und tagaus ertragen müssen. Ohne jeglichen Lämrschutz rast der Fernverkehr mit 200 Stundenkilometern mitten durch unseren Stadtteil und on top lärmen rund um die Uhr hunderte Züge mitten durch Angermund. Es ist eine unerträgliche Situation, die die Bahn mit Hinweis auf Bestandsschutz, seit Jahrzehnten aussitzt. Doch Bestandsschutz kann es für die Bahn nicht geben, da sämtliche Genehmigungen fehlen. Dabei spielt es im Ergebnis auch keine Rolle, ob die frühen Baumaßnahmen (19. Jahrhundert und Beginn des 20. Jahrhunderts) ohne Genehmigung durchgeführt wurden oder ob die Unterlagen womöglich verloren gegangen sind.

Denn die jüngsten Baumaßnahmen – und hier allen voran die Elektrifizierung – wurden offenbar wissentlich ohne die erforderliche Planfeststellung durchgeführt. Insoweit liegt in Angermund ein Schwarzbau vor.“

Initiative fordert Einhaltung von Lärmgrenzwerten und endlich Gesundheitsschutz

Mit der Klage soll erreicht werden, dass das Eisenbahnbundesamt gegenüber der DB Netz AG geeignete Schutzmaßnahmen erlässt, damit diese beim Betrieb die geltenden Lärmgrenzwerte in Angermund einhält. Aktuell werden diese Grenzen durch die Bahn weit überschritten. Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Nachtfahrverbote wären Beispiele für mögliche Schutzmaßnahmen.

Da auch der Erfolg des Rhein-Ruhr-Express’ (RRX) von der Angermunder Bahntrasse abhängt, da sämtlich RRX-Züge durch den Stadtteil verkehren sollen, tangiert der Bahnschwarzbau auch dieses milliardenschwere Schienenprojekt.