Wir dürfen die Reportage von Correctiv wie folgt ergänzen:
Die viergleisige, lärmunsanierte TEN-Trasse in Angermund gehört zu den am dichtest befahrenen Gleisabschnitten Europas. Von Güterzugen mit Gefahrstoffen, ICE’s, Regionalexpress über Thalys und S-Bahnen – ca. 680 Züge fahren täglich mitten durch den Stadtteil, unmittelbar an den ungeschützten Menschen, Häusern, Spielplätzen, Kitas, der Grundschule und Naturschutzgebieten vorbei. Bereits in den 1990’er Jahren sind an der Trasse gutachterlich 99 Dezibel gemessen worden – die Zugzahlen sind seitdem weiter stark gestiegen.
Einfache Frage: Ist die intensive Nutzung der Angermunder Trasse mit den Genehmigungen vereinbar?
Ausgehend von der Überlegung, wie es sein kann, dass die Zugzahlen auf diesem Abschnitt seit Jahrzehnten stark steigen, die Menschen sowie die Umwelt mit Hinweis auf eine angebliche Bestandsstrecke aber bis heute völlig ungeschützt den Lärm und den Erschütterungen ausgesetzt sind, stellte sich die Initiative Angermund ganz konkret die Fragen, welche Planfeststellungsbeschlüsse oder Plangenehmigungen es für diese Gleise gibt und welche Abwägungen stattgefunden haben, welche Stellungnahmen die Träger öffentlicher Belange abgegeben haben und ob die jetzige Nutzung mit all ihren negativen Folgen mit eben diesen Genehmigungen vereinbar sei.
Neben umfangreichen Recherchen in Archiven aller Art, hat die Initiative Angermund zahlreiche Informationsanträge bei den Aufsichtsbehörden und der DB AG (samt Töchtern) gestellt. Das Resultat nach zahlreichen Schriftwechseln und hartnäckigem Nachbohren: absolute Fehlanzeige, denn Plangenehmigungen konnten nicht gefunden werden und wurden auch von den Behörden und der DB AG trotz mehrfacher Aufforderung bis heute nicht vorgelegt.
Angermunder Trasse zunächst mit 2 Gleisen und später immer weiter ausgebaut – auch nach 1945
Und das, obwohl eine gesetzliche Pflicht zur Plangenehmigung für diesen im ehemaligen Preussen gelegenen Trassenabschnitt seit dem Königlich Preussischen Eisenbahngesetz von 1838 besteht und die Bahntrasse 1845/1846 zunächst zweigleisig gebaut wurde. Diese wurde in den 1930er Jahren auf vier Gleise erweitert und außerdem nach 1945 zu Zeiten der Bundesrepublik weiter ausgebaut (u.a. elektrifiziert). Selbst für die Baumaßnahmen aus jüngerer Zeit konnten keine gesetzlich erforderlichen Planfeststellungsbeschlüsse oder -genehmigungen vorgelegt werden.
Genehmigungschaos: RRX wird durch Schludrigkeiten der Verantwortlichen in Mitleidenschaft gezogen
Die Initiative Angermund sieht sich um den dringend nötigen Lärmschutz in Angermund betrogen, da die Menschen in Angermund mit Hinweis auf eine Bestandstrasse im Glauben gelassen wurden, dass sie keine Ansprüche in Sachen Lärm- und Gesundheitsschutz geltend machen könnten und die massiven Belastungen und Einschränkungen in der Lebensqualität zu erdulden hätten. Die genehmigungsrechtliche Frage berührt auch den aktuell geplanten Ausbau dieses deutschland- und europaweiten neuralgischen Trassenabschnitts im Rahmen des Großprojekt Rhein Ruhr-Express (RRX). Die Initiative Angermund wird auf dem verwaltungsgerichtlichen Weg eine Klärung herbeiführen.
Der aktuelle Nordbote beschreibt sehr treffend den langen Leidensweg vieler Angermunder. Wir bemühen uns seit Jahrzehnten um Lärmschutz – dies dokumentieren wir auch dieser Website recht deutlich.
Passiert ist bis heute nichts. Ups, wir korrigieren uns selbst: Passiert ist viel: – Immer mehr Züge
– Immer schnellere Züge
– Taktverdichtung
– Ausbau der Trasse
– Jede Menge Ausweichverkehre
– Kerosinfahrten mitten durch Angermund für den Flughafen
– …
– …
Wir haben in der Tat die Nase voll von leeren Versprechungen.
