Gesundheitsschutz erst ab 1974?

Am 27. Januar 2020 ist uns das vorläufige Urteil zur Schwarzbauklage  gegen das Eisenbahnbundesamt (Schwarzbauklage) vom 8. Januar 2020 vom Verwaltunsgericht Düsseldorf zugestellt worden.

Wie nach den zwei Verhandlungstagen leider nicht anders zu erwarten war, hat der Richter in dieser Instanz die Schwarzbauklage abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach erster Durchsicht des Urteils kann das Rechtsverständnis des Richters wie folgt zusammengefasst werden: Anspruch auf Lärmschutz besteht für die Menschen in Angermund erst seit Einführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Jahr 1974 und dann auch nur, wenn ein erheblicher baulicher Eingriff stattgefunden hat.

Vor dem Hintergrund dieser Argumentation wird deshalb die Klage der „alteingesessenen Angermunder“ am 5. Februar 2020 sehr interessant werden. Unser Schriftsatz legt ein Augenmerk auf eben diese baulichen Maßnahmen/Lärmsteigerungen (Stichwort: Schnellfahrbetrieb) durch die Bahn in Angermund seit 1974.

Wir werden die Begründung des Richters in der ersten Klage nun ausführlich prüfen und dann ggfs. weitere Schritte veranlassen

Lärm, Lärm unendlicher Lärm durch die Bahn in Angermund