Die Pläne, die die DB Netz AG am 22. März 2019 Angermund vorgestellt hat, haben viele Angermunder, die zu unserem Infostand gekommen sind, zutiefst schockiert.
Denn: Die DB hat lediglich die Lärmschutzwände hochgeschraubt und damit ihre schlechte Lösung aus 2014 sogar noch „verschlimmbessert“.
DB plant 6 Meter hohe Lärmschutzwände für Angermund: Der Garaus für unsere Heimat
Wenn es nach Vorstellungen der Deutschen Bahn geht, sollen die Lärmschutzwände mitten in Angermund ab Strassenniveau nun ca. 6 Meter! hoch sein.
Wer denkt sich sowas im 21. Jahrhundert aus?
Dies wäre der städtebauliche Garaus für Angermund.
Wir fragen uns: Hat der Düsseldorfer Stadtrat dies gewollt, als er die Deutsche Bahn letztes Jahr zu Verbesserungen ihrer Planungen aufgefordert hat?
Jetzt zeigt sich, wie fahrlässig es vom Düsseldorfer Stadtrat war, auf die Bahn zu vertrauen und die Einhausungslösung der Bürgerinitiative nicht weiter zu planen.
Auch wenn Deutsche Bahn gestern bei Ihrer Veranstaltung in Angermund den Eindruck entstehen lassen wollte:
Die Deutsche Bahn entscheidet NICHT welcher Lärmschutz nach Angermund kommt. Dies ist Aufgabe der Aufsichtsbehörde (das Eisenbahnbundesamt/EBA), die wiederum alle Belange und Betroffenheiten in Angermund abwägen wird.
Schwarzbau in Angermund: Wo sind die Genehmigungen für die Bahntrasse?
Auch blieb die Deutsche Bahn ganz wesentliche Antworten schuldig:
Was ist mit den vier Gleisen in Angermund?
Wo sind die Genehmigungen für diese Trasse?
Schwarzbauklage beim Verwaltungsgericht eingereicht
Bis heute konnten weder das Eisenbahnbundesamt noch die Deutsche Bahn Genehmigungen für die mehrfach ausgebaute Bahntrasse in Angermund vorlegen.
Die Schwarzbauklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf läuft. Da hilft es auch nicht, wenn Vertreter der DB Netz AG bislang behaupteten, sie wüsste nichts von einer Klage.
Dieses Verfahren infiziert auch die am 22. März 2019 vorgestellten Planungen der DB und den RRX.
Welcher Betriebs-/Nutzungsumfang ist für die dicht befahrene Bahntrasse in Düsseldorf-Angermund überhaupt genehmigt?
Kann die Deutsche Bahn in Angermund schalten und walten, wie sie will?
Sind wir womöglich seit Jahrzehnten zu Unrecht von der Bahn in Sachen Lärmschutz vertröstet worden und damit auch um den dringend benötigten Gesundheitsschutz gebracht worden?
Wie ist der Sachstand in Sachen Schwarzbauklage ?
Das waren einige Aspeke, die wir am 12. und 13. Februar 2019 an unseren Infoabenden zum „Schwarzbau und RRX in Angermund “ näher erläutert haben.
Wir danken allen Angermunderinnen und Angermunder, die sich die Zeit genommen haben und an den Infoabenden zur Schwarzbauklage teilgenommen und mit uns diskutiert haben.
Die Lebensdauer von Lärmschutzwänden ( LSW ) ist sehr begrenzt. Darauf haben diverse Bürgerinitiativen und Experten bereits mehrfach hingewiesen. Auch die WELT berichtet nun darüber.
Unser Fazit:
Auch wenn es immer weider behauptet wird – niemand kann ernsthaft, glauben, dass LSW ’s Jahrzehnte funtionieren. Sie sind Witterung, mechanischer Beanspruchung, Druckwellen etc. ausgesetzt.