Welche Planfeststellungsbeschlüsse oder -genehmigungen gibt es für diese Gleise und ist die intensive Nutzung mit all ihren negativen Folgen mit eben diesen Genehmigungen rechtlich vereinbar?
Unsere Recherchen in den vergangenen 12 Monate zur viergleisigen Bahntrasse in Düsseldorf Angermund waren von zwei zentralen Fragen getrieben:
Wie kann es sein, dass die Zugzahlen auf diesem Abschnitt seit Jahrzehnten stark steigen und Menschen sowie Umwelt mit Hinweis auf eine angebliche Bestandsstrecke bis heute völlig ungeschützt Krach und Erschütterungen ausgesetzt sind?
Welche Planfeststellungen oder -genehmigungen gibt es für diese Gleise und ist die intensive Nutzung mit all ihren negativen Folgen mit eben diesen Genehmigungen rechtlich vereinbar?
Der Kommentar im heutigen Express Düsseldorf bringt es auf den Punkt.
„Ein ehemaliger Staatsbetrieb, der die Regeln des Staates nicht befolgt hat? Was im bürokratischen Deutschland bislang als unmöglich galt, scheint Realität.“
Zahlreiche Tageszeitungen und Medien greifen die Berichterstattung im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ über die Bahntrasse in Angermund auf und berichten über den offenkundigen Schwarzbau.
Tagesordnungspunkte 1 und 2 beschäftigten sich mit dem Rhein-Ruhr-Express (RRX), dem Zeitrahmen seiner Realisierung und der besonderen Situation in Düsseldorf-Angermund.
Die Westdeutsche Zeitung titelt zu Recht: „Der RRX-Zeitplan und die vielen Unbekannten“
WZ: Kräftige Kritik an der Informationspolitik der Bahn beim RRX in Angermund und jede Menge Unbekannte. 1.2.2018, WZ
Um Mißverständnissen vorzubeugen: Wir dürfen nochmals klar zum Ausdruck bringen, dass wir den RRX begrüßen.
Gesetzlich verbriefter Vollschutz – keine triviale Aufgabe bei sechs Gleisen in Angermund, aber sehr wohl machbar
Uns geht uns um die verträgliche und nachhaltige Umsetzung des Gleisausbaus in Angermund und um den gesetzlich verbrieften Vollschutz vor den vom Schienenverkehr verursachten krankmachenden Imissionen. Bei der sechsgleisigen Hochleistungstrasse in Angermund ist dies sicherlich keine triviale Aufgabe, aber lösbar. Wir haben mit der Einhausung gezeigt, wie es geht.
Fest steht für uns aber auch, dass die im WZ-Artikel thematisierten Zeitverzögerungen beim RRX sicherlich vermeidbar gewesen wären und hausgemachte Probleme sind.
Zeitverzögerungen beim RRX – hausgemachtes Problem
Denn: Den RRX-Projektverantwortlichen ist offensichtlich weit mehr als einem Jahrzehnt klar, welche Bedeutung der Trassenabschnitt in Angermund für den RRX sowie den Schienenfernverkehr, Schienennahverkehr und auch Schienengüterverkehr hat und haben wird. Trotz dieser Bedeutung hielt man es anscheinend nicht für nötig, rechtzeitig mit den Menschen in Angermund ins Gespräch zu kommen und Lösungen zu finden. Stattdessen wurden erst Ende 2014 quasi fix und fertige Pläne präsentiert. Dumm gelaufen.
Terminhinweis: Einladung an alle Angermunderinnen und Angermunder
Quo vadis Angermund?
Bürgerversammlung der Initiative Angermund e.V.
Sonntag, 18. Februar 2018, 15:00 – 16:00 Uhr
Ort: Schützenhaus der St. Sebastianus Bruderschaft
Freiheitshagen 33, 40489 Düsseldorf-Angermund
Angermund steht mit dem Rhein-Ruhr-Express (RRX) vor einer wahrhaft historischen Entscheidung:
Gelingt die verträgliche und nachhaltige Integration der bald sechsgleisigen Trasse durch die Einhausung?
