Archiv der Kategorie: Planfeststellungsverfahren

Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Der Ausbau der Schieneninfrastruktur im Rahmen des RRX ist ein raumbedeutendes Vorhaben und muss über ein förmliches Verwaltungsverfahren – ein sog. Planfeststellungsverfahren –   planfestgestellt werden.

  • Doch was ist eine Planfeststellung?

  • Welche Schritte werden in einem Planfeststellungsverfahren durchlaufen?

Der  Link zu folgendem Video erklärt das  Prozedere:

https://www.youtube.com/watch?v=ewO7_o5qFnA

Düsseldorf-Angermund liegt im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.1. Die DB Netz AG wurde vom Bund beauftragt, den Infrastrukturausbau für den RRX zu planen.Die verantwortliche Anhörungsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf.  Das Bauvorhaben muss vom     vom Eisenbahnbundesamt genehmigt werden.

Weitere Planfeststellungsabschnitte im Düsseldorfer Stadtgebiet sind:

  • Planfeststellungsabschnitt 2.0: Hellerhof bis Reisholz
  • Planfeststellungsabschnitt 2.1: Reisholz bis Wehrhahn (der förmliche Eröterungstermin hat im Sep. 2018 stattgefunden)
  • Planfeststellungsabschnitt 3.0: Unterrath bis Wehrhahn (der förmliche Erörterungstermin hat in Dez.  2017 stattgefunden)
  • Planfeststellungsabschnitt 3.0a: Unterrath bis Kalkum
  • Planfeststellungsabschnitt 3.1: Kalkum bis Angermund
Jede Menge Planfeststellungsabschnitte auf Düsseldorfer Stadtegebiet: Ein Schelm, der böses dabei denkt…

Unsere Nachbarn in Duisburg-Rahm finden sich wiederum in einem anderen Planfeststellungsabschnitt wieder (Planfeststellungsabschnitt 3.2)und werden somit getrennt von Angermund bearbeitet.

Es fällt nicht nur uns auf, dass viele kleingliedrigen Planfeststellungsabschnitte gebildet wurden, die durch die DB Netz AG zeitlich sehr unterschiedlich abgearbeitet werden. Kritiker führen dazu aus, dass durch diese Aufteilung u.a. ein Austausch der Betroffenen schwieriger wird (z.B. Angermund und Duisburg Rahm) und eine Planung aus einem Guss deutlich erschwert wird.

Auch die quantitative Anzahl von Einwendungen pro Abschnitt  fällt bei keinen Abschnitten zwangsläufig jeweils kleiner aus, was geringere Betroffenheiten suggeriert.

Weiterführende Informationen zum Ablauf einen Planfeststellungsverfahrens:

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung02/25/planfeststellung/merkblatt_verfahrensablauf.pdf

Weiterführende Informationen zum Ablauf eines Erörterungstermins:

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung02/25/planfeststellung/merkblatt_eroerterungstermin.pdf

Pressemitteilung

Mehr als 300 Einwendungen – Initiative fordert mehr Nachhaltigkeit und Synergienutzung beim RRX

Düsseldorf-Angermund, 1. Juni 2021

Am 1. Juni 2021, endet die formale Bürgerbeteiligung zu den RRX-Planungen der Deutschen Bahn für den Düsseldorfer Norden, die über Düsseldorf-Kalkum bis nach Angermund Süd reichen (RRX Planfeststellungsabschnitt 3.0a).

Mehr als 300 Einwendungen von Bürgerinnen und Bürger hat die Initiative Angermund in das Verfahren eingebracht. Die Menschen haben ihren Unmut und Protest gegen die unzureichenden Pläne der Bahn im Düsseldorfer Norden abermals sehr deutlich Luft gemacht und fordern endlich ein Umdenken bei diesem Milliardenprojekt hin zur mehr Nachhaltigkeit.

Ihr Fazit: Die Planungen der Bahn blenden die Belange und Betroffenheiten von Mensch und Umwelt sowie die ureigene Charakteristik der Stadtteile und die Bedeutung der wertvollen Grünzuge im Düsseldorfer Norden immer noch weitestgehend aus.

Ein Beispiel und gleichzeitig massiver Aufreger: Die Deutsche Bahn plant zur Verschwenkung von Gleisen mitten auf der grünen Wiese in Kalkum einen Tunnel, während sie wenige hundert Meter entfernt einen Lärmschutzdeckel für Angermund bislang ablehnt.

Dazu Frau Wagner, Vorsitzende der Initiative Angermund e.V.:

„Wie unsinnig ist das denn? Der Bahntunnel in Kalkum kostet dem Steuerzahler wohl deutlich mehr als 50 Millionen Euro. Wir fragen uns, warum dieses Geld nicht sinnvollerweise in einen Lärmschutzdeckel für Angermund investiert wird und damit gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden – nämlich die Gleise verschwenkt als auch nachhaltiger Lärmschutz für das hoch belastete Angermund geschaffen“.

Die Einwender kritisieren außerdem den weiterhin vorgesehenen Glyphosat bzw. Herbizid-Einsatz durch die Deutsche Bahn in den Wasserschutzzonen im Düsseldorfer Norden und erinnern an den unmissverständlichen Auftrag, des Bundesverfassungsgerichts an den Staat und damit auch dem Staatskonzern Bahn: Die Verfassungshüter haben in ihrem Urteil vom 29. April 2021 bekanntlich deutlich gemacht, dass die natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen zu schützen sind.

Da die RRX-Unterlagen nur auf einer kurzfristigen Verkehrsprognose fußen, die bis 2030 reicht, werden nach Ansicht der Einwender, die Umwelt- und Gesundheitsprobleme, die der intensive Schienenverkehr auf dieser hoch belasteten Durchfahrtstrasse verursacht, ungerechterweise künftigen Generationen aufgebürdet.


Schwarzbau: Steht die Bahn über dem Gesetz?

Schwarzbau: Steht die Bahn über dem Gesetz?

Düsseldorf-Angermund, 08. Januar 2020

Die Schwarzbauklage (Aktenzeichen: 16K 547/418) der Initiative Angermund e.V. – vertreten durch ihre Vorsitzende Elke Wagner –  gegen das Eisenbahnbundesamt und die Deutsche Bahn wurde am 8. Januar 2020 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf weiterverhandelt.

