Der Termin für diesen wichtigen Erörterungstermin ist sehr unglücklich gewählt. Kurz vor den Feiertagen und zudem vormittags an einem Arbeitstag wird es nur wenigen RRX-Einwendern möglich sein, an der Erörterung teilzunehmen.
Dabei muss eine rege Beteiligung am Erörterungsverfahren doch im Sinne der Bezirksregierung , als auch der Deutschen Bahn sein . Wir zitieren die Bezirksregierung Köln, die unmissverständlich klar macht:
„Der Erörterungstermin ist in der Regel ein zentraler Bestandteil des Anhörungsverfahrens (…)
„Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten zu diskutieren. Zudem erläutert der Antragsteller seine Planungen und beantwortet offene Fragen. Nach Möglichkeit soll ein Ausgleich zwischen den Belangen der Einwender und der Träger öffentliche Belange einerseits und den Interessen des Vorhabenträgers anderseits erzielt werden. Soweit wie möglich sollen die vorgebrachten Bedenken gegen den Plan durch Aufklärung, Planergänzung oder Planänderung ausgeräumt werden. Durch den Erörterungstermin werden zudem alle für die Entscheidung über den Antrag wichtigen Aspekte und Grundlagen ermittelt.“