Oder wird die Deutsche Bahn mit meterhohen Lärmschutzwänden, die nur sehr ein-geschränkt wirken, die städtebauliche Verschandelung der Rosenstadt über Jahrzehnte hinweg zementieren?
Diese Fragen will die Initiative Angermund e.V. beleuchten und den neuesten Sachstand rund um den RRX in Angermund in einer Informationsveranstaltung vorstellen. Eingeladen sind alle Angermunder Bürgerinnen und Bürger. Unsere Themen:
RRX und neueste Gutachten zum Lärmschutz in Angermund: Auswertung und nächste Schritte.
Planfeststellungsverfahren: Aktueller Stand und wie geht es weiter?
Einhausungslösung der Initiative Angermund: Neuester Stand der Dinge
Was sagen die politischen Entscheider?
Der Ausschank im Schützenhaus ist geöffnet. Familien mit Kindern sind herzlich willkommen.
Der aktuelle Lokalkurier berichtet von unserer Pressekonferenz und wie wir Angermunder uns für wirksamen aktiven Lärmschutz in Form einer geländegleichen Einhausung einsetzen.
Da die Stadträte zwischenzeitlich Beratungsbedarf angemeldet haben, hat sich auch die Auseinandersetzung zu diesem wichtigen Thema im Düsseldorfer Stadtrat verschoben. Diese wird nicht – wie im Artikel noch angeführt – in der Februar Sitzung stattfinden, sondern im März 2018.
Lokalkurier, 18.01.2017: Der Kampf für optimalen Lärmschutz geht weiter.
RRX und Schallschutz in Angermund: Die Beratungen in den politischen Gremien der Stadt Düsseldorf zu den jüngst veröffentlichten RRX Gutachten für Angermund gehen weiter.
Düsseldorfer Stadtrat: Sitzung des Ausschusses für Planen und Stadtentwicklung (APS) am 16.01.2018. Auf der Tageordnung auch der RRX in Angermund.
Nach dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss (OVA) sowie Umweltausschuss hatte auch der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (APS) am 16. Januar 2018 dieses wichtige Thema auf der Tagesordnung.
Wir sind sicher, dass so der Lärmschutz auch im äußersten Norden von Angermund deutlich optimiert werden könnte und – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – Vollschutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (sprich: kein passiver Schallschutz) erreicht wird.
Länge der Einhausung noch optimierbar
Selbst die bisherige geplante Länge der Einhausung von knapp unter 1000 Metern stelle laut Gutachter keine „harte Grenze“ dar – eine gewisse Verlängerung wäre ggfs. möglich und auch sinnvoll.
Hier zeigt sich doch, dass es bei unserer Lösung noch jede Menge Optimierungspotential samt Chancen für Angermund, den RRX und Düsseldorf gibt.
Ähnlich wie zuvor im Ordnungs- /Verkehrs- sowie Umweltaussschuss der Stadt Düsseldorf wurde auch durch die Mitglieder des APS Beratungsbedarf angemeldet und die Beschlussfassung auf die kommende SItzung im März verschoben.
Visualisierung einer geländegleichen Einhausung für Angermund – Blick Richtung Norden. Stand: Sommer 2017.
Dicht getaktet beraten die politischen Gremien der Stadt Düsseldorf im Januar 2018 die Rhein-Ruhr-Express (RRX) Gutachten, die die Stadt unmittelbar vor Weihnachten zum Stadttteil Angermund veröffentlicht hat.
Auftakt bei den öffentlichen Sitzungen: Ordnungs- und Verkehrsausschuss (OVA) am 10. Januar 2018 im Düsseldorfer Rathaus.
Aktive der Initiative Angermund e.V. waren vor Ort, denn die Stadtverwaltung Düsseldorf hatte eine Beschlussvorlage vorgelegt, die im wesentlichen vorsah, die Einhausungspläne der betroffenen Düsseldorfer Bürgerschaft im Stadtteil Angermund zu begraben und die der Deutschen Bahn umzusetzen.
Vor Ort im Düsseldorfer Rathaus: Aktive der Initiative Angermund e.V. Thomas Weidmann, Wolfgang Eggerath, Richard Kleinofen (vl..n.r.)