Dazu die Klägerin Elke Wagner:

„Das Gericht muss bei dieser Klage darüber entscheiden, ob die Bahn über dem Gesetz steht oder ob sich der Staatskonzern wie jeder andere auch in unserem Rechtsstaat an Recht und Gesetz halten muss.“

Muss sich der Staatskonzern Bahn in unserem Rechtsstaat an Recht und Gesetz halten?

Klage beim Verwaltungsgericht

Hintergrund der Klage ist, dass bis heute keine gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen für die dicht befahrene und mehrfach ausgebaute Bahnanlage in Düsseldorf-Angermund vorgelegt werden konnten. Dabei geht es der Initiative Angermund nur am Rande um die frühen Dampflokzeiten im preussischen Kaiserreich, sondern pimär um die massiven Erweiterungen der Angermunder Bahntrasse durch die Bundesbahn in den 1950’er und 1990’er Jahren der Bundesrepublik Deutschland. Für letztere konnten ebenfalls keine Genehmigungen vorgelegt werden.

Massive Ausbauten der Angermunder Bahntrasse  in den 1950’er und 1990′ er Jahren

Dazu Frau Wagner: „Die Bundesbahn hat die Bimmelbahnstrecke, die durch Angermund führte, offensichtlich rechtswidrig zu einer der dichtest befahrenen Bahntrassen in Europa ausgebaut, ohne dabei an die Menschen zu denken, die den enormen Lärm und die Erschütterungen tagein und tagaus ertragen müssen. Ohne jeglichen Lämrschutz rast der Fernverkehr mit 200 Stundenkilometern mitten durch unseren Stadtteil und on top lärmen rund um die Uhr hunderte Züge mitten durch Angermund. Es ist eine unerträgliche Situation, die die Bahn mit Hinweis auf Bestandsschutz, seit Jahrzehnten aussitzt. Doch Bestandsschutz kann es für die Bahn nicht geben, da sämtliche Genehmigungen fehlen. Dabei spielt es im Ergebnis auch keine Rolle, ob die frühen Baumaßnahmen (19. Jahrhundert und Beginn des 20. Jahrhunderts) ohne Genehmigung durchgeführt wurden oder ob die Unterlagen womöglich verloren gegangen sind.

Denn die jüngsten Baumaßnahmen – und hier allen voran die Elektrifizierung – wurden offenbar wissentlich ohne die erforderliche Planfeststellung durchgeführt. Insoweit liegt in Angermund ein Schwarzbau vor.“

Initiative fordert Einhaltung von Lärmgrenzwerten und endlich Gesundheitsschutz

Mit der Klage soll erreicht werden, dass das Eisenbahnbundesamt gegenüber der DB Netz AG geeignete Schutzmaßnahmen erlässt, damit diese beim Betrieb die geltenden Lärmgrenzwerte in Angermund einhält. Aktuell werden diese Grenzen durch die Bahn weit überschritten. Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Nachtfahrverbote wären Beispiele für mögliche Schutzmaßnahmen.

Da auch der Erfolg des Rhein-Ruhr-Express’ (RRX) von der Angermunder Bahntrasse abhängt, da sämtlich RRX-Züge durch den Stadtteil verkehren sollen, tangiert der Bahnschwarzbau auch dieses milliardenschwere Schienenprojekt.

 

 

 

Bundesverwaltungsgericht: Klage gegen RRX

Die Rheinische Post vom 15. Mai 2019 berichtet nun auch über eine Klage der Stadt Langenfeld gegen die RRX-Planungen beim Bundesverwaltungsgericht

Die Stadt Langenfeld klagt beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss zum RRX . Dies berichtet die Rheinische Post in ihrer Ausgabe vom 15. Mai 2019.

Als ein zentraler Träger öffentlicher Belange im RRX Genehmigungsverfahren ist es das verbriefte Recht der Stadt Langenfeld. Sie vertritt in diesem Verfahren  das Wohl ihrer Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Vorhabensträger, der DB Netz AG.

Wir sind sehr gespannt, ob  die Stadt Düsseldorf  ebenfalls selbstbewusst die RRX Planfeststellungsbeschlüsse für die Düsseldofer Stadtteile unter die Lupe nehmen  und ggfs den Rechtsweg zum Wohl seiner Bürgerinnen und Bürger eingschlagen wird.

Leider entsteht bislang mitunter der Eindruck, dass zwischen dem Vorhabensträger DB Netz AG und der Verwaltung der Stadt Düsseldorf zu viel Nähe und Vertrautheit herrscht, als dass man hier von einer dringend gebotenen kritischen Prüfung und Auseinandersetzung der DB Planungen für dieses Jahrhundertprojekt  ausgehen kann.

Unser Fazit: Bahnlärm ist eine gigantische Belastung und die Achillesferse im System Schiene.

Wer glaubt, Menschen immer noch mit 0-8-15 Lösungen abspeisen zu können, muss sich nicht wundern, wenn geklagt wird.

Klage gegen RRX Planungen beim Bundesverwaltungsgericht

 

 

Heimat

Lieber Angermunderinnen, liebe Angermunder,

es geht  um die Zukunft unseres Stadtteils, es geht um unsere Heimat. Denn die  DB Netz AG hat jüngst ihre Planungen für den Gleisausbau in Angermund und ihr Lärmschutzkonzept vorgestellt.

Bitte beachten Sie dazu unbedingt den aktuellen Sachstand:

  • Die vier Gleise in Angermund sind nachweislich ein SCHWARZBAU. Das hat die Initiative Angermund in intensiven Recherchen ermittelt. Trotz mehrfacher Ausbauten der Gleise können für diese Baumaßnahmen bis heute keine Genehmigungen (sog. Planfeststellungs-beschlüsse) vorgelegt werden.

 

  • Besonders brisant: In den 1950’er Jahren versäumte es die Deutsche Bundesbahn (DB) ein gesetzlich vorgeschriebenes Genehmigungsverfahren (sog. Planfeststellungsverfahren) für die ELEKTRIFIZIERUNG unserer Trasse durchzuführen. Interne Akten der DB belegen dies.

