Archiv der Kategorie: Rhein-Ruhr-Express (RRX)

Der Rhein-Ruhr-Express (RRX)

Der Rhein-Ruhr-Expess (RRX) ist das wichtigste Schieneninfrastrukturprojekt in NRW – beauftragt und finanziert vom Bund. Der RRX ist ein begrüßenswertes Projekt, denn er ist  gut für die Pendler und  kann Entlastung für die Straßen in NRW  bringen.

Was verbirgt sich hinter dem Produkt Rhein-Ruhr-Express (RRX)?

Das Produkt RRX kombiniert Doppelstock-Züge von Siemens  mit einem dicht getakteten RRX-Fahrplan für die Metropolregion Rhein/Ruhr. Erste RRX Züge verkehren im sogenannten Vorlaufbetrieb seit Ende 2018 in NRW und damit auch mitten durch den Düsseldorfer Stadtteil Angermund.

Zur Historie des RRX (Quelle: WDR, Sendung Markt, 13.11.2019):

https://www.youtube.com/watch?v=_AFp3D6Os9Y

Wie im WDR Bericht skizizert, kann die dichte RRX-Takung erst kommen, wenn die Gleise auf der Kernstrecke ausgebaut sind – das gilt vor allem für das Gleis-Nadelör in Düsseldorf-Angermund.

Diese Planungen ziehen sich aber seit Jahrzehnten hin, denn  der RRX befand sich ganz offensichtlich im Ankündigungmodus. Hinzu kommt, dass Planer fehlen und die schlechte Bürgerbeteiligung nun berechtigterweise für Widerstand bei den betroffenen Menschen sorgt.

Denn: Des des Pendlers Freund, darf nicht des Angermunders Leid werden. Sprich: die begrüßenswerte Verkehrswende darf nicht auf Rücken  ua. der Menschen in Angermund umsetzt werden.

Da sämtliche RRX-Linien ungebremst mit 160 km/h mitten durch Düsseldorf Angermund rasen  und in diesem Stadtteil zusätzlich ein massiver Gleisausbau umgesetzt werden soll, ist die Betroffenheit hier außerordentlich hoch.

Trotz der enormen Belastungen in Angermund verursacht durch die Bahn, verfügt Angermund bis heute über keinen Lärmschutz. Die Menschen dort sind den krankmachenden Emissionen durch die viergleisige Trasse völlig ungeschützt ausgesetzt.

Lärmdeckel für Angermund: So geht RRX. So geht respektvolle und gute Nachbarschaft.

Die Bürgerinitiative in Angermund  engagiert sich deshalb für den gesetzlich vorgeschriebenen aktiven Lärmschutz an der Lärmquelle (Vollschutz)  – und das  in Form einer Gleistieferlage samt Lärmdeckel. Bei dieser Lösung werden der krankmachende Bahnlärm und die Erschütterungen eingepackt.

Durch die Tieferlage können auch die Zerschneidung von Angermund durch die Barriere Bahn aufgelöst und enorme städtebauliche Vorteile erzielt werden.

Gleistieferlage mit Lärmdeckel. So geht RRX. So geht respektvolle und gute Nachbarschaft.

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Linienplan: Sämtliche sieben RRX Linien werden durch Angermund rasen. Bild: Verkehrsministerium NRW

Pressemitteilung: Städtebauliches Desaster abwenden

PRESSEMITTEILUNG

Die Baustelle eines Lebensmitteldiscounters rund um den Angermunder Bahnhof erhitzt derzeit viele Gemüter in der Rosenstadt.

Denn bereits der derzeitige Rohbau offenbart die enorme Masse und vor allem Bauhöhe des künftigen dritten Supermarkts in Angermund.

Viele Angermunder empfinden den Bau als zu wuchtig und aufgrund seiner Lage zwischen Wohnbebauung und Kindergarten/evangelische Kirche als deplatziert und suboptimal gewählt. Zudem entfallen wichtige Sichtachsen und die Zuwegung zum Supermarkt samt der geänderten Verkehrsführung auf der Angermunder Straße sorgen bereits seit längerem für Kritik.

Dazu Elke Wagner, Vorsitzende der Initiative Angermund: „Es zeigt sich wieder einmal, wie wichtig es ist, bei Neubauvorhaben Wert auf städtebauliche Qualitäten zu legen. Dies kommt in Angermund bislang viel zu kurz.“

Frau Wagner weist zusätzlich darauf hin, dass die Höhe des Discounters in etwa der Höhe der geplanten Lärmschutzwände der Deutschen Bahn im Rahmen des geplanten Gleisausbaus entspricht. Sie lädt deshalb alle Angermunder Bürger dringend ein, sich an der Baustelle ein Bild von der konkreten Höhe und ihrer enormen Wirkung zu machen.

Visualisierung: Kilometerlang und über sechs Meter hoch sollen nach Willen der Bahn die Lärmschutzwände werden. Angermund wäre nicht mehr wiederzuerkennen.

Sie warnt: „Jetzt hat jeder die Chance ganz plastisch zu sehen, welches städtebauliche Desaster in Angermund droht, sollte sich die Deutsche Bahn mit ihren Plänen durchsetzen, kilometerlange Mauern mitten durch Angermund hochzuziehen und den Stadtteil für immer zu zerschneiden. Der Supermarkt samt seiner Höhe ist dann nur noch Peanuts.“Die Initiative fordert, dass der Gleisausbau und der intensive Schienenverkehr mitten in Angermund umweltverträglich umgesetzt wird, indem die sechs Gleise tiefer gelegt und mit einem Lärmdeckel versehen werden. Konkrete Planungen zur sogenannten Einhausung sollten deshalb zügig wieder aufgenommen und vorangetrieben werden.

„Denn nur so geht die verträgliche und nachhaltige Verkehrswende in unserer Rosenstadt“, resümiert Frau Wagner.

(Visualierung des Lärmdeckels: Dies ist die Vorzugsvariante der Initiative Angermund e.V.)

 

 

Schwarzbau: Steht die Bahn über dem Gesetz?

Schwarzbau: Steht die Bahn über dem Gesetz?