Während die SPD-Fraktion diese Beschlussvorlage der Stadtverwaltung und damit die Pläne der Deutschen Bahn unterstützte, forderten die CDU, die Grünen und auch die Fraktion Freie Wähler/Tierschutz weitere Prüfungen insbesondere hinsichtlich der geländegleichen Einhausungsvariante der Initiative Angermund und einer möglichen Variante mit drei Lärmschutzwänden.
Die Beschlussfassung wurde deshalb (mangels Mehrheit) auf die nächste OVA Sitzung im Februar verschoben.
Wir danken den OVA Mitgliedern für die rege Diskussion und ihren verantwortungsvollen Umgang mit diesem wichtigen Thema für den Stadtteil Angermund.
Die Initiative Angermund hat die Gutachten zum Rhein-Ruhr-Express (RRX), die die Stadt Düsseldorf im Rahmen des einstimmigen Stadtratsbeschlusses zum Stadtteil Angermund beauftragt und veröffentlicht hat, ausgewertet und diese Ergebnisse u.a. in einer Pressekonferenz vorgestellt.
Elke Wagner, Vorsitzende der Initiative Angermund erläutert Medienvertretern die Ergebnisse der RRX Gutachten.
Es liegt für uns in der Natur der Sache, dass bei Großprojekten mit solch enormer Tragweite wie dem Rhein-Ruhr-Express (Bundesmittel: ca. 3,45 Mrd. Eu) Ansichten zur optimalen Projektumsetzung auseinanderliegen können. Das ist gut und wichtig, da es zeigt, dass um bestmögliche Lösungen gerungen wird.
Fest steht:
Der RRX ist ein Projekt des Bundes – der Bund finanziert den RRX, samt Gleisausbau und Schallschutz für Düsseldorf
Die Einhausung garantiert nachweislich den gesetzlich vorgeschriebenen Vollschutz
Das Schallgutachten zeigt: Die Einhasuung ist Vollschutz. In Kombination mit LSWs in Norden Angermunds gar Vollschutz für ganz Angermund.
Eine geländegleiche Einhausung beseitigt in Angermund die städtebauliche Zäsur durch die die Barriere Bahn, öffnet neue Wegebeziehungen und schafft öffentlich nutzbaren Raum.
Wir bitten die Stadt Düsseldorf, sich bei diesen enormen Vorteilen auf die Seite ihrer Bürgerinnen und Bürger zu stellen und ein positives Signal nach Berlin für die Weiterplanung der Einhausungsvariante zu senden.
Beratungen mit historischer Tragweite für Düsseldorf und den Stadtteil Angermund im Schweinsgalopp durchpeitschen?
Die Stadtverwaltung hat für die Beratungen in den politischen Gremien in Sachen zweigleisigen Schienenneubau, #RRX und Schallschutz in #Angermund eine Terminabfolge quasi im Schweinsgalopp vorgegeben.
Alle Termine sind öffentlich. Los gehts am Mittwoche, 10. Januar 2017 im Verkehrsausschuss (OVA) um 16:00 Uhr, Rathaus – Sitzungssaal Marktplatz 2
Mehr Infos samt Tagessordnung gibt es hier: https://www.duesseldorf.de/rat/ratsinfo.html
Schnell, schneller, im Schweinsgalopp. Beratungen mit historischer Tragweite für Angermund sollen nach Willen der Stadtverwaltung Düsseldorf im Schweinsgalopp vonstaten gehen
Die Initiative Angermund hat die RRX-Gutachten, die die Stadt Düsseldorf in Auftrag gegeben hat, ausgewertet und kommt zu folgender Bewertung:
Die Kernaussagen in den RRX-Gutachten
„Es liegen Lärmbelastungen von über 70/60 db(A) tags/nachts vor. Nach allgemeiner Rechtsprechung kann aber bei dieser Belastung eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden“. (Umweltamt, S.2)
Anmerkung der Initiative Angermund: Das Umweltamt erkennt die Gesundheitsgefährdung in Angermund gutachterlich eindeutig an. Jenseits der im Gutachten aufgeführten Lärmpegel 70/60 dB(A) sind die Lärmbelastungen in Angermund leider noch höher. Bereits in den 90er Jahren sind von der Universität Düsseldorf in Angermund Schallpegel von 99 Dezibel gemessen worden. Die zum Teil enormen Diskrepanzen zwischen berechneten und tatsächlich gemessenen Lärmwerten sind vor allem dem Berechnungsverfahren für Bahnlärm (Schall 03) geschuldet. Dieses Verfahren wurde im wesentlichen durch den Lärmverursacher (Deutsche Bahn) gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium und dem Schallgutachter Möhler & Partner erarbeitet. Wegen grundgesetzlicher Bedenken bereitet die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. derzeit eine Verfassungsklage gegen die Schall 03 vor.