 

  • Es besteht KEIN BESTANDSSCHUTZ! In der Rechtsprechung ist geklärt, dass dieser nur dort bestehen kann, wo der vorhandene Bestand zum Zeitpunkt der Errichtung rechtmäßig war. Besonders bitter: Seit Jahrzehnten kämpfen Angermunder vergeblich um Lärmschutz. Die DB hat unsere Bitten stets mit Verweis auf Bestandsschutz „abgewiegelt“. Zu Unrecht!

 

  • Wir haben Klage eingereicht und fordern LÄRMSCHUTZ JETZT! Wir wollen erreichen, dass der Bahn-Dauerkrach in Angermund schnell abnimmt und Grenzwerte eingehalten werden. Wiederholte Versprechungen, dass mit dem RRX-Gleisausbau alles gut werde, sind für uns nicht nachvollziehbar. Denn die DB hat bereits angekündigt, mit ihren Bauarbeiten in Angermund frühestens in 5! Jahren, nämlich erst nach der Fußball EM 2024 zu beginnen.

 

  • Auch wenn mitunter ein anderer Eindruck erweckt werden soll: Welcher Lärmschutz nach Angermund kommt ist völlig offen. Denn: Das vorgelagerte Planfeststellungsverfahren ist durch die Klage und den Schwarzbau der vier Gleise INFIZIERT. Dies verändert die Ausgangslage in Angermund erheblich. Denn es geht jetzt um deutlich mehr als einen Gleisausbau.

 

  • Immer schön der Reihe nach, liebe Bahn. Planungen für das 5. und 6. Gleis für Düsseldorf-Angermund zu präsentieren, während für die vorhandenen vier Gleise keine Genehmigungen vorliegen, gleicht einem ETIKETTENSCHWINDEL. Mit der Klage wollen wir deshalb auch verhindern, dass die DB mit ihren Planungen jetzt Fakten schafft und Angermund womöglich übervorteilt.

 

  • Wir fordern weiterhin eine städtebaulich verträgliche Lärmschutzlösung und gesetzlich verbrieften VOLLSCHUTZ für die Menschen in Angermund. Die EINHAUSUNG der Initiative Angermund ist und bleibt machbar und die beste Alternative.

 

  • Unterstützen Sie unsere Arbeit für eine leise, verträgliche Schiene in Angermund mit Ihrer SPENDE. Konto: Initiative Angermund e.V. Stadtsparkasse D’dorf IBAN: DE2530050110100719955

 

Düsseldorf-Angermund,  22. März 2019, Initiative Angermund e.V., Vorsitzende Elke Wagner, Wolfgang Eggerath

Schwarzbauklage eingereicht

Die Pläne, die die DB Netz AG am 22. März 2019  Angermund vorgestellt hat, haben viele Angermunder, die zu unserem Infostand gekommen sind, zutiefst schockiert.

Denn: Die DB hat lediglich die Lärmschutzwände hochgeschraubt und damit ihre schlechte Lösung aus 2014 sogar noch „verschlimmbessert“.

DB plant 6 Meter hohe Lärmschutzwände  für Angermund: Der Garaus für unsere Heimat

Wenn es nach Vorstellungen der Deutschen Bahn geht, sollen die Lärmschutzwände mitten in Angermund ab Strassenniveau nun ca. 6 Meter! hoch sein.
Wer denkt sich sowas im 21. Jahrhundert aus?
Dies wäre der städtebauliche Garaus für Angermund.

Wir fragen uns:  Hat der Düsseldorfer Stadtrat dies gewollt, als er die Deutsche Bahn letztes Jahr zu Verbesserungen ihrer Planungen aufgefordert hat?
Jetzt zeigt sich, wie fahrlässig es vom Düsseldorfer Stadtrat war, auf die Bahn zu vertrauen und die Einhausungslösung der Bürgerinitiative nicht weiter zu planen.

Auch wenn Deutsche Bahn gestern bei Ihrer Veranstaltung in Angermund den Eindruck entstehen lassen wollte:
Die Deutsche Bahn entscheidet NICHT welcher Lärmschutz nach Angermund kommt. Dies ist Aufgabe der Aufsichtsbehörde (das Eisenbahnbundesamt/EBA), die wiederum alle Belange und Betroffenheiten in Angermund abwägen wird.

Schwarzbau in Angermund: Wo sind die Genehmigungen für die Bahntrasse?

Auch blieb die Deutsche Bahn ganz wesentliche Antworten  schuldig:

  • Was ist mit den vier Gleisen in Angermund?
  • Wo sind die Genehmigungen für diese Trasse?
Schwarzbauklage beim Verwaltungsgericht eingereicht

Bis heute konnten weder das Eisenbahnbundesamt noch die Deutsche Bahn Genehmigungen für die mehrfach ausgebaute Bahntrasse in Angermund vorlegen.
Die Schwarzbauklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf läuft. Da hilft es auch nicht, wenn Vertreter der DB Netz AG bislang behaupteten, sie wüsste nichts von einer Klage.

Dieses Verfahren infiziert auch die am 22. März 2019 vorgestellten Planungen der DB und den RRX.

*** 29. November 2018 ***

Terminhinweis: RRX und Gleisausabau in Duisburg Rahm/Großenbaum, RRX PFA 3.2

  • Donnerstag, 29. November, ab 18:00 Uhr,
  • Bertold Brecht Berufskolleg in Duisburg Huckingen
  • Am Ziegelkamp 28-30, 47259 Duisburg

Die DB Netz AG lädt und präsentiert uns Betroffenen unter dem sinnigen Motto „Gut zuhören“ am 29.11. ihre fertigen Pläne zum Gleisausbau für den Bereich Duisburg Süd – also für die Angermunder Nachbarorte, u.a. Duisburg-Rahm und Großenbaum (RRX Planfeststellungsabschnitt 3.2). Die DB-Planungen für Angermund werden am 29. November nicht behandelt – nichtsdestotrotz werden die Planungen für Rahm und Großenbaum uns als direkte Nachbarn auch betreffen.
Für die DB ist diese Veranstaltung wohl abermals nicht mehr als eine reine Formalie. Denn eine aufrichtige und umfängliche Erklärung des komplexen Materials, kann aufgrund des gesetzten Zeitrahmens von 1,5 h nicht ernsthaft erfolgen. Da der Gastgeber auch Bauherr ist (DB Netz AG),  gehen wir wieder einmal von einer sehr einseitigen Informationsveranstaltung im Sinne des DB Netz AG aus.