Düsseldorf-Angermund, 08. Januar 2020

Die Schwarzbauklage (Aktenzeichen: 16K 547/418) der Initiative Angermund e.V. – vertreten durch ihre Vorsitzende Elke Wagner –  gegen das Eisenbahnbundesamt und die Deutsche Bahn wurde am 8. Januar 2020 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf weiterverhandelt.

Dazu die Klägerin Elke Wagner:

„Das Gericht muss bei dieser Klage darüber entscheiden, ob die Bahn über dem Gesetz steht oder ob sich der Staatskonzern wie jeder andere auch in unserem Rechtsstaat an Recht und Gesetz halten muss.“

Muss sich der Staatskonzern Bahn in unserem Rechtsstaat an Recht und Gesetz halten?
Klage beim Verwaltungsgericht

Hintergrund der Klage ist, dass bis heute keine gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen für die dicht befahrene und mehrfach ausgebaute Bahnanlage in Düsseldorf-Angermund vorgelegt werden konnten. Dabei geht es der Initiative Angermund nur am Rande um die frühen Dampflokzeiten im preussischen Kaiserreich, sondern pimär um die massiven Erweiterungen der Angermunder Bahntrasse durch die Bundesbahn in den 1950’er und 1990’er Jahren der Bundesrepublik Deutschland. Für letztere konnten ebenfalls keine Genehmigungen vorgelegt werden.

Massive Ausbauten der Angermunder Bahntrasse  in den 1950’er und 1990′ er Jahren

Dazu Frau Wagner: „Die Bundesbahn hat die Bimmelbahnstrecke, die durch Angermund führte, offensichtlich rechtswidrig zu einer der dichtest befahrenen Bahntrassen in Europa ausgebaut, ohne dabei an die Menschen zu denken, die den enormen Lärm und die Erschütterungen tagein und tagaus ertragen müssen. Ohne jeglichen Lämrschutz rast der Fernverkehr mit 200 Stundenkilometern mitten durch unseren Stadtteil und on top lärmen rund um die Uhr hunderte Züge mitten durch Angermund. Es ist eine unerträgliche Situation, die die Bahn mit Hinweis auf Bestandsschutz, seit Jahrzehnten aussitzt. Doch Bestandsschutz kann es für die Bahn nicht geben, da sämtliche Genehmigungen fehlen. Dabei spielt es im Ergebnis auch keine Rolle, ob die frühen Baumaßnahmen (19. Jahrhundert und Beginn des 20. Jahrhunderts) ohne Genehmigung durchgeführt wurden oder ob die Unterlagen womöglich verloren gegangen sind.

Denn die jüngsten Baumaßnahmen – und hier allen voran die Elektrifizierung – wurden offenbar wissentlich ohne die erforderliche Planfeststellung durchgeführt. Insoweit liegt in Angermund ein Schwarzbau vor.“

Initiative fordert Einhaltung von Lärmgrenzwerten und endlich Gesundheitsschutz

Mit der Klage soll erreicht werden, dass das Eisenbahnbundesamt gegenüber der DB Netz AG geeignete Schutzmaßnahmen erlässt, damit diese beim Betrieb die geltenden Lärmgrenzwerte in Angermund einhält. Aktuell werden diese Grenzen durch die Bahn weit überschritten. Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Nachtfahrverbote wären Beispiele für mögliche Schutzmaßnahmen.

Da auch der Erfolg des Rhein-Ruhr-Express’ (RRX) von der Angermunder Bahntrasse abhängt, da sämtlich RRX-Züge durch den Stadtteil verkehren sollen, tangiert der Bahnschwarzbau auch dieses milliardenschwere Schienenprojekt.

 

 

 

Operation Bahn: ARD berichtet über Bahnlärm in Angermund

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Die ARD hat im November 2019 in ihrer informativen Bahn-Doku „Operation Bahn“ auch über die enormen Bahnlärm-Belastungen im Düsseldorfer Stadtteil Angermund berichtet.

Wir fordern vernünftigen Lärmschutz für Angermund

Wir fordern endlich vernünftigen Lärmschutz für Angermund: Es ist ein Armutszeugnis, dass wir nach jahrzehntelangen leeren Versprechungen seitens der Bahn und Politik nun unser Grundrecht auf Gesundheit einklagen müssen.

Für die 6 Gleise samt der enormen Zugmengen, die durch Angermund verkehren werden, ist ein Lärmdeckel eine vernünftige und nachhaltige Lösung, die es gilt jetzt weiterzuplanen.

Lärmdeckel/Einhausung weiterplanen

Gute Schieneninfrastruktur und gesunde Lebensverhältnisse in Gleisnähe müssen in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland zwei Seiten einer Medaille sein. Dies fordert auch Frau Wagner von unserer Initiative im Interview mit dem Ersten

Filmausschnitt, Quelle: ARD, 18.11.2019
#operationbahn #angermund #lärmschutz #schwarzbau #klage #gesundheitsschutz

Die Verursacher der RRX-Misere

Dieser WDR Bericht dröselt sehr treffend und bitterböse die RRX-Misere in NRW auf.

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Der WDR bringt auf den Punkt, warum es mit dem RRX nicht voran ging und geht:

  • Verkehrspolitik im jahrzehntelangen Ankündigungsmodus
  • Zu wenig Planer
  • Der Zustand der Deutschen Bahn.

Wir dürfen ergänzen, dass auch die Bürgerbeteiligung bei diesem Milliardenprojekt sehr supoptimal war und ist: Denn:

  • Warum sind die betroffenen Menschen in Anbetracht des enormen Gleisausbaus und der städtebaulichen Eingriffe für das RRX-Projekt u.a. im Düsseldorfer Stadtteil Angermund nicht frühzeitig eingebunden worden?
  • Warum sind nicht vorausschauend einvernehmliche Lösungen gemeinsam mit den Menschen vor Ort gefunden worden?
  • Warum kam man – trotz so langer Vorlaufzeit – erst 2014 mit den RRX-Plänen um die Ecke, wohl in der Hoffnung es würde schon irgendwie gut gehen und in Angermund alles durchgewunken?

Gute Bürgerbeteiligung beim RRX: Mitnichten.

Der Bericht räumt auch mit dem Märchen auf, es seien die Bürger, die den RRX verzögern. Denn eine solche Argumentation (gerne von dem ein oder anderen RRX Verantwortlichen ins Feld geführt) ist zwar schön simpel und mag vielleicht auch das ein oder andere Pendlerherz besänftigen.