Lärm wird berechnet. Wie? Das haben im wesentlichen die Lärmverursacher selbst in der sog. Schall 03 festgelegt. Bild: www. schienenlaerm.de
„Vom Gesetzgeber wird gefordert, dass vorrangig mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen die resultierenden Schutzfälle gelöst werden (Ziel: Vollschutz) soweit die Aufwendungen nicht außer Verhältnis zum Schutzzweck stehen.“ (Umweltamt, S.3)
Anmerkung der Initiative Angermund: Das Umweltamt weist darauf hin, dass der Lärmschutz am Schienenweg gesetzlich durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz – BimSchG geregelt wird. Im Gesetz ist das Gebot des aktiven Lärmschutzes an der Lärmquelle fest verankert (vgl. u.a. § 1 Vorsorgeprinzip). Durch den sog. Rheintalbeschluss im Januar 2016 hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass auch kostenintensivere Maßnahmen des Lärmschutzes realisiert werden (vgl. Offenburger Tunnel, Mehrkosten zur DB-Schallschutzlösung: 1,18 Mrd. EU). Der oben aufgeführte Vorbehalt der Finanzierbarkeit ist damit überwunden und die Tür zur Finanzierung der kostenintensiveren Einhausung durch den Gesetzgeber/Bund steht offen.
Isohonen Karte zur Einhausung in Angermund (Quelle: Möhler & Partner): Im Bereich der Einhausung (dicke rote Linie) gibt es keine schädlichen Emissionen mehr. Der Lärm ist eingepackt.
Schallgutachten bestätigt: Die Einhausung schafft den gesetzlich geforderten Vollschutz für die Menschen in Angermund. Sie schützt zu 100 %.
„Im Sinne einer umfassenden Variantenbetrachtung zur Optimierung des geplanten Lärmschutzes wird vom Umweltamt die detaillierte Betrachtung weiterer Lärmschutzvarianten als sinnvoll erachtet.“ (Umweltamt, S.7)
Anmerkung der Initiative Angermund: Das Umweltamt fordert eine Optimierung der bestehenden Planung und erkennt mit diesem Fazit ganz offensichtlich die unzureichende Schutzwirkung der DB-Lösung an. Ziel sollte es sein, die Planung des Vollschutzes in Form einer geländegleichen Einhausung voranzutreiben. Die Idee des Umweltamtes, die Schallschutzwände immer höher zu schrauben, um damit den Bahnlärm – rein rechnerisch – zu reduzieren, konterkariert hingegen das übergeordnete Absicht der Stadt Düsseldorf, eine städtebaulich verträgliche Lösung zu realisieren und funktionale Mängel im Stadtteil zu beheben. Hinzu kommt, dass mit zunehmender Höhe der Lärmschutzwände – gerade an Hochgeschwindigkeitstrassen wie der in Angermund – Druckschwankungen und damit Anforderungen an die Statik zunehmen. In Bayern beispielsweise hielten Lärmschutzwände den Belastungen an diesen Trassen nicht stand, wackelten, verschleißten offenbar schnell und mussten nach 10 Jahren kostenintensiv neu gebaut werden müssen. Deshalb sollte dieser Idee eine Absage erteilt werden.
„Ziel des vorliegenden Variantenvergleichs ist es, auf Basis einer technischen und kostenmäßigen Plausibilitätsprüfung der vorliegenden Unterlagen eine Aussage zu treffen, ob die vorliegenden Unterlagen als Entscheidungsgrundlage zwischen den Varianten „höhengleiche Erweiterung“ und „Einhausung“ ausreichen oder eine Veranlassung für weiterführende Planungen besteht. Eigene unabhängige oder vergleichende Planungen sollen durch die STUVA nicht erfolgen.“ (Stuva, Seite 8)
Anmerkungen der Initiative Angermund: Die Aufgabenstellung für die Stuva bezieht sich auf den Planungsstand der Einhausung vom Februar 2016. Seitdem hat die Initiative Angermund bzw. die Planer der Dr. Spang Optimierungen der Einhausungslösung verfolgt (geländegleiche Einhausung). Die Prüfung oder Weiterführung dieses aktuelleren Materials durch die Stuva ist offen-sichtlich nicht Bestandteil der Aufgabenstellung gewesen.