Um es nochmals deutlich zu machen: Unser Abschnitt hier im Norden Düsseldorfs/Süden Duisburgs gilt heute schon als einer der dichtest befahrenen Trassen Deutschlands und zukünftig werden sämtliche RRX Züge mit Spitzengeschwindigkeiten durch Angermund, Rahm und Großenbaum fahren. Sobald die weiteren Gleise liegen, sind u.a auch mehr Güterzüge nachts gepplant.
Spätestens jetzt sollten alle Betroffene in Duisburg aktiv werden und sich einbringen – denn es geht um unsere Stadtteile und unsere Heimat.

Planungsbeschleunigungsgesetz: Bürgerfeindlicher Etikettenschwindel

Am 8. November 2018 wird im Plenum des Bundestages in zweiter und dritter Lesung das sogenannte Planungsbeschleunigungsgesetz (BT Drucksache 19/4459) der Bundesregierung beraten und erwartungsgemäß mit den Stimmen der GroKo mehrheitlich beschlossen. Die Zustimmung durch den Bundesrat zum Gesetz steht noch aus.

Die Initiative Angermund e.V. lehnt das sog. Planungsbeschleunigungsgesetz als undemokratisch und bürgerfeindlich ab

Die Initiative Angermund e.V. kritisiert das Gesetz scharf und lehnt es als undemokratisch, bürgerfeindlich und nicht zielführend ab. Elke Wagner, Sprecherin und Vorsitzende der RRX-Initiative aus Düsseldorf-Angermund nimmt dazu wie folgt Stellung:

„Planungen und Bau von Verkehrsinfrastrukturen in Deutschland beschleunigen zu wollen, ist grundsätzlich eine gute Sache und dringend nötig. Doch das Planungsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung entpuppt sich als bürgerfeindlicher Etikettenschwindel, da es die Ursachen langer Planungen nicht ausreichend anpackt, sondern vorwiegend Bürgerrechte beschneidet.

„Ganz offensichtlich will die Bundesregierung mit diesem Gesetz Verkehrsprojekte an den betroffenen Menschen vorbei durchdrücken.“

Nachdem die Politik viel zu lange Zeit zugesehen hat, wie die Infrastruktur in Deutschland verkommt, eitle Prestigeprojekte wie der BERliner Flughafen oder Stuttgart 21, wichtiger waren als weitsichtige und pragmatische Infrastrukturpolitik, soll nun das schwächsten Glied in der Planungskette dran glauben: Betroffene Bürger.

Denn: Die heute schon eingeschränkten Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung bei großen Infrastrukturvorhaben, werden mit diesem Gesetz weiter gekappt:

Erörterung: Erörterungen, bei denen betroffene Bürger ihre Einwendungen und Verbesserungsvorschläge zu einem Projekt persönlich vortragen und sich damit rechtlich Gehör verschaffen können, sollen zukünftig wegfallen.

 Reduktion der Klagemöglichkeiten: Zudem soll der Instanzzug beschnitten werden – Klagen von Bürgern sollen nur noch erstinstanzlich beim Bundesverwaltungsgericht möglich sein.

Vorläufige Anordnung: Vorläufige Anordnungen sollen es dem Vorhabenträger zukünftig ermöglichen, das Bauvorhaben zu beginnen, bevor dazu eine Genehmigung vorliegt. Mit dem vorzeitigen Baubeginn werden Fakten geschaffen, die die Hemmschwelle für Bürger, sich gegen ein Vorhaben zu wehren, weiter deutlich erhöht.

Eingriff in materielles Recht – Fixierung des Prognosezeitpunkts bei Schienenwegen: Anrainer an Eisenbahntrassen, trifft dieses Gesetz besonders hart: Das überholte und abgeschaffte Lärm-Privileg für die Bahn, der sog. „Schienenbonus’“, wird durch das Gesetz durch die Hintertür wiedereingeführt. §18g AEG sieht vor, dass Verkehrsprognosen auf den Zeitpunkt der Antragseinreichung abgestellt und fixiert werden. Zwischenzeitliche Zunahmen der Schienenverkehre bis 3 Dezibel (A) bleiben unberücksichtigt, was einer Verdopplung des Verkehrsaufkommens gleichkommt (vgl. §18g AEG).

Keine Übergangsfristen: Das Gesetz sieht keine Übergangsfristen für bereits laufende Planungen und Verfahren vor. Konsequenz: Für viele Menschen in Düsseldorf-Angermund beispielsweise, die durch den sechsgleisigen Trassenausbau mitten in ihrem Stadtteil massiv betroffen sein werden, greifen diese massiven Verschlechterungen sofort.

Wer Politikverdrossenheit und der Abkehr von den Volkparteien nicht weiteren Nährboden bereiten will, sollte keine Politik gegen seine Bürger betreiben. Deshalb fordern wir die Bundesregierung nochmals auf, dieses Gesetz zu überarbeiten und Infrastrukturvorhaben gemeinsam mit den betroffenen Menschen bürgerfreundlich umzusetzen.“

 

Petition: NEIN zum Planungsbeschleunigungsgesetz

Die Große Koalition im Bund hatte in ihren Koalitionsvereinbarungen festgelegt, Planungsbeschleunigungen in verschiedenen Bereichen vorzunehmen. Nun ist zur Zeit im Bundestag das „Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ (Bt-Drs. 19/4459 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904459.pdf) im parlamentarischen Verfahren.
Es sieht vor gerade auch für Schienenstrecken (konkret: RRX Projekt) Eingriffe in das bestehende Planungsrecht vorzunehmen.

So soll die Möglichkeit gegeben werden:

  • Auf den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zu verzichten
  • Verkehrsprognosen im Bereich Schiene zu fixieren
  • Vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen des Aus- oder Neubaus vor dem Planfeststellungsbeschluss durchzuführen
  • Plangenehmigung statt Planfeststellung durchzuführen
  • Verkürzung der Frist zur Begründung einer Klage auf 6 Wochen
  • Private und vom Vorhabenträger beauftragte Projektmanager einzusetzen
Bürgerrechte werden durch dieses Gesetz massiv beschnitten

Wir meinen: Wenn die Politik Planungen schneller realisieren will, sollte sie sich als Verursacher für lange Planungen zunächst an die eigene Nase fassen, statt die Rechte der Betroffenen zu beschneiden.