Wir meinen aber, dass es fast schon populistisch ist und zur Problemlösung nichts beiträgt, sondern wohl offensichtlich von den eigentlichen Verursachern der Verkehrs- und Schienenmisere in NRW ablenken soll.

Bundesverwaltungsgericht: Klage gegen RRX

Die Rheinische Post vom 15. Mai 2019 berichtet nun auch über eine Klage der Stadt Langenfeld gegen die RRX-Planungen beim Bundesverwaltungsgericht

Die Stadt Langenfeld klagt beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss zum RRX . Dies berichtet die Rheinische Post in ihrer Ausgabe vom 15. Mai 2019.

Als ein zentraler Träger öffentlicher Belange im RRX Genehmigungsverfahren ist es das verbriefte Recht der Stadt Langenfeld. Sie vertritt in diesem Verfahren  das Wohl ihrer Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Vorhabensträger, der DB Netz AG.

Wir sind sehr gespannt, ob  die Stadt Düsseldorf  ebenfalls selbstbewusst die RRX Planfeststellungsbeschlüsse für die Düsseldofer Stadtteile unter die Lupe nehmen  und ggfs den Rechtsweg zum Wohl seiner Bürgerinnen und Bürger eingschlagen wird.

Leider entsteht bislang mitunter der Eindruck, dass zwischen dem Vorhabensträger DB Netz AG und der Verwaltung der Stadt Düsseldorf zu viel Nähe und Vertrautheit herrscht, als dass man hier von einer dringend gebotenen kritischen Prüfung und Auseinandersetzung der DB Planungen für dieses Jahrhundertprojekt  ausgehen kann.

Unser Fazit: Bahnlärm ist eine gigantische Belastung und die Achillesferse im System Schiene.

Wer glaubt, Menschen immer noch mit 0-8-15 Lösungen abspeisen zu können, muss sich nicht wundern, wenn geklagt wird.

Klage gegen RRX Planungen beim Bundesverwaltungsgericht

 

 

RRX: Versprochene Taktung lässt auf sich warten

Die Rheinische Post berichtet am 13. April 2019 über die RRX-Presseveranstaltung der  RRX-Verantwortlichen anläßlich der rund 100 Tage, die die ersten RRX-Züve von Siemens nun auf den Gleisen von NRW verkehren.

Der sog. Vollbetrieb (= die versprochene Taktung von 15 Minuten für die RRX Züge) wird noch auf sich warten lassen, gestand Landesverkehrsminister Hendrik Wüst. Der Schuldige war auch gleich ausgemacht: Die Bürgerinitiative in Düsseldorf-Angermund.

Wir finden es sehr bedauerlich , dass sich Minister Wüst zu solch vorschnellen und falschen Urteilen und Hörensagen hinreissen lässt, insbesondere weil er – trotz Einladung – noch NIE mit uns persönlich gesprochen hat.

Hätte der Minister das Gespräch mit seinen Bürgern gesucht, wüsste er, dass wir den RRX ausdrücklich begrüßen. Es ging und geht der Initiative Angermund e.v. um eine verträgliche Integration der Trasse in unseren Stadtteil – und das aus städtebaulicher und gesundheitlicher Sicht sowie um Rechtsstaatlichkeit. Das sollte im 21. Jahrhundert doch möglich sein.

 

Quelle: RP, 13.04.2019

 

 

 

 

 

Heimat

Lieber Angermunderinnen, liebe Angermunder,

es geht  um die Zukunft unseres Stadtteils, es geht um unsere Heimat. Denn die  DB Netz AG hat jüngst ihre Planungen für den Gleisausbau in Angermund und ihr Lärmschutzkonzept vorgestellt.

Bitte beachten Sie dazu unbedingt den aktuellen Sachstand:

  • Die vier Gleise in Angermund sind nachweislich ein SCHWARZBAU. Das hat die Initiative Angermund in intensiven Recherchen ermittelt. Trotz mehrfacher Ausbauten der Gleise können für diese Baumaßnahmen bis heute keine Genehmigungen (sog. Planfeststellungs-beschlüsse) vorgelegt werden.

 

  • Besonders brisant: In den 1950’er Jahren versäumte es die Deutsche Bundesbahn (DB) ein gesetzlich vorgeschriebenes Genehmigungsverfahren (sog. Planfeststellungsverfahren) für die ELEKTRIFIZIERUNG unserer Trasse durchzuführen. Interne Akten der DB belegen dies.

 

  • Es besteht KEIN BESTANDSSCHUTZ! In der Rechtsprechung ist geklärt, dass dieser nur dort bestehen kann, wo der vorhandene Bestand zum Zeitpunkt der Errichtung rechtmäßig war. Besonders bitter: Seit Jahrzehnten kämpfen Angermunder vergeblich um Lärmschutz. Die DB hat unsere Bitten stets mit Verweis auf Bestandsschutz „abgewiegelt“. Zu Unrecht!

 

  • Wir haben Klage eingereicht und fordern LÄRMSCHUTZ JETZT! Wir wollen erreichen, dass der Bahn-Dauerkrach in Angermund schnell abnimmt und Grenzwerte eingehalten werden. Wiederholte Versprechungen, dass mit dem RRX-Gleisausbau alles gut werde, sind für uns nicht nachvollziehbar. Denn die DB hat bereits angekündigt, mit ihren Bauarbeiten in Angermund frühestens in 5! Jahren, nämlich erst nach der Fußball EM 2024 zu beginnen.

 

  • Auch wenn mitunter ein anderer Eindruck erweckt werden soll: Welcher Lärmschutz nach Angermund kommt ist völlig offen. Denn: Das vorgelagerte Planfeststellungsverfahren ist durch die Klage und den Schwarzbau der vier Gleise INFIZIERT. Dies verändert die Ausgangslage in Angermund erheblich. Denn es geht jetzt um deutlich mehr als einen Gleisausbau.