„Denkbare Varianten, wie z. B. eine Verlegung oder eine Unterquerung des Bachs, werden in der vorliegenden Machbarkeitsstudie nicht betrachtet.“ (Stuva, S. 10)
Anmerkung der Initiative Angermund: Eben eine solche Unterfahrung des Angerbachs ist von der Initiative Angermund bzw. von den Ingenieuren der Dr. Spang GmbH bei der Weiterplanung der Einhausung berücksichtigt worden. Dadurch wird eine längere Tieflage der Gleise nördlich der Einhausung und damit deutlich besserer Lärmschutz bis zur Stadtgrenze möglich. Der natürliche, offene Verlauf der Anger wird erreicht und die Durchgängigkeit für die aquatische Fauna sichergestellt.
Eine Unterquerung der Anger ermöglicht die Tieferlage der Gleise im Norden von Angermund und damit für den bestmöglichen Lärmschutz. (Bild: projektinferno), Stand Juni 2017.
Am Rande sei erwähnt, dass die Stadt Düsseldorf gemeinsam mit der Deutschen Bahn für den RRX in Reisholz eine Verlegung und Dükerung des Hoxbachs plant.
„(Es) ... besteht ferner die Möglichkeit einer kompletten Tieflage der Bahntrasse als Tunnelbauwerk mit einer Tunneldecke auf Geländeniveau. Der Vorteil dieser Variante besteht in erster Linie aus der weitgehenden Beseitigung der Barriere „Bahn“, der Öffnung neuer und barrierefreier Wegebeziehungen und einem Angebot an öffentlich nutzbaren Freiräumen.“ (Pesch, S. 58)
Anmerkungen der Initiative Angermund: Pesch weist ebenfalls auf die enormen Vorteile einer geländegleichen Einhausungslösung/Tieferlage der Bahntrasse hin. Warum der Gutachter diese Variante aus städtebaulicher Sicht weder verfolgt, noch Optimierungsmöglichkeiten aufzeigt – und das, obwohl diese Leistungen beauftragt wurden, ist für uns schwer nachzuvollziehen.
„Der intensive Austausch mit den Bürgern ist ein grundlegender Baustein unserer Projekte.“ (Pesch-Webseite, Stand: 2.1.2018)
Planung im Dialog – so fasst Pesch seine eigene Arbeitsweise auf der firmeneigenen Web-seite zusammen. Ein solcher Dialog mit den Bürgern der Initiative Angermund und den Einhausungsexperten von Dr. Spang hätte die Qualität des Gutachtens sicherlich noch optimieren können. Da auch nachvollziehbare Herleitungen und Definitionen fehlen, ist der Erkenntnisgewinn durch dieses Gutachten unserer Ansicht nach als eher durchschnittlich einzustufen. Planfeststellungs- und abwägungsrelevante Aussagen wie die zur Finanzierung der Einhausung oder zum Grad der Betroffenheit (vgl. S.58) fallen zudem sicherlich weniger in den Kompetenzbereich von Stadtplanern, sondern sind Sache der politischen und juristischen Entscheider.
Stellvertretend für die offensichtlich sehr beschränkten und wohl rein theoretischen Möglichkeiten zur städtebaulichen Aufwertung der DB-Schallschutzlösung, greift die Initiative Angermund hier exemplarisch zwei Empfehlungen aus dem Pesch Gutachten auf:
Einbau transparenter Elemente in den Lärmschutzwänden. Dieser Vorschlag mutet im Rahmen des RRX-Projekts realitätsfern an. Das zeigt unlängst die Diskussion um die denkmalgeschützte Buscher Mühle in Derendorf. Denn: Solche Wände führen zu Dezibelabzügen im berechneten Schallgutachten und sind ein bevorzugtes Ziel für Graffiti und damit städtebaulich kontraproduktiv. Die DB lehnt diese Wände bekanntlich ab.
Begrünung der Lärmschutzwände: Dieser Vorschlag ist wohl eher theoretischer Natur. Denn Pesch selbst räumt im Gutachten einschränkend ein, dass eine „Grüngestaltung unmittelbar an der Lärmschutzwand nicht sichergestellt werden kann“ (Pesch, S. 55).