Beispiel RRX: Hier wurde Jahrzehnte scheinbar seelenruhig geplant (Stichwort Metrorapid) und auch die zusätzlichen RRX-Bahnhöfe in Benrath und Köln-Mülheim  – von der Politik nachträglich durchgesetzt – haben die Planungen  ebenfalls alles andere als beschleunigt.

Und nun sollen es – wohl frei nach dem Motto „die Letzten beissen die Hunde“ – die Anrainer ausbaden? Wir meinen NEIN!

Es gibt eine Online Petition gegen dieses Gesetz. Wir würden uns sehr freuen, wenn viele diese unterstützen. https://www.change.org/p/csu-minister-scheuer-geplantes-beschleunigungsgesetz-gef%C3%A4hrdet-umwelt-und-b%C3%BCrgerrechte-2

Planungsbeschleunigungsgesetz: Beratungen in Berlin

Wie können Planungen schneller werden? Hält das Planungsbeschleunigungsgesetz, was es verspricht? Leider nein!

Gestern nahmen externe Experten im Verkehrsaussauschuss des Bundestages Stellung zum Gesetzentwurf „Planungsbeschleunigungsgesetz“ (Drucksache 19/4459) im Verkehrsaussauschuss des Bundestages.

Aktive von der Initiative Angermund waren auch vor Ort, weil dieses Gesetz beim RRX Projekt greifen und u.a. unsere Büprgerrechte beschränken würde. Auch eine Verschlechterung  des Lärmschutzes könnte diese Gesetz für uns mit sich bringen.

gastel-wagner-anhhoerung-bundestag-rrx-planungsbeschleunigung
Matthias Gastel, bahnpoliitscher Sprecher der Grünen im Bundestag und Frau Wagner bei der Anhörung im Bundestag-Verkehrsausschuss zum Entwurf des Planungsbeschleunigungsgesetzes

Grundsätzlich finden wir es begrüßenswert, wenn Planungen von Verkehrsinfrastrukturen zukünftig schneller von statten gehen und zügiger umgesetzt werden.

Die Schlüsselfrage ist aber: Wo liegen die Ursachen für lange Planungen?
Oder konkret: Können die im Gesetz vorgeschlagenen Maßnahmen im Verfahrensrecht, das Problem langer Planungen lösen? Die Anhörung gestern, hat unsere bisherige Einschätzung dazu noch bestärkt: Leider nein.

Denn – und dies wurde auch gestern wieder sehr deutlich – lange Planungen werden maßgeblich dadurch verursacht, dass die Planungs-, Genehmigungsbehörden sowie die Gerichte personell und ressourcentechnisch unterbesetzt sind.

Statt hier den Hebel anzusetzen, sind u.a. Maßnahmen geplant, die die Beteiligungsmöglichkeiten von Betroffenen weiter einschränken und damit die Akzeptanz von Verkehrsinfrastrukturprojekten wohl weiter gefährden (Wegfall von Erörterungsterminen, Reduktion des Instanzzuges, vorläufige Anordnung/vorbereitende Maßnahmen -letztere sollen schon vor! Genehmigung möglich sein und wohl zugunsten des Projekts Fakten schaffen)

Im Bereich der Schienenprojekte und damit auch beim RRX hat das Bundesverkehrsministerium einen zusätzlichen „Klopper“ ersonnen: Geht es nach Willen des Ministeriums, das das Gesetz vorbereitet hat, soll bei der Berechnung des Schienenlärms der Prognosezeitpunkt bis zu einer hohen Schwelle von 3 dB(A) zukünftig fixiert sein.

Was versteckt sich konkret hinter 3dB(A)?  Was bedeutet dies für Bahnlärmgeschädigte?
Im Moment der Planeinreichung wird eine Verkehrsprognose samt Lärmschutzkonzept vom Vorhabenträger eingereicht. Sollte sich nun im Laufe des Verfahrens herausstellen, dass die Zugmengen über die Prognose hinaus zugenommen haben, würde diese zukünftig nicht mehr entsprechend angepasst, sondern das Mehr an Lärm bis 3 dB(A) fiele zukünftig unter den Tisch.

3 dB(A) – darauf hat gestern auch Experte Dr. Frühauf von der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm in der Anhörung eindringlich hingewiesen – bedeutet eine deutliche Zunahme, bis hin zu einer VERDOPPLUNG DER ZUGZAHLEN.

Mit diesem Gesetzentwurf wird unserer Ansicht nach der unsägliche Schienenbonus durch die Hintertür wieder eingeführt und die Ansprüche der Betroffenen auf Lämschutz an Bahntrassen – und damit grundgesetzlich verankerter Gesundheitsschutz – weiter geschwächt.

Der Gesetzentwurf wird nun weiter beraten. Wir hoffen, dass insbesondere die Fraktionen von CDU und SPD im Bundestag aber auch der Bundesrat diesen Entwurf nochmals genauer unter die Lupe nehmen und notwendige Änderungen vornehmen.
Die Bundestagsfraktionen der Grünen und der Linken stehen dem Entwurf kritisch gegenüber.

Dr Reh (BUND), Herr Knierim und Herr Ludewig vom Büro Sabine Leidig (die Linken) sowie Dr. Frühauf von der BVS und Frau Wagner von der Initiative Angermund e.V. unmittelbar vor Sitzungsbeginn.

Die gestrige Anhörung kann über diesen Link angeschaut werden: https://dbtg.tv/cvid/7279937

Sehr lesenwert ist die Stellungnahme vom geladenen Sachverstädigen Dr. Holger Weiß von W2K Rechantwälte: Stellungnahme zum Planungsbeschleunigungsgesetz von RA W2K

 

RRX: Wie viel Macht haben die Bürger?

RRX: Wie viel Macht haben die Bürger?

Das fragt heute die Rheinische Post.

Unsere Antwort: Ohne Unterstützung durch erfahrene und unerschrockene Anwälte und die Hilfe von unabhängigen Gutachter quasi KEINE!

Allein die im RP-Artikel beschriebene unsägliche Terminwahl und die abgehobene Sitzordnung beim Erörterungenstermin offenbart doch ein sehr befremdliches Verständnis der Entscheider in Sachen Bürgerbeteiligung: Wir hier oben und ihr Bürger da unten.

RRX: Wir hier oben und ihr Bürger da unten.

