Untätigkeitsklage gegen das Eisenbahnbundesamt eingereicht

„Betriebsanlagen einer Eisenbahn einschließlich der Bahnfernstromleitungen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist.“  (ALLGEMEINES EISENBAHNGESETZ)

Die Initiative Angermund e.V. – vertreten durch ihre Vereinsvorsitzende – hat Untätigkeitsklage gegen das Eisenbahnbundesamt beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.

Bis heute konnten keine Planfeststellungsbeschlüsse oder -genehmigungen für die Angermunder Trasse vorgelegt werden

Hintergrund dieser Klage sind die Recherchen der Bürgerinitiative, dass auf dem dicht befahrenen Bahnabschnitt Düsseldorf-Duisburg bis heute – trotz eindeutiger gesetzlicher Bestimmungen –  keine Planfeststellungsbeschlüsse oder -genehmigungen für die Eisenbahnbetriebsanlagen in Angermund vorgelegt werden konnten.

Die vom Nachrichtenmagazin Der Spiegel als „Schwarzbau“ titulierte Angermunder Bahntrasse schlägt medial hohe Wellen (vgl. u.a. Der Spiegel, 08/2018). Kein Wunder, denn dieser Gleisabschnitt gilt als einer der dichtest befahrenen Europas. Zudem soll in Angermund ein umfangreicher Gleisausbau von vier auf sechs Gleisen erfolgen, um das seit Jahrzehnten geplante Prestigeprojekt Rhein-Ruhr-Express (RRX) endlich in der gewünschten Taktung umsetzen zu können.

Trotz gewährter Fristverlängerung wartet die Bürgerinitiative bis heute auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Eisenbahnbundesamt (EBA), die u.a. die Aufsichtsbehörde für Eisenbahnen ist.

Offene Fragen: Genehmigter Nutzungsumfang und Betriebszustand der Angermunder Bahntrasse

Dabei geht es der Initiative um ganz wesentliche Fragen, die sich aus der heutigen, sehr intensiven Nutzung der Trasse im sog. Mischbetrieb (Schienenpersonenverkehr und Schienengüterverkehr) ergeben. Darunter im wesentlichen:

  • Welcher Nutzungsumfang und Betriebszustand ist für die heute elektrifizierte und für Hochgeschwindigkeitsverkehre ausgebaute viergleisige Angermunder Trasse überhaupt genehmigt – und das selbst bei unterstelltem Bestandsschutz durch eine preußische Konzession für die damals zweigleisige Trasse auf dem Jahr 1843.
  • Sind beim mehrmaligen Ausbau dieses zentralen Trassenabschnitts im 20. Jahrhundert jemals Träger öffentlicher Belange beteiligt worden?
  • Dürfen überhaupt Gefahrstoffe auf der Angermunder Trasse transportiert werden?
  • Welches Brandschutzkonzept und Rettungskonzept liegen dem Eisenbahnbundesamt für evtl. Brände und Unfälle vor?
  • Wie werden Menschen der angrenzenden Grundstücke vor schädlichen Umweltauswirkungen geschützt, die durch den Betrieb der Eisenbahnstrecke hervorgerufen werden?

Frau Elke Wagner, Vereinsvorsitzende der Initiative und Klägerin wundert sich nicht über die Untätigkeit des EBAs:

„Wer den Angermundern glauben machen will, dass alles rechtmäßig zugeht, soll es endlich auch belegen“

„Bisherige Ausflüchte der Verantwortlichen wie angeblicher Bestandsschutz oder hanebüchende Vergleiche mit dem Kölner Dom reichen uns als Persilschein für diese Non-Stop befahrene und ungeschützte Eisenbahntrasse nicht. Wer den Angermundern glauben machen will, dass alles rechtmäßig zugeht, soll es endlich auch belegen. Dieser Nachweis ist uns das Eisenbahnbundesamt bis heute schuldig geblieben.“