Angermund ist weit über 825 Jahre alt. Wir erlauben uns deshalb abschließend, das Pesch Gutachten dahingehend zu ergänzen, dass sich der historische Stadtkern und Mittelpunkt des kulturellen Lebens (u.a. mit der katholischen Kirche und dem denkmalgeschützten Bürgerhaus) vielmehr auf der Graf-Engelbert-Straße befindet. Der „Wendehammer“ rund um den Haltepunkt dient Pendlern lediglich zum Ein-/Zu-/Austeigen aus Bus oder der S-Bahn (Pesch, S.12).
Die jüngst vorgelegten RRX-Gutachten der Stadt Düsseldorf zeigen den klaren Nutzen der Einhausung für Angermund, das durch Schienenverkehre hoch belastet ist. Die Kernaussagen der Gutachter im Überblick:
Geländegleiche Einhausung ist Vollschutz und beseitigt die Barriere Bahn in Angermund
Es liegen sehr hohe Bahnlärmbelastungen in Angermund vor. Nach allgemeiner Rechtsprechung kann eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden.
Das Gesetz (BimSchG) fordert Vollschutz (aktiver Lärmschutz an der Quelle).
Die Gutachten bestätigen: Die Einhausung ist Vollschutz.
Isohonen Karte zur Einhausung in Angmerund (Quelle Möhler & Partner): Im Bereich der Einhausung (dicke rote Linie) gibt es keine schädlichen Emissionen mehr.
Eine geländegleiche Einhausung beseitigt zudem die Barriere Bahn, öffnet neue Wegebeziehungen und schafft öffentlich nutzbaren Raum.
Unsere Vereinsvorsitzende kommentiert die Ergebnisse der Gutachten wie folgt:
Die Experten bestätigen, dass im Vergleich zur Deutschen Bahn-Variante (Lärmschutzwände, Schienenschleifen, Lüfter für die Hauser sowie schalldichte Fenster) die Einhausung in Angermund gesetzlich verbrieften Vollschutz vor Bahnlärm schafft.
Stadtentwicklung wieder möglich
Ferner profitiert die Stadt Düsseldorf von enormen städtebaulichen Aufwertungen, da eine geländegleiche Einhausung die bestehende Komplett-Zerschneidung des Stadtteils durch die Bahn auflöst, Freiflächen schafft und Stadtentwicklung endlich wieder möglich macht.
Visualisierung der geländegleichen Einhausung für Düsseldorf Angermund. Eine geländegleiche Umsetzung ist möglich und vernünftig.
Jetzt ist ein klares Signal des Düsseldorfer Stadtrats Richtung Berlin gefragt. Denn der Bund ist Auftraggeber: Berlin bezahlt nicht nur den RRX, sondern hat mit dem sog. Rheintalbeschluss auch die Finanzierung aufwändigerer Lärmschutzlösungen, wie die der Einhausung, grund-sätzlich ermöglicht. Die Planungsfortführung der geländegleichen Einhausung muss deshalb in der Beschlussvorlage oberste Priorität haben.
Folgen des RRX sind für die Zukunft Angermunds beispiellos – der Gleisausbau greift in das Leben der Menschen in Angermund in den kommenden 100 Jahren ein.
Um zukünftig Zeitverluste zu vermeiden, bedarf es zudem einer neuen Kommunikationskultur und der ergebnisoffenen Zusammenarbeit der RRX-Planer mit Betroffenen und Experten der Einhausung. Denn kein zweites Infrastrukturprojekt greift mit solch großer und langfristiger Tragweite in das Leben der Menschen in Düsseldorf in den kommenden 100 Jahren ein. Wir appellieren an die Entscheider der Stadt, die historische Chance des RRX Gleisausbaus gleicher-maßen zum Nutzen der Stadt, als auch der betroffenen Bürger in den Stadtteilen beim Schopfe zu packen.
Wir sind keine Schutzfälle. Mer sind all Düsseldorfer Mädches un Jonges.
Vollständige Pressemitteilung der Initiative Angermund e.V. vom 04. Januar 2018: PM_RRX_040118 Kopie
Von vielen Entscheidern leider immer noch unterschätzt bzw. verharmlost ist Lärm neben der Luftverschmutzung das zweitgrößte Gesundheitsrisiko für uns Menschen.