Unser Fazit: Das RRX-Verfahren ist alles andere als bürgerfreundlich und ohne anwaltlichen und gutachterlichen Beistand macht die Beteiligung der betroffenen Menschen leider nur sehr wenig Sinn. Daran ändern auch Bürgerinformationsveranstaltungen oder Runde Tische – durchgeführt von der DB – gar nichts.

  • Solange betroffene Anrainer das komplexe Planungsmaterial nicht umfänglich und von unabhängigen Experten erklärt bekommen,
  • … solange die betroffenen Bürger nicht die Möglichkeit und Mittel haben, selbst Gutachten in Aufrag zu geben, um sich objektiv zu informieren und die Aussagen des Vorhabenträgers samt seiner Gutachten zu hinterfragen und
  • solange die betroffenen Menschen keinen anwaltlichen Beistand haben, der ihre Interessen in den komplexen verwaltungsverfahrensrechtlichen Prozessen vertritt, siehts für die betroffenen Menschen leider düster aus.
Vielleicht muss die Überschrift der RP konsequenterweise wie folgt ergänzt werden?
Wie viel Macht haben die Politiker gegenüber der Bahn?

Rheinische Post, 27.09.2018

Trassenausbau in Düsseldorf: Vertrauen verspielt

„Da trauen wir Stadt und Bahn inzwischen keinen Zentimeter mehr über den Weg“

Die Welt am Sonntag berichtet am 23. September 2018 ausführlich über den massiven Schienenausbau in Düsseldorf – auch für den RRX. Ein Aktiver in Düsseldorf-Friedrichstadt bringt es auf den Punkt: Das Vertrauen vieler Anrainer gegenüber den Entscheidern der Deutschen Bahn und der Stadtverwaltung hat leider sehr stark gelitten.

Massiver Widerstand in Düsseldof gegen die Qualität des Trassenausbaus in Düsseldorf. Quelle: Welt am Sonntag, 23.09.2018

Nichts gelernt aus Stuttgart 21?
Wir fragen uns:
  • Warum gibt es nach Stuttgart 21, BER, Elbvertiefung, Ausbau Hamburg-Altona etc. eigentlich kein Umdenken?
  • Warum gibt es für den RRX in Düsseldorf scheinbar keinen Ehrgeiz gemeinsam mit den Menschen vor Ort nachhaltig und verträglich auszubauen?
Es ist schade, dass ein solch wichtiges Projekt wie der RRX ganz offensichtlich wieder einmal an der betroffenen Bevölkerung vorbei, durchgezogen werden soll.
Anders ist u.a. der kurzfristig kommunizierte Erörterungstermin nächsten Dienstag für uns nicht zu erklären.
Während nämlich für die sog. „Träger öffentlicher Belange“ (das sind z.B die Stadt Düsseldorf, der Landschaftsverband, Telekommunikationsunternehmen etc.) in der Datumswahl sehr wohl Rücksicht genommen wurde, damit diese in der Arbeitszeit teilnehmen können, wird von betroffenen Bürgern verlangt, dass sie alles stehen und liegen lassen, Urlaub nehmen, um überhaupt dabei sein zu können.
Ein Unding.
Bei weit mehr als 2000 Einwendungen nur in diesem Düsseldorfer Abschnitt muss es sehr wohl möglich sein, die Menschen beim wichtigen Erörterungstermin umfangreich einzubeziehen.

Sonst entsteht der sehr fade Eindruck, dass man uns in den vorangegangenen sog. Bürgerinformationsveranstaltungen der DB Netz AG, die Möglichkeit zur Beteiligung in der Erörterung nur weisgemacht hat.

Planungsbeschleunigung: Heftige Kritik und verfassungsrechtliche Bedenken

Heftige Kritik am Gesetzentwurf zur Planungsbeschleunigung

Das Bundesverkehrsministerium will Plan- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich verkürzen – Stichwort: Planungsbeschleunigung. Der Gesetzentwurf  dazu liegt vor.

Gesetzentwurf Planbeschleunigungsgesetz

Die Beteiligung der  Verbände und Institutionen endete am 19. Juni 2018.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Was zunächst pragmatisch und vernünftig klingt, hat für uns betroffenen Bürger u.a. bei den NRW-Schienengroßprojekten Rhein-Ruhr Express (RRX) und der sog. BETUWE-Linie (Gleisausbau zwischen Emmerich und Oberhausen) jede Menge Pferdefüße. Auch gibt es aus juristischer Sicht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Darauf haben wir gestern Bundesverkehrsminister Scheuer in einer gemeinsamen Stellungnahme der Bürgerinitiativen entlang der BETUWE und die Düsseldorfer RRX-Initiativen in der Innenstadt und hier in Angermund hingeweisen. Die Fachzeitschrift „Deutsche Verkehrszeitung“ berichtet wie folgt:

 

zeitungartikel-baustelle-strasse-planungen-gesetz-rrx-betuwe
DIe Deutsche Verkehrszeitung berichtet über die massive Kritik zum Gesetzentwurf zur Planungsbeschleunigung. Quelle: DVZ, 19.06.2018

 

RRX-Planung in Angermund: Stadtverwaltung berichtet

RRX-Planung in Angermund – die Stadtverwaltung trägt vor.

Sitzung der Bezirksvertretung 5
Ort: Kaiserwerther Rathaus
Datum: 29. Mai 2018, ab 17:00 Uhr
Die Sitzung ist öffentlich

Unter Top 5 trägt die Verwaltung der Stadt Düsseldorf in der Sitzung der Bezirksvertretung 5 die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vor.

 

bv5-bezirksvertretung-angermund-rr-tagesordnung-angermund-duesseldorf-golissa-cdu-fdp-spd-grüne-line
Auszug aus der Tagesorndung der BV 5 Sitzung am 29. Mai 2018

Ampel stimmt gegen bestmöglichen Lärmschutz in Angermund

Zur Erinnerung
Die Ampel Koalition im Düsseldorfer Stadtrat hat im März 2018 bekanntlich gegen den bestmöglichen Lärmschutz für Angermund gestimmt. Eine Weiterplanung des Vollschutzes in Form einer Einhausung wurde von den Stadträten der Fraktionen SPD, GRÜNE und FDP abgelehnt.