 

  • Immer schön der Reihe nach, liebe Bahn. Planungen für das 5. und 6. Gleis für Düsseldorf-Angermund zu präsentieren, während für die vorhandenen vier Gleise keine Genehmigungen vorliegen, gleicht einem ETIKETTENSCHWINDEL. Mit der Klage wollen wir deshalb auch verhindern, dass die DB mit ihren Planungen jetzt Fakten schafft und Angermund womöglich übervorteilt.

 

  • Wir fordern weiterhin eine städtebaulich verträgliche Lärmschutzlösung und gesetzlich verbrieften VOLLSCHUTZ für die Menschen in Angermund. Die EINHAUSUNG der Initiative Angermund ist und bleibt machbar und die beste Alternative.

 

  • Unterstützen Sie unsere Arbeit für eine leise, verträgliche Schiene in Angermund mit Ihrer SPENDE. Konto: Initiative Angermund e.V. Stadtsparkasse D’dorf IBAN: DE2530050110100719955

 

Düsseldorf-Angermund,  22. März 2019, Initiative Angermund e.V., Vorsitzende Elke Wagner, Wolfgang Eggerath

Schwarzbauklage eingereicht

Die Pläne, die die DB Netz AG am 22. März 2019  Angermund vorgestellt hat, haben viele Angermunder, die zu unserem Infostand gekommen sind, zutiefst schockiert.

Denn: Die DB hat lediglich die Lärmschutzwände hochgeschraubt und damit ihre schlechte Lösung aus 2014 sogar noch „verschlimmbessert“.

DB plant 6 Meter hohe Lärmschutzwände  für Angermund: Der Garaus für unsere Heimat

Wenn es nach Vorstellungen der Deutschen Bahn geht, sollen die Lärmschutzwände mitten in Angermund ab Strassenniveau nun ca. 6 Meter! hoch sein.
Wer denkt sich sowas im 21. Jahrhundert aus?
Dies wäre der städtebauliche Garaus für Angermund.

Wir fragen uns:  Hat der Düsseldorfer Stadtrat dies gewollt, als er die Deutsche Bahn letztes Jahr zu Verbesserungen ihrer Planungen aufgefordert hat?
Jetzt zeigt sich, wie fahrlässig es vom Düsseldorfer Stadtrat war, auf die Bahn zu vertrauen und die Einhausungslösung der Bürgerinitiative nicht weiter zu planen.

Auch wenn Deutsche Bahn gestern bei Ihrer Veranstaltung in Angermund den Eindruck entstehen lassen wollte:
Die Deutsche Bahn entscheidet NICHT welcher Lärmschutz nach Angermund kommt. Dies ist Aufgabe der Aufsichtsbehörde (das Eisenbahnbundesamt/EBA), die wiederum alle Belange und Betroffenheiten in Angermund abwägen wird.

Schwarzbau in Angermund: Wo sind die Genehmigungen für die Bahntrasse?

Auch blieb die Deutsche Bahn ganz wesentliche Antworten  schuldig:

  • Was ist mit den vier Gleisen in Angermund?
  • Wo sind die Genehmigungen für diese Trasse?
Schwarzbauklage beim Verwaltungsgericht eingereicht

Bis heute konnten weder das Eisenbahnbundesamt noch die Deutsche Bahn Genehmigungen für die mehrfach ausgebaute Bahntrasse in Angermund vorlegen.
Die Schwarzbauklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf läuft. Da hilft es auch nicht, wenn Vertreter der DB Netz AG bislang behaupteten, sie wüsste nichts von einer Klage.

Dieses Verfahren infiziert auch die am 22. März 2019 vorgestellten Planungen der DB und den RRX.

RRX – Bauwerksplanung der DB in Angermund

Diskussion und Abstimmung zum RRX in Angermund im Düsseldorfer Stadtrat vom 13. Dezember 2018

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„Rhein-Ruhr-Express (RRX)– Bauwerksplanung der DB Netz AG in Angermund – Grundsatzbeschluss“ – so lautete der Tagesordnungspunkt 33 im Rat. Dieser thematisiert im Wesentlichen die möglichen Planungen der neuen Personenunterführungen am S-Bahn Haltepunkt sowie an „An den Kämpen“ und die Breite der Brücke „Angermunder Straße“.
Die Vorlagen der Stadtverwaltung fussen auf den Ausbau- und Schallschutzplänen der DB Netz AG, die bekanntlich meterhohe trennende Lärmschutzwände westliche und östlich der sechs Gleise mitten durch Angermund vorsehen

Wir bleiben dabei: Diese Planungen sind ein städtebauliches Desaster für Angermund, deshalb forderten wir im Vorfeld zur Ratssitzung den Grundsatzbeschluss“ (Vorlage: 01/223/2018) abzulehnen.

Unsere Begründung:
Mit dieser Vorlage wird die Verwaltung der Stadt Düsseldorf die städtebauliche Bausünde der DB Netz AG vorantreiben und das mitten im Ortskern von Angermund. Grundlegende Sichtachsen werden entfallen und der mehr als 830 Jahre alte Stadtteil Angermund durch meterhohe Lärmschutzwände unwiderruflich in zwei Ortsteile zerschnitten – dies kann eine Stadt für ihren Stadtteil nicht ernsthaft wollen.

(Visualisierung einer Lämrschutzwand in Angermund)

Für diese schlechte Lösung kalkuliert die Stadt Düsseldorf zudem einen Eigenanteil aus dem städtischen Haushalt von ca. 20! Millionen EU. Unser Fazit: Gesunder Menschenverstand sieht anders aus.

Neben unserer grundsätzlichen Kritik an diesem Schallschutz- und städetbaulichen Konzept scheint in der Vorlage das alles entscheidende Thema des Lärmschutzes in Angermund für die Verwaltung offenbar keine Rolle zu spielen. Anders ist es nicht zu erklären, warum, das von der Ampel im März 2018 beschlossene Ziel, zumindest 90% aller Schutzfälle in Sachen Bahnlärm in Angermund zu lösen, in dieser Vorlage jeglicher Berücksichtigung entbehrt.