Neben ihrer mangelnden bzw. Lärmschutzwirkung können LSW ’s offensichtlich auch eine Gefahr für Anrainer darstellen. Zudem erzeugen Folgekosten für den Steuerzahler. Ob dies bei der Planung eingepreist wurde?
Die Welt am Sonntag berichtet über defekte Lärmschutzwände an Bahntrassen.
Wir zitieren die WamS:
„… WELT liegen mehrere Gutachten vor, in denen Experten zu dem Ergebnis kommen, dass ein Teil der lärmschluckenden Elemente nicht den Anforderungen entspricht.
Konkret: dass sie den Druck, den vorbeirasende Züge erzeugen, nicht aushalten und Nieten brechen oder Risse in den Alublechen entstehen können. Im besten Fall erfüllen sie dann ihre dämpfende Funktion nicht mehr. Wenn es jedoch schlecht läuft, werden die Bleche aus ihrer Verankerung gerissen. Das ist gefährlich. „Beschädigte und nicht mehr fest verankerte Elemente können durch die Luft gewirbelt werden“, warnt Heinz Pfefferkorn, Geschäftsführer des Planungsbüros GBD nahe Bregenz. Und das ein ganzes Stück über die Trassen hinaus – auf anliegende Häuser oder Menschen in Gleisnähe. „Oder auf die Züge selbst, wenn sie in deren Sog geraten“, sagt der Experte für Schallschutzanlagen.
Ärger mit ihren Schallschutzwänden hatte die Bahn schon öfter. Vor allem an den Hochgeschwindigkeitsstrecken, weil die Wälle dort durch die schnell fahrenden Züge besonders starken Sogwellen ausgesetzt sind. In den vergangenen Jahren mussten deshalb auf kilometerlangen Abschnitten Wände ersetzt werden.
Zunächst 2003 an der Schnellfahrstrecke Köln–Frankfurt, dann zwischen Berlin und Hannover und zuletzt, vor nicht allzu langer Zeit, entlang der Rennstrecke München–Ingolstadt. In zwei der Fälle kostete das einen höheren zweistelligen Millionenbetrag. Und obwohl die Bahn den Herstellern der Wände mangelhafte Qualität bescheinigte, blieb sie auf einem großen Teil der Kosten sitzen.“
(Quelle: WELT/ Thomas Laeber)
Gerade im Rahmen unserer Forderung nach einer fairen Kosten- und Nutzenbetrachtung der Einhausung versus Lärmschutzwände, hat die Initiative Angermund schon mehrfach auf die begrenzte Lebensdauer und die Mängel bei Lärmschutzwänden hingewiesen. Damit verbunden müssen die Versprechungen in Sachen Lärmschutz bei diesen Wänden unserer Ansicht nach deutlich relativiert und zusätzlich auf die Gefahren für uns Anrainer und die Folgekosten für den Steuerzahler hingewiesen und diese auch eingepreist werden.
Verantwortliche der DB wiegelten uns übrigens bislang immer ab und behaupteteten noch zuletzt die Lärmschutzwände hätten eine Lebensdauer von 50 Jahren.
Wers glaubt, wird selig.
an alle Freunde und Unterstützer der Initiative Angermund e.V.
Liebe Freunde und Unterstützer,
die Initiative Angermund e.V. hat durch monatelange und akribische Recherchen herausgefunden, dass die Bahngleise in unserer Rosenstadt offenbar nie genehmigt worden sind.
Neben diesem offensichtlichen „Schwarzbau“ sind auch der zukünftige Lärmschutz an den Angermunder Gleisen sowie die städtebauliche Zukunft unseres Stadtteils zentrale Themen für uns alle.
Deshalb möchten wir unsere Freunde und Unterstützer auf den neusten Informationsstand bringen und laden herzlichst zu folgenden Infoabenden ein:
RRX und „Schwarzbau“: Wie geht es weiter in Angermund?
– Informationsabende der Initiative Angermund e.V. –
Februar 2019,18:00 – 19:00 Uhr
Februar 2019, 20:00 – 21:00 Uhr
Jeweils im Bürgerhaus, Graf-Engelbert-Str. 9, Angermund.