Die Düsseldorfer Ampel hat ihren wenig ambitionierten Antrag durchgebracht und „erwartet“ für Angermund leider ua. nur 90% gelöste Schutzfälle, die Erhöhung der Lärmschutzwände bzw. eine Mittelwand (3. Lärmschutzwand) und eine gestalterische Verbesserung der Trassenunterführung.

Diese Maßnahmen sind unserer Ansicht nach aufgrund der Trassenbreite und Zugtaktung in Angermund nicht ausreichend und städtebauliche Bausünden mit Ansage.

Hinzu kommt, dass die Erwartungen der Ampel Stadträte in Sachen Lärmschutz für Angermund gegenüber der Deutschen Bahn im Antrag wachsweich forumliert sind.

Wie wird dieser Stadtratsbeschluss nun umgesetzt?
Wie hat die Deutsche Bahn auf den Ampel-Beschluss reagiert?
Wie geht es mit den Planungen für Angermund weiter?
Welche Zeitleiste gibt es für das Planfeststellungsverfahren?

Die RRX Verantwortlichen der Stadtverwaltung werden vortragen. Es wird für uns Angermunder eine hoch interessante Sitzung. Die Sitzung ist wie immer öffentlich.

Angermunder Lärmgegner klagen

Angermunder Lärmgegner reichen Klage gegen das Eisenbahnbundesamt ein.

Der Gang der Initiative Angermund e.V. zum Verwaltungsgericht Düseldorf e.V.  ist auf  ein breites Medienecho gestossen.

Den Angermunder Lärmgegner ist unverständlich, warum die zentralen Fragen rund um die Genehmigung und Nutzung der Bahntrasse in Düsseldorf-Angermund   bis heute von der Aufsichtsbehörde unbeantwortet blieben.

zeitungsartikel-angermund-bahntstrecke-klage-lärmgegner-eba-eisenbundesamt
Rheinische Post, 25.05.2018

zeitungsartikel-westdeutschezeitung-angermund-eisenbahnamt-schwarzbau-duesseldorf
Westdeutsche Zeitung, 15.5.2018

NRZ, 14.5.2018

 

 

 

 

Untätigkeitsklage gegen das Eisenbahnbundesamt eingereicht

„Betriebsanlagen einer Eisenbahn einschließlich der Bahnfernstromleitungen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist.“  (ALLGEMEINES EISENBAHNGESETZ)

Die Initiative Angermund e.V. – vertreten durch ihre Vereinsvorsitzende – hat Untätigkeitsklage gegen das Eisenbahnbundesamt beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.

Bis heute konnten keine Planfeststellungsbeschlüsse oder -genehmigungen für die Angermunder Trasse vorgelegt werden

Hintergrund dieser Klage sind die Recherchen der Bürgerinitiative, dass auf dem dicht befahrenen Bahnabschnitt Düsseldorf-Duisburg bis heute – trotz eindeutiger gesetzlicher Bestimmungen –  keine Planfeststellungsbeschlüsse oder -genehmigungen für die Eisenbahnbetriebsanlagen in Angermund vorgelegt werden konnten.

Die vom Nachrichtenmagazin Der Spiegel als „Schwarzbau“ titulierte Angermunder Bahntrasse schlägt medial hohe Wellen (vgl. u.a. Der Spiegel, 08/2018). Kein Wunder, denn dieser Gleisabschnitt gilt als einer der dichtest befahrenen Europas. Zudem soll in Angermund ein umfangreicher Gleisausbau von vier auf sechs Gleisen erfolgen, um das seit Jahrzehnten geplante Prestigeprojekt Rhein-Ruhr-Express (RRX) endlich in der gewünschten Taktung umsetzen zu können.

Trotz gewährter Fristverlängerung wartet die Bürgerinitiative bis heute auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Eisenbahnbundesamt (EBA), die u.a. die Aufsichtsbehörde für Eisenbahnen ist.

Offene Fragen: Genehmigter Nutzungsumfang und Betriebszustand der Angermunder Bahntrasse

Dabei geht es der Initiative um ganz wesentliche Fragen, die sich aus der heutigen, sehr intensiven Nutzung der Trasse im sog. Mischbetrieb (Schienenpersonenverkehr und Schienengüterverkehr) ergeben. Darunter im wesentlichen:

  • Welcher Nutzungsumfang und Betriebszustand ist für die heute elektrifizierte und für Hochgeschwindigkeitsverkehre ausgebaute viergleisige Angermunder Trasse überhaupt genehmigt – und das selbst bei unterstelltem Bestandsschutz durch eine preußische Konzession für die damals zweigleisige Trasse auf dem Jahr 1843.
  • Sind beim mehrmaligen Ausbau dieses zentralen Trassenabschnitts im 20. Jahrhundert jemals Träger öffentlicher Belange beteiligt worden?
  • Dürfen überhaupt Gefahrstoffe auf der Angermunder Trasse transportiert werden?
  • Welches Brandschutzkonzept und Rettungskonzept liegen dem Eisenbahnbundesamt für evtl. Brände und Unfälle vor?
  • Wie werden Menschen der angrenzenden Grundstücke vor schädlichen Umweltauswirkungen geschützt, die durch den Betrieb der Eisenbahnstrecke hervorgerufen werden?

Frau Elke Wagner, Vereinsvorsitzende der Initiative und Klägerin wundert sich nicht über die Untätigkeit des EBAs:

„Wer den Angermundern glauben machen will, dass alles rechtmäßig zugeht, soll es endlich auch belegen“

„Bisherige Ausflüchte der Verantwortlichen wie angeblicher Bestandsschutz oder hanebüchende Vergleiche mit dem Kölner Dom reichen uns als Persilschein für diese Non-Stop befahrene und ungeschützte Eisenbahntrasse nicht. Wer den Angermundern glauben machen will, dass alles rechtmäßig zugeht, soll es endlich auch belegen. Dieser Nachweis ist uns das Eisenbahnbundesamt bis heute schuldig geblieben.“

Lärmschutz: Naivität und vorauseilender Gehorsam statt Einhausung

Der aktuelle Lokalkurier berichtet über die SPD/FDP/Grünen Entscheidung im Stadtrat gegen bestmöglichen Lärmschutz in Angermund. Frau Wagner von der Initiative Angermund dazu im Lokalkurier:

„Es grenzt schon an Naivität und vorauseilendem Gehorsam, wenn die Ampel die zentralen Stadtthemen Lärmschutz, Städtebau und Genehmigungsprüfung nun der Bahn überlasst und lediglich wachsweiche Erwartungen formuliert.“

foto-zeitungsartikel-mann mit krawatte-stadtrat-duesseldof-angermund-rrx-deutsche bahn-planfeststellungsverfahren-schwarzbau-genehmigungslage-bahtrasse
Quelle Lokalkurier 29.03.2018.