Die Initiative Angermund wies darauf im Vorfeld zur  Stadtrat Sitzung hin und fragte: Korrespondieren die jetzt von der Stadtverwaltung vorgelegten Pläne zum S-Bahn Haltepunkt Angermund und zur Unterführung „An den Kämpen“ überhaupt mit dem übergeordneten Lärmschutzziel der Ampel? Ist dies explizit geprüft worden oder konterkariert dieser Grundsatzbeschluss samt vorgelegter Machbarheitsstudie zum S-Bahn Haltpunkt in Angermund aus 2014! womöglich die Umsetzung der Lärmschutzziele der Ampel? Oberbürgermeister Thomas Geisel und seine Verwaltung bekannten sich in der Stadtrat Sitzung zum „90%-Schutzziel“, haben die Vereinbarkeit bestätigt und zu Protokoll gegeben.
So denn.

RRX-Zulassung liegt nicht vor

RRX: Jahrzehntelang geplant und jetzt keine Zulassung

Die Rheinische Post berichtet, dass den neuen RRX Zügen von Siemens bis heute die Zulassung fehlt – diese muss vom Eisenbahnbundesamt erteilt werden.

Wir von der Initiative Angermund haken seit Monaten beim Thema RRX-Zulassung nach, u.a  weil wir in Erfahrung bringen wollen, ob die Grenzwerte für den Außenlärm (Stichwort TSI Noise) bei diesen Zügen  eingehalten werden. Verantwortlicher Prüfdienstleister für den RRX ist übrigens die DB Systemtechnik – sie führt im Auftag des Zugbauers  Siemens die  Zulassungsprüfungen  durch.

Es mutet für uns schon abtrus an, dass trotz jahrzehnterlanger RRX-Planung und trotz  des seit Jahren angekündigten Starts des RRX-Vorlaufbetriebs am 9. Dezember 2018, jetzt immer noch keine Zulassung vorliegt.

Fazit: Großprojekte der öffentlichen Hand  und ihr Managment sind und bleiben in unserem Land „Herausforderungen“.

Gut, dass sich eine Siemens Sprecherin laut RP, wie folgt zu helfen weiss:

„Die Siemens-Sprecherin erklärte, selbst wenn die neuen Züge nicht zum geplanten Starttermin fahren könnten, gebe es für die Kunden keine Einschränkungen, da dann schlicht alte Fahrzeuge auf der Strecke eingesetzt würden.“

 

*** 29. November 2018 ***

Terminhinweis: RRX und Gleisausabau in Duisburg Rahm/Großenbaum, RRX PFA 3.2

  • Donnerstag, 29. November, ab 18:00 Uhr,
  • Bertold Brecht Berufskolleg in Duisburg Huckingen
  • Am Ziegelkamp 28-30, 47259 Duisburg

Die DB Netz AG lädt und präsentiert uns Betroffenen unter dem sinnigen Motto „Gut zuhören“ am 29.11. ihre fertigen Pläne zum Gleisausbau für den Bereich Duisburg Süd – also für die Angermunder Nachbarorte, u.a. Duisburg-Rahm und Großenbaum (RRX Planfeststellungsabschnitt 3.2). Die DB-Planungen für Angermund werden am 29. November nicht behandelt – nichtsdestotrotz werden die Planungen für Rahm und Großenbaum uns als direkte Nachbarn auch betreffen.
Für die DB ist diese Veranstaltung wohl abermals nicht mehr als eine reine Formalie. Denn eine aufrichtige und umfängliche Erklärung des komplexen Materials, kann aufgrund des gesetzten Zeitrahmens von 1,5 h nicht ernsthaft erfolgen. Da der Gastgeber auch Bauherr ist (DB Netz AG),  gehen wir wieder einmal von einer sehr einseitigen Informationsveranstaltung im Sinne des DB Netz AG aus.

Um es nochmals deutlich zu machen: Unser Abschnitt hier im Norden Düsseldorfs/Süden Duisburgs gilt heute schon als einer der dichtest befahrenen Trassen Deutschlands und zukünftig werden sämtliche RRX Züge mit Spitzengeschwindigkeiten durch Angermund, Rahm und Großenbaum fahren. Sobald die weiteren Gleise liegen, sind u.a auch mehr Güterzüge nachts gepplant.
Spätestens jetzt sollten alle Betroffene in Duisburg aktiv werden und sich einbringen – denn es geht um unsere Stadtteile und unsere Heimat.

Planungsbeschleunigungsgesetz: Bürgerfeindlicher Etikettenschwindel

Am 8. November 2018 wird im Plenum des Bundestages in zweiter und dritter Lesung das sogenannte Planungsbeschleunigungsgesetz (BT Drucksache 19/4459) der Bundesregierung beraten und erwartungsgemäß mit den Stimmen der GroKo mehrheitlich beschlossen. Die Zustimmung durch den Bundesrat zum Gesetz steht noch aus.

Die Initiative Angermund e.V. lehnt das sog. Planungsbeschleunigungsgesetz als undemokratisch und bürgerfeindlich ab

Die Initiative Angermund e.V. kritisiert das Gesetz scharf und lehnt es als undemokratisch, bürgerfeindlich und nicht zielführend ab. Elke Wagner, Sprecherin und Vorsitzende der RRX-Initiative aus Düsseldorf-Angermund nimmt dazu wie folgt Stellung:

„Planungen und Bau von Verkehrsinfrastrukturen in Deutschland beschleunigen zu wollen, ist grundsätzlich eine gute Sache und dringend nötig. Doch das Planungsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung entpuppt sich als bürgerfeindlicher Etikettenschwindel, da es die Ursachen langer Planungen nicht ausreichend anpackt, sondern vorwiegend Bürgerrechte beschneidet.

„Ganz offensichtlich will die Bundesregierung mit diesem Gesetz Verkehrsprojekte an den betroffenen Menschen vorbei durchdrücken.“

Nachdem die Politik viel zu lange Zeit zugesehen hat, wie die Infrastruktur in Deutschland verkommt, eitle Prestigeprojekte wie der BERliner Flughafen oder Stuttgart 21, wichtiger waren als weitsichtige und pragmatische Infrastrukturpolitik, soll nun das schwächsten Glied in der Planungskette dran glauben: Betroffene Bürger.

Denn: Die heute schon eingeschränkten Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung bei großen Infrastrukturvorhaben, werden mit diesem Gesetz weiter gekappt:

Erörterung: Erörterungen, bei denen betroffene Bürger ihre Einwendungen und Verbesserungsvorschläge zu einem Projekt persönlich vortragen und sich damit rechtlich Gehör verschaffen können, sollen zukünftig wegfallen.

