In regelmäßigen Abständen führt das Eisenbahnbundesamt (EBA) gemäß EU-Vorgaben Lärmaktionsplanungen durch und ruft zur Beteiligung der Betroffenen auf. Unser Verein hat darauf zuletzt aufgrund Erfahrungen aus der Vergangenheit nicht mehr reagiert und eine Beteiligung abgelehnt.
Denn: Zu reduziert waren die Beteiligungsmöglichkeiten und zu wirkungslos die Konsequenzen – das große Problem des Bahnlärms wird offenbar nur formal verwaltet.
Wir meinen: Bürgerbeteiligungen müssen Wirkung zeigen, sonst sorgen sie für Verdruss und produzieren bürokratische Aufwand.
Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. sieht dies nun ähnlich und hat in einem jüngst veröffentlichten Einspruch, diverse Aspekte der Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamts kritisiert.
Hier gehts zur lesenswerten Stellungnahme