Die Frage und anschließende Diskussion im Düsseldorfer Stadtrat zur (fehlenden) Transparenz beim Großprojekt RRX seitens der Stadtverwaltung kann im Videostream nachverfolgt werden:
https://www.duesseldorf.de/…/ratssitzung-vom-13-juli-2017.h…
Für alle politisch und juristisch interessierten: Es sind interessante 25 Minunten unter Tagesordnungspunkt TOP 4a.
Das Mammutprojekt RRXgreift in Düsseldorf massiv in öffentliche und private Belange ein. 6 Planfestellungsabschnitte gibt es zum nötigen Neu- und Ausbau in Düsseldorf. In 6 Planfeststellungsverfahren können und sollen sich die Bürger mit Einwendungen einbringen. Um sich entsprechend – jenseits der Hochganzfolien der DB – qualifiziert in das RRX-Projekt einarbeiten zu können, hat unser Rechtsbeistand deshalb bereits vor 2 Jahren für uns Akteneinsicht bei unserer eigenen Stadt Düsseldorf beantragt. Unserer Ansicht nach ein völlig normaler Vorgang – gerade wo doch Land auf und Land ab Bürger „mitgenommen werden sollen“ und Bürgerbeteiligung und Transparenz in jeder politischen Sonntagsrede herausgestellt werden. Auch der Düsseldorfer Ampelkooperationsvertrag (SPD, FDP, GRÜNE) spricht hier eine deutliche Sprache.
Was zwischenzeitlich bei anderen Behörden und öffentlichen Stellen in Sachen Akteneinsicht RRX funktioniert hat, geht bei der Stadt ganz offensichtlich bis heute nicht. Warum nicht?
Viel Spaß beim Gucken.
Unsere Anträge an die Stadt Düsseldorf sind übrigens klar umrissen und lauten wie folgt:
Im Namen unserer Mandantin beantragen wir,
1. die Gewährung von Zugang gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW zu den bei der Landeshauptstadt Düseldorf vorhandenen amt-lichen Informationen über
a) alle beantragten, vereinbarten, zugesagten, gewährten und geplanten finanziellen Leistungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen für Bau oder Betrieb der Trasse des Rhein-Ruhr-Expresses,
b) alle Vereinbarungen zwischen dem Bund oder dem Land Nordrhein-Westfalen einerseits und der Deutsche
Bahn AG, der DB Netz AG, der DB Station & Service AG, der DB Energie GmbH oder der DB ProjektBau GmbH andererseits über die Finanzierung von Bau oder Be-trieb der Trasse des Rhein-Ruhr-Expresses,
c) alle Bewilligungsbescheide über die Gewährung von Fördermitteln an die Deutsche Bahn AG, die DB Netz AG, die DB Station und Service AG, die DB Energie GmbH oder die DB ProjektBau GmbH für Bau oder Betrieb der Trasse des Rhein-Ruhr-Expresses,
wobei wir darum bitten, den Zugang möglichst durch Ge-währung von Akteneinsicht sicherzustellen.
2. die Gewährung von Zugang gemäß § 2 UIG NRW zu allen bei der Landeshauptstadt Düsseldorf vorhandenen Umweltin-formationen über Bau und Betrieb der Trasse für den Rhein-Ruhr-Express, einschließlich der Feststellung des Bedarfs hierfür, insbesondere in den Planfeststellungsabschnitten 3.1 (Düsseldorf-Unterrath – Düsseldorf-Angermund) und 3.2 (Düsseldorf-Angermund – Duisburg Hbf), wobei wir darum bitten, den Zugang möglichst durch Gewährung von Akten-einsicht sicherzustellen.
Die geltend gemachten Ansprüche sind begründet. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 4 Abs. 1 IFG NRW bzw. aus § 2 UIG NRW.