 Reduktion der Klagemöglichkeiten: Zudem soll der Instanzzug beschnitten werden – Klagen von Bürgern sollen nur noch erstinstanzlich beim Bundesverwaltungsgericht möglich sein.

Vorläufige Anordnung: Vorläufige Anordnungen sollen es dem Vorhabenträger zukünftig ermöglichen, das Bauvorhaben zu beginnen, bevor dazu eine Genehmigung vorliegt. Mit dem vorzeitigen Baubeginn werden Fakten geschaffen, die die Hemmschwelle für Bürger, sich gegen ein Vorhaben zu wehren, weiter deutlich erhöht.

Eingriff in materielles Recht – Fixierung des Prognosezeitpunkts bei Schienenwegen: Anrainer an Eisenbahntrassen, trifft dieses Gesetz besonders hart: Das überholte und abgeschaffte Lärm-Privileg für die Bahn, der sog. „Schienenbonus’“, wird durch das Gesetz durch die Hintertür wiedereingeführt. §18g AEG sieht vor, dass Verkehrsprognosen auf den Zeitpunkt der Antragseinreichung abgestellt und fixiert werden. Zwischenzeitliche Zunahmen der Schienenverkehre bis 3 Dezibel (A) bleiben unberücksichtigt, was einer Verdopplung des Verkehrsaufkommens gleichkommt (vgl. §18g AEG).

Keine Übergangsfristen: Das Gesetz sieht keine Übergangsfristen für bereits laufende Planungen und Verfahren vor. Konsequenz: Für viele Menschen in Düsseldorf-Angermund beispielsweise, die durch den sechsgleisigen Trassenausbau mitten in ihrem Stadtteil massiv betroffen sein werden, greifen diese massiven Verschlechterungen sofort.

Wer Politikverdrossenheit und der Abkehr von den Volkparteien nicht weiteren Nährboden bereiten will, sollte keine Politik gegen seine Bürger betreiben. Deshalb fordern wir die Bundesregierung nochmals auf, dieses Gesetz zu überarbeiten und Infrastrukturvorhaben gemeinsam mit den betroffenen Menschen bürgerfreundlich umzusetzen.“

 

Angermunder Strasse: Deplatzierte und laute Monsterbrücke

Angermunder Strasse – demnächst mit deplatzierter, lauter Monsterbrücke?

Auch der Lokalkurier berichtet  über die Planungen der  Deutschen Bahn und Stadt Düsseldorf für Angermund im Rahmen des Gleisausbaus und des Rhein-Ruhr-Express (RRX) in Angermund.

Fest steht, dass alle Brücken in Angermund für dieses Schienenprojekt abgerissen werden.

Doch was erwartet uns Angermunder dann? Eine städtebaulicher und nachhaltiger Wurf? Mitnichten.

Beispiel Angermunder Strasse: Der Lokalkurier zitiert uns, denn nach Prüfung der Unterlagen gehen wir von einer städtebaulich deplatzierten Monsterbrücke aus, die deutlich massiver und höher wird als die jetzige Brücken-/Rampenkonstruktion.
Die geplante Bogenbrücke wird höher sein als das Haus Litzbrück und die Fahrbahn wohl mindestens 1,5m höher liegen, als der jetzige Ist-Zustand.

Negativkonsequenz: Auch der Straßenverkehrslärm wird verstärkt und schonungslos an die angrenzende Wohngebiete weitergegeben.

Es zeigt sich für uns wieder einmal: 6 Gleise oberirdisch, mit möglichst geringem Mitteleinsatz in unseren Stadtteil zu platzieren, ist schlichtweg ein Frevel.

Angermund verkommt so in weiten Bereichen zukünftig zur Vekehrsachse.

Unser Fazit: Die Einhausung ist und bleibt ein einem solch breiten und dicht befahrenen Gleiskörper die bessere Alternative.

Angermund Park Brücke Angermunderstr RRX Duesseldorf
Quelle: Lokalkurier, 25.10.2018

Petition: NEIN zum Planungsbeschleunigungsgesetz

Die Große Koalition im Bund hatte in ihren Koalitionsvereinbarungen festgelegt, Planungsbeschleunigungen in verschiedenen Bereichen vorzunehmen. Nun ist zur Zeit im Bundestag das „Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ (Bt-Drs. 19/4459 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904459.pdf) im parlamentarischen Verfahren.
Es sieht vor gerade auch für Schienenstrecken (konkret: RRX Projekt) Eingriffe in das bestehende Planungsrecht vorzunehmen.

So soll die Möglichkeit gegeben werden:

  • Auf den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zu verzichten
  • Verkehrsprognosen im Bereich Schiene zu fixieren
  • Vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen des Aus- oder Neubaus vor dem Planfeststellungsbeschluss durchzuführen
  • Plangenehmigung statt Planfeststellung durchzuführen
  • Verkürzung der Frist zur Begründung einer Klage auf 6 Wochen
  • Private und vom Vorhabenträger beauftragte Projektmanager einzusetzen
Bürgerrechte werden durch dieses Gesetz massiv beschnitten

Wir meinen: Wenn die Politik Planungen schneller realisieren will, sollte sie sich als Verursacher für lange Planungen zunächst an die eigene Nase fassen, statt die Rechte der Betroffenen zu beschneiden.

Beispiel RRX: Hier wurde Jahrzehnte scheinbar seelenruhig geplant (Stichwort Metrorapid) und auch die zusätzlichen RRX-Bahnhöfe in Benrath und Köln-Mülheim  – von der Politik nachträglich durchgesetzt – haben die Planungen  ebenfalls alles andere als beschleunigt.

Und nun sollen es – wohl frei nach dem Motto „die Letzten beissen die Hunde“ – die Anrainer ausbaden? Wir meinen NEIN!

Es gibt eine Online Petition gegen dieses Gesetz. Wir würden uns sehr freuen, wenn viele diese unterstützen. https://www.change.org/p/csu-minister-scheuer-geplantes-beschleunigungsgesetz-gef%C3%A4hrdet-umwelt-und-b%C3%BCrgerrechte-2

Planungsbeschleunigungsgesetz: Beratungen in Berlin

Wie können Planungen schneller werden? Hält das Planungsbeschleunigungsgesetz, was es verspricht? Leider nein!