 

Wir kritisieren: Die Stadträte der von SPD, FDP und Grünen in Düsseldorf haben es versäumt, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Deutschen Bahn angemessen zu vertreten und sich im Rahmen der RRX Planfeststellungsverfahren selbstbewußt zu positionieren.

Grüne, FDP und SPD gegen bestmöglichen Lärmschutz

Am  Donnerstag, 22. März 2018, haben die Düsseldorfer Stadträte der Ampel aus Grünen, SPD und FDP  mit sehr knapper Mehrheit gegen die Weiterplanung der Einhausung und damit gegen bestmöglichen Lärmschutz für die Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger Angermunds gestimmt.

Die komplette Opposition im Stadtrat (von CDU bis Die Linke) hat gegen den wachsweichen und völlig unambitionierten Antrag von FDP, Grüne und SPD  im Rahmen des RRX Projekts votiert.
Die Ampel erwartet nämlich von der Deutschen Bahn lediglich, dass in Angermund  90% der sogenannten lärmbetroffenen Schutzfälle gelöst werden – und das mit meterhohen Lärmschutzwänden. Frau Wagner von der Initiative Angermund zeigt sich entsprechend fassungslos im Interview mit der Lokalzeit Düsseldorf:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Noch nicht mal Vollschutz ( = 100% gelöste Schutzfälle, wie er gesetzlich vorgeschrieben ist) erwarten unsere „Vertreter“ von FDP, SPD und Grünen von der Deutschen Bahn für die Bürgerinnen und Bürger in Angermund. Ein Skandal, den der Stadtrat vertritt doch eigentlich die Interessen seiner Bürgerinnen und Bürger. Auch müssen sich alle RRX Betroffene in den weiteren Planfeststellungsabschnitten in Düsseldorf (davon gibt es Tausende) nun ernstfhaft Gedanken machen, ob und wie der Stadtrat ihre Interessen in Sachen Lärm- und Gesundheitsschutz vertreten wird.

Für uns steht fest: Die Ampel hat im Sinne der betroffenen Düsseldorfer Bürgerinnen und Büger mit ihrem unambitionierten Beschluss von Donnerstag ein völlig falsches Signal an den Bund und die Deutsche Bahn geschickt.

Wir gehen nun davon aus, dass die Deutsche Bahn mit der Minimalansage der Ampel-Stadträte auch ihre Minimalplanungen aus 2014 für Angermund fertigstellt und dann im Laufe diesen Jahres ihre Planungen beim Eisenbahnbundesamt (EBA) einreicht.

Welcher Lärmschutz letztendlich nach Angermund kommt, entscheidet  weder der Stadtrat noch die Deutsche Bahn noch das Eisenbahnbundesamt. Dies  wird im Rahmen des förmlichen Planfeststellungsverfahren, das für Angermund noch nicht begonnen hat, entschieden. Ein langwieriges Verfahren samt Klagen ist vorprogrammiert, da hier leider abermals versucht wird, ein  Großprojekt  gegen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen.

Pressestimmen zum Ampelbeschluss und zur Ratssitzung:

http://www.duesseldorfer-anzeiger.de/die-stadt/fifty-shades-of-ampel-oder-wer-macht-s-mit-wem-aid-1.7474026
http://www.wz.de/lokales/duesseldorf/laermschutz-beim-rrx-die-einhausung-ist-vom-tisch-1.2646729
http://www.lokalkompass.de/duesseldorf/politik/ampel-verwirft-tunnelplaene-fuer-angermund-d853454.html

WDR – Angermund: Die Nagelprobe für die Bahn und den RRX

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Das WDR Fernsehen (Lokalzeit Düsseldorf vom 8. März 2017) widmet sich ausführlich der Bahnlärmsituation in Angermund auf der offenbar nie genehmigten Trasse sowie dem RRX und konstatiert: Angermund wird zur Nagelprobe für die Bahn und den RRX.

Sehr aufschlußreich sind die Aussagen des RRX-Projektverantwortlichen. Es soll wohl der Einduck entstehen, dass nur die DB-Variante zum Schallschutz abwägungsrelevant ist und die Würfel für Düsseldorf-Angermund längst gefallen sind.
Wir hatten das mit der Bürgerbeteiligung, den einvernehmlichen Abstimmungsprozessen  um den Planfestellungsverfahren und -genehmigungen ein wenig anders verstanden …

Resümee des WDR: Angermund wird die Nagelprobe für die Bahn und den RRX

 

Mehr als kurios: Keine Genehmigungen für Bahngleise in Angermund?

Kurz, knapp und aus erster Hand.

Dieses Interview haben wir im Rahmen unserer Pressekonferenz am 18. Februar 2018 dem Internetmagazin Report-D gegeben:

 

[embedyt] https://www.youtube.com/watch?v=eAySiYISFDM[/embedyt]

Welche Planfeststellungsbeschlüsse oder -genehmigungen gibt es für diese Gleise und ist die intensive Nutzung mit all ihren negativen Folgen mit eben diesen Genehmigungen rechtlich vereinbar?

Unsere Recherchen in den vergangenen 12 Monate zur viergleisigen Bahntrasse in Düsseldorf Angermund waren von zwei zentralen Fragen getrieben:

  • Wie kann es sein, dass die Zugzahlen auf diesem Abschnitt seit Jahrzehnten stark steigen und Menschen sowie Umwelt mit Hinweis auf eine angebliche Bestandsstrecke bis heute völlig ungeschützt Krach und Erschütterungen ausgesetzt sind?
  • Welche Planfeststellungen oder -genehmigungen gibt es für diese Gleise und ist die intensive Nutzung mit all ihren negativen Folgen mit eben diesen Genehmigungen rechtlich vereinbar?

 

Unseren YouTube Kanal mit weiteren Videos ist hier zu finden: https://www.youtube.com