In Angermund sind die Menschen seit Jahrzehnten dauerhaft und rund um die Uhr sehr hohen und krankmachenden Schallpegeln durch Bahnlärm ausgesetzt.
Es ist dringend an der Zeit, dass diese Lärmemissionen konsequent durch aktive Lärmschutzmaßnahmen gesenkt werden. Denn: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert jedem in Artikel 2, Absatz 2 das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Wir wünschen unseren Freunden, Mitgliedern und den Millionen Bahnlärm-Geschädigen in Deutschland ruhige Weihnachten im Kreise ihrer Familien und Freunde.
Gerne teilen wir den Weihnachtsgruß, den die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm, (BVS), deren aktives Mitglied wir Angermunder sind, allen Bundestagsabgeordneten übersandt hat. Wir begrüßen den Gang zum Bundesverfassungsgericht:
Seit Jahren kritisieren wir die realitätsfremde Ermittlung von Lärmemissionen (Stichwort Schall 03). Wir sind sicher, dass durch die derzeitige Praxis – ähnlich wie beim Diesel – Emissionen klein gerechnet werden und damit viele Menschen, die an Bahntrassen leben, um den – im Grundegesetz fest verankerkten Anspruch – auf Gesundheitsschutz gebracht werden.
Die Stadt Düsseldorf hat die STUVA Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen sowie die Pesch Partner Stadtplaner und Architekten sowie das städtische Umweltamt mit der Prüfung einiger ausgewählter Aspekte der bisherigen Einhausungsplanungen beauftragt.
RRX-Gutachten: Traue keinen Gutachten, die du nicht selbst bezahlt hast.
Die Ergebnisse dieser Prüfungen liegen der Bürgerinitiative Angermund seit 19. Dezember 2017 vor. Die späte Übergabe des Materials an uns betroffene Bürger erst kurz vor Weihnachten verwundert uns sehr, insbesondere weil die RRX-Gutachten bereits seit Wochen der Stadtverwaltung vorliegen und die Kleine Kommission RRX bereits am 4. Januar über den Inhalt beraten soll.
Insbesondere das Gutachten der Stuva ist komplex und kann kaum in dieser Schnelle qualifiziert ausgewertet werden. Die Erstellung der Gutachten hat mehr ein halbes Jahr gedauert. Nun sollen ehrenamtlich arbeitende Bürger diese in kürzester Zeit über die Feiertage prüfen?
Wir sind der Ansicht, dass dies weder zu leisten ist, noch dem 3,45 Mrd EU schweren Großprojekt gerecht wird. Ein adäquater Zeitrahmen ist daher dringend geboten, übereilte Entscheidungen und Vorfestlegungen durch die Stadtverwaltung fehl am Platze.
Wir bitten die Stadt Düsseldorf deshalb ihr Timing zu überdenken.
Für Angermund geht es immerhin um eine sorgfältig abgewogene Entscheidung für die nächsten 100 Jahre.
Auch muss darauf hingewiesen werden , dass die RRX-Gutachten der Stadt Düsseldorf zu zwei Dritteln von der Deutschen Bahn bezahlt wurden.
Die geländegleiche Integration der Einhausung wurde in den Gutachten nicht berücksichtigt. Ebenso wenig wurden die Initiative Angermund e.V. oder das Ingenieurbüro Spang aktiv in den gutachterlichen Prozess (Definition des Pflichtenhefts, Fragestellung, Abstimmungsprozesse etc.) eingebunden.
Die Initiative Anermund wird das Material nun prüfen.
RP, 21.12.2017.
PS: Wer allen Ernstes glaubt (wie im Pesch Gutachten u.a. vorgeschlagen) transparente Lärmschutzwände würden das städtebauliche Desaster durch den Gleisausbau für Angermund mindern, sei das das jüngste, sehr abschreckende Beharren der Deutschen Bahn bei der denkmalgeschützten Buscher Mühle in Derendorf genannt.
Die Buscher Mühle prägt das Stadtbild Düssedorfs seit Jahrhunderte. Die Planungen der DB Netz AG sehen vor, dass der freie Blick auf die Mühle in Zukunft entfällt. Bild: Facebook Seite des Stadtarchivs Düssedorfs.
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