Gestern nahmen externe Experten im Verkehrsaussauschuss des Bundestages Stellung zum Gesetzentwurf „Planungsbeschleunigungsgesetz“ (Drucksache 19/4459) im Verkehrsaussauschuss des Bundestages.

Aktive von der Initiative Angermund waren auch vor Ort, weil dieses Gesetz beim RRX Projekt greifen und u.a. unsere Büprgerrechte beschränken würde. Auch eine Verschlechterung  des Lärmschutzes könnte diese Gesetz für uns mit sich bringen.

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Matthias Gastel, bahnpoliitscher Sprecher der Grünen im Bundestag und Frau Wagner bei der Anhörung im Bundestag-Verkehrsausschuss zum Entwurf des Planungsbeschleunigungsgesetzes

Grundsätzlich finden wir es begrüßenswert, wenn Planungen von Verkehrsinfrastrukturen zukünftig schneller von statten gehen und zügiger umgesetzt werden.

Die Schlüsselfrage ist aber: Wo liegen die Ursachen für lange Planungen?
Oder konkret: Können die im Gesetz vorgeschlagenen Maßnahmen im Verfahrensrecht, das Problem langer Planungen lösen? Die Anhörung gestern, hat unsere bisherige Einschätzung dazu noch bestärkt: Leider nein.

Denn – und dies wurde auch gestern wieder sehr deutlich – lange Planungen werden maßgeblich dadurch verursacht, dass die Planungs-, Genehmigungsbehörden sowie die Gerichte personell und ressourcentechnisch unterbesetzt sind.

Statt hier den Hebel anzusetzen, sind u.a. Maßnahmen geplant, die die Beteiligungsmöglichkeiten von Betroffenen weiter einschränken und damit die Akzeptanz von Verkehrsinfrastrukturprojekten wohl weiter gefährden (Wegfall von Erörterungsterminen, Reduktion des Instanzzuges, vorläufige Anordnung/vorbereitende Maßnahmen -letztere sollen schon vor! Genehmigung möglich sein und wohl zugunsten des Projekts Fakten schaffen)

Im Bereich der Schienenprojekte und damit auch beim RRX hat das Bundesverkehrsministerium einen zusätzlichen „Klopper“ ersonnen: Geht es nach Willen des Ministeriums, das das Gesetz vorbereitet hat, soll bei der Berechnung des Schienenlärms der Prognosezeitpunkt bis zu einer hohen Schwelle von 3 dB(A) zukünftig fixiert sein.

Was versteckt sich konkret hinter 3dB(A)?  Was bedeutet dies für Bahnlärmgeschädigte?
Im Moment der Planeinreichung wird eine Verkehrsprognose samt Lärmschutzkonzept vom Vorhabenträger eingereicht. Sollte sich nun im Laufe des Verfahrens herausstellen, dass die Zugmengen über die Prognose hinaus zugenommen haben, würde diese zukünftig nicht mehr entsprechend angepasst, sondern das Mehr an Lärm bis 3 dB(A) fiele zukünftig unter den Tisch.

3 dB(A) – darauf hat gestern auch Experte Dr. Frühauf von der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm in der Anhörung eindringlich hingewiesen – bedeutet eine deutliche Zunahme, bis hin zu einer VERDOPPLUNG DER ZUGZAHLEN.

Mit diesem Gesetzentwurf wird unserer Ansicht nach der unsägliche Schienenbonus durch die Hintertür wieder eingeführt und die Ansprüche der Betroffenen auf Lämschutz an Bahntrassen – und damit grundgesetzlich verankerter Gesundheitsschutz – weiter geschwächt.

Der Gesetzentwurf wird nun weiter beraten. Wir hoffen, dass insbesondere die Fraktionen von CDU und SPD im Bundestag aber auch der Bundesrat diesen Entwurf nochmals genauer unter die Lupe nehmen und notwendige Änderungen vornehmen.
Die Bundestagsfraktionen der Grünen und der Linken stehen dem Entwurf kritisch gegenüber.

Dr Reh (BUND), Herr Knierim und Herr Ludewig vom Büro Sabine Leidig (die Linken) sowie Dr. Frühauf von der BVS und Frau Wagner von der Initiative Angermund e.V. unmittelbar vor Sitzungsbeginn.

Die gestrige Anhörung kann über diesen Link angeschaut werden: https://dbtg.tv/cvid/7279937

Sehr lesenwert ist die Stellungnahme vom geladenen Sachverstädigen Dr. Holger Weiß von W2K Rechantwälte: Stellungnahme zum Planungsbeschleunigungsgesetz von RA W2K

 

RRX: Wie viel Macht haben die Bürger?

RRX: Wie viel Macht haben die Bürger?

Das fragt heute die Rheinische Post.

Unsere Antwort: Ohne Unterstützung durch erfahrene und unerschrockene Anwälte und die Hilfe von unabhängigen Gutachter quasi KEINE!

Allein die im RP-Artikel beschriebene unsägliche Terminwahl und die abgehobene Sitzordnung beim Erörterungenstermin offenbart doch ein sehr befremdliches Verständnis der Entscheider in Sachen Bürgerbeteiligung: Wir hier oben und ihr Bürger da unten.

RRX: Wir hier oben und ihr Bürger da unten.

Unser Fazit: Das RRX-Verfahren ist alles andere als bürgerfreundlich und ohne anwaltlichen und gutachterlichen Beistand macht die Beteiligung der betroffenen Menschen leider nur sehr wenig Sinn. Daran ändern auch Bürgerinformationsveranstaltungen oder Runde Tische – durchgeführt von der DB – gar nichts.

