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Planungsbeschleunigungsgesetz: Beratungen in Berlin

Wie können Planungen schneller werden? Hält das Planungsbeschleunigungsgesetz, was es verspricht? Leider nein!

Gestern nahmen externe Experten im Verkehrsaussauschuss des Bundestages Stellung zum Gesetzentwurf „Planungsbeschleunigungsgesetz“ (Drucksache 19/4459) im Verkehrsaussauschuss des Bundestages.

Aktive von der Initiative Angermund waren auch vor Ort, weil dieses Gesetz beim RRX Projekt greifen und u.a. unsere Büprgerrechte beschränken würde. Auch eine Verschlechterung  des Lärmschutzes könnte diese Gesetz für uns mit sich bringen.

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Matthias Gastel, bahnpoliitscher Sprecher der Grünen im Bundestag und Frau Wagner bei der Anhörung im Bundestag-Verkehrsausschuss zum Entwurf des Planungsbeschleunigungsgesetzes

Grundsätzlich finden wir es begrüßenswert, wenn Planungen von Verkehrsinfrastrukturen zukünftig schneller von statten gehen und zügiger umgesetzt werden.

Die Schlüsselfrage ist aber: Wo liegen die Ursachen für lange Planungen?
Oder konkret: Können die im Gesetz vorgeschlagenen Maßnahmen im Verfahrensrecht, das Problem langer Planungen lösen? Die Anhörung gestern, hat unsere bisherige Einschätzung dazu noch bestärkt: Leider nein.

Denn – und dies wurde auch gestern wieder sehr deutlich – lange Planungen werden maßgeblich dadurch verursacht, dass die Planungs-, Genehmigungsbehörden sowie die Gerichte personell und ressourcentechnisch unterbesetzt sind.

Statt hier den Hebel anzusetzen, sind u.a. Maßnahmen geplant, die die Beteiligungsmöglichkeiten von Betroffenen weiter einschränken und damit die Akzeptanz von Verkehrsinfrastrukturprojekten wohl weiter gefährden (Wegfall von Erörterungsterminen, Reduktion des Instanzzuges, vorläufige Anordnung/vorbereitende Maßnahmen -letztere sollen schon vor! Genehmigung möglich sein und wohl zugunsten des Projekts Fakten schaffen)

Im Bereich der Schienenprojekte und damit auch beim RRX hat das Bundesverkehrsministerium einen zusätzlichen „Klopper“ ersonnen: Geht es nach Willen des Ministeriums, das das Gesetz vorbereitet hat, soll bei der Berechnung des Schienenlärms der Prognosezeitpunkt bis zu einer hohen Schwelle von 3 dB(A) zukünftig fixiert sein.

Was versteckt sich konkret hinter 3dB(A)?  Was bedeutet dies für Bahnlärmgeschädigte?
Im Moment der Planeinreichung wird eine Verkehrsprognose samt Lärmschutzkonzept vom Vorhabenträger eingereicht. Sollte sich nun im Laufe des Verfahrens herausstellen, dass die Zugmengen über die Prognose hinaus zugenommen haben, würde diese zukünftig nicht mehr entsprechend angepasst, sondern das Mehr an Lärm bis 3 dB(A) fiele zukünftig unter den Tisch.

3 dB(A) – darauf hat gestern auch Experte Dr. Frühauf von der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm in der Anhörung eindringlich hingewiesen – bedeutet eine deutliche Zunahme, bis hin zu einer VERDOPPLUNG DER ZUGZAHLEN.

Mit diesem Gesetzentwurf wird unserer Ansicht nach der unsägliche Schienenbonus durch die Hintertür wieder eingeführt und die Ansprüche der Betroffenen auf Lämschutz an Bahntrassen – und damit grundgesetzlich verankerter Gesundheitsschutz – weiter geschwächt.

Der Gesetzentwurf wird nun weiter beraten. Wir hoffen, dass insbesondere die Fraktionen von CDU und SPD im Bundestag aber auch der Bundesrat diesen Entwurf nochmals genauer unter die Lupe nehmen und notwendige Änderungen vornehmen.
Die Bundestagsfraktionen der Grünen und der Linken stehen dem Entwurf kritisch gegenüber.

Dr Reh (BUND), Herr Knierim und Herr Ludewig vom Büro Sabine Leidig (die Linken) sowie Dr. Frühauf von der BVS und Frau Wagner von der Initiative Angermund e.V. unmittelbar vor Sitzungsbeginn.

Die gestrige Anhörung kann über diesen Link angeschaut werden: https://dbtg.tv/cvid/7279937

Sehr lesenwert ist die Stellungnahme vom geladenen Sachverstädigen Dr. Holger Weiß von W2K Rechantwälte: Stellungnahme zum Planungsbeschleunigungsgesetz von RA W2K