  • Solange betroffene Anrainer das komplexe Planungsmaterial nicht umfänglich und von unabhängigen Experten erklärt bekommen,
  • … solange die betroffenen Bürger nicht die Möglichkeit und Mittel haben, selbst Gutachten in Aufrag zu geben, um sich objektiv zu informieren und die Aussagen des Vorhabenträgers samt seiner Gutachten zu hinterfragen und
  • solange die betroffenen Menschen keinen anwaltlichen Beistand haben, der ihre Interessen in den komplexen verwaltungsverfahrensrechtlichen Prozessen vertritt, siehts für die betroffenen Menschen leider düster aus.
Vielleicht muss die Überschrift der RP konsequenterweise wie folgt ergänzt werden?
Wie viel Macht haben die Politiker gegenüber der Bahn?
Rheinische Post, 27.09.2018

Trassenausbau in Düsseldorf: Vertrauen verspielt

„Da trauen wir Stadt und Bahn inzwischen keinen Zentimeter mehr über den Weg“

Die Welt am Sonntag berichtet am 23. September 2018 ausführlich über den massiven Schienenausbau in Düsseldorf – auch für den RRX. Ein Aktiver in Düsseldorf-Friedrichstadt bringt es auf den Punkt: Das Vertrauen vieler Anrainer gegenüber den Entscheidern der Deutschen Bahn und der Stadtverwaltung hat leider sehr stark gelitten.
Massiver Widerstand in Düsseldof gegen die Qualität des Trassenausbaus in Düsseldorf. Quelle: Welt am Sonntag, 23.09.2018
Nichts gelernt aus Stuttgart 21?
Wir fragen uns:
  • Warum gibt es nach Stuttgart 21, BER, Elbvertiefung, Ausbau Hamburg-Altona etc. eigentlich kein Umdenken?
  • Warum gibt es für den RRX in Düsseldorf scheinbar keinen Ehrgeiz gemeinsam mit den Menschen vor Ort nachhaltig und verträglich auszubauen?
Es ist schade, dass ein solch wichtiges Projekt wie der RRX ganz offensichtlich wieder einmal an der betroffenen Bevölkerung vorbei, durchgezogen werden soll.
Anders ist u.a. der kurzfristig kommunizierte Erörterungstermin nächsten Dienstag für uns nicht zu erklären.
Während nämlich für die sog. „Träger öffentlicher Belange“ (das sind z.B die Stadt Düsseldorf, der Landschaftsverband, Telekommunikationsunternehmen etc.) in der Datumswahl sehr wohl Rücksicht genommen wurde, damit diese in der Arbeitszeit teilnehmen können, wird von betroffenen Bürgern verlangt, dass sie alles stehen und liegen lassen, Urlaub nehmen, um überhaupt dabei sein zu können.
Ein Unding.
Bei weit mehr als 2000 Einwendungen nur in diesem Düsseldorfer Abschnitt muss es sehr wohl möglich sein, die Menschen beim wichtigen Erörterungstermin umfangreich einzubeziehen.

Sonst entsteht der sehr fade Eindruck, dass man uns in den vorangegangenen sog. Bürgerinformationsveranstaltungen der DB Netz AG, die Möglichkeit zur Beteiligung in der Erörterung nur weisgemacht hat.

RRX-Planung in Angermund: Stadtverwaltung berichtet

RRX-Planung in Angermund – die Stadtverwaltung trägt vor.

Sitzung der Bezirksvertretung 5
Ort: Kaiserwerther Rathaus
Datum: 29. Mai 2018, ab 17:00 Uhr
Die Sitzung ist öffentlich

Unter Top 5 trägt die Verwaltung der Stadt Düsseldorf in der Sitzung der Bezirksvertretung 5 die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vor.

 

bv5-bezirksvertretung-angermund-rr-tagesordnung-angermund-duesseldorf-golissa-cdu-fdp-spd-grüne-line
Auszug aus der Tagesorndung der BV 5 Sitzung am 29. Mai 2018

Ampel stimmt gegen bestmöglichen Lärmschutz in Angermund

Zur Erinnerung
Die Ampel Koalition im Düsseldorfer Stadtrat hat im März 2018 bekanntlich gegen den bestmöglichen Lärmschutz für Angermund gestimmt. Eine Weiterplanung des Vollschutzes in Form einer Einhausung wurde von den Stadträten der Fraktionen SPD, GRÜNE und FDP abgelehnt.

Die Düsseldorfer Ampel hat ihren wenig ambitionierten Antrag durchgebracht und „erwartet“ für Angermund leider ua. nur 90% gelöste Schutzfälle, die Erhöhung der Lärmschutzwände bzw. eine Mittelwand (3. Lärmschutzwand) und eine gestalterische Verbesserung der Trassenunterführung.

Diese Maßnahmen sind unserer Ansicht nach aufgrund der Trassenbreite und Zugtaktung in Angermund nicht ausreichend und städtebauliche Bausünden mit Ansage.

Hinzu kommt, dass die Erwartungen der Ampel Stadträte in Sachen Lärmschutz für Angermund gegenüber der Deutschen Bahn im Antrag wachsweich forumliert sind.

Wie wird dieser Stadtratsbeschluss nun umgesetzt?
Wie hat die Deutsche Bahn auf den Ampel-Beschluss reagiert?
Wie geht es mit den Planungen für Angermund weiter?
Welche Zeitleiste gibt es für das Planfeststellungsverfahren?

Die RRX Verantwortlichen der Stadtverwaltung werden vortragen. Es wird für uns Angermunder eine hoch interessante Sitzung. Die Sitzung ist wie immer öffentlich.

Lärmschutz: Naivität und vorauseilender Gehorsam statt Einhausung

Der aktuelle Lokalkurier berichtet über die SPD/FDP/Grünen Entscheidung im Stadtrat gegen bestmöglichen Lärmschutz in Angermund. Frau Wagner von der Initiative Angermund dazu im Lokalkurier:

„Es grenzt schon an Naivität und vorauseilendem Gehorsam, wenn die Ampel die zentralen Stadtthemen Lärmschutz, Städtebau und Genehmigungsprüfung nun der Bahn überlasst und lediglich wachsweiche Erwartungen formuliert.“

foto-zeitungsartikel-mann mit krawatte-stadtrat-duesseldof-angermund-rrx-deutsche bahn-planfeststellungsverfahren-schwarzbau-genehmigungslage-bahtrasse
Quelle Lokalkurier 29.03.2018.

 

Wir kritisieren: Die Stadträte der von SPD, FDP und Grünen in Düsseldorf haben es versäumt, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Deutschen Bahn angemessen zu vertreten und sich im Rahmen der RRX Planfeststellungsverfahren selbstbewußt zu positionieren.