Die Veranstaltungen sind inhaltlich gleich – bitte wählen Sie den für Sie passenden Termin.Wir freuen uns über Ihr Kommen.
Herzlichst, Ihre Aktiven der Initiative Angermund e.
„Rhein-Ruhr-Express (RRX)– Bauwerksplanung der DB Netz AG in Angermund – Grundsatzbeschluss“ – so lautete der Tagesordnungspunkt 33 im Rat. Dieser thematisiert im Wesentlichen die möglichen Planungen der neuen Personenunterführungen am S-Bahn Haltepunkt sowie an „An den Kämpen“ und die Breite der Brücke „Angermunder Straße“.
Die Vorlagen der Stadtverwaltung fussen auf den Ausbau- und Schallschutzplänen der DB Netz AG, die bekanntlich meterhohe trennende Lärmschutzwände westliche und östlich der sechs Gleise mitten durch Angermund vorsehen
Wir bleiben dabei: Diese Planungen sind ein städtebauliches Desaster für Angermund, deshalb forderten wir im Vorfeld zur Ratssitzung den Grundsatzbeschluss“ (Vorlage: 01/223/2018) abzulehnen.
Unsere Begründung:
Mit dieser Vorlage wird die Verwaltung der Stadt Düsseldorf die städtebauliche Bausünde der DB Netz AG vorantreiben und das mitten im Ortskern von Angermund. Grundlegende Sichtachsen werden entfallen und der mehr als 830 Jahre alte Stadtteil Angermund durch meterhohe Lärmschutzwände unwiderruflich in zwei Ortsteile zerschnitten – dies kann eine Stadt für ihren Stadtteil nicht ernsthaft wollen.
(Visualisierung einer Lämrschutzwand in Angermund)
Für diese schlechte Lösung kalkuliert die Stadt Düsseldorf zudem einen Eigenanteil aus dem städtischen Haushalt von ca. 20! Millionen EU. Unser Fazit: Gesunder Menschenverstand sieht anders aus.
Neben unserer grundsätzlichen Kritik an diesem Schallschutz- und städetbaulichen Konzept scheint in der Vorlage das alles entscheidende Thema des Lärmschutzes in Angermund für die Verwaltung offenbar keine Rolle zu spielen. Anders ist es nicht zu erklären, warum, das von der Ampel im März 2018 beschlossene Ziel, zumindest 90% aller Schutzfälle in Sachen Bahnlärm in Angermund zu lösen, in dieser Vorlage jeglicher Berücksichtigung entbehrt.
Die Initiative Angermund wies darauf im Vorfeld zur Stadtrat Sitzung hin und fragte: Korrespondieren die jetzt von der Stadtverwaltung vorgelegten Pläne zum S-Bahn Haltepunkt Angermund und zur Unterführung „An den Kämpen“ überhaupt mit dem übergeordneten Lärmschutzziel der Ampel? Ist dies explizit geprüft worden oder konterkariert dieser Grundsatzbeschluss samt vorgelegter Machbarheitsstudie zum S-Bahn Haltpunkt in Angermund aus 2014! womöglich die Umsetzung der Lärmschutzziele der Ampel? Oberbürgermeister Thomas Geisel und seine Verwaltung bekannten sich in der Stadtrat Sitzung zum „90%-Schutzziel“, haben die Vereinbarkeit bestätigt und zu Protokoll gegeben.
So denn.
Der neue Zug von Siemens hat nun doch noch pünktlich zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2018 die RRX-Zulassung vom Eisenbahnbundesamt erhalten. Die Rheinische Post berichtet wie folgt darüber:
RRX startet mit RE 11 – alle RRX Züge fahren mitten durch Angermund
Ab 9. Dezember wird zunächst die RE 11 (von Düsseldorf über Angermund nach Kassel) nicht mehr mit dem roten Doppelstockwagen durch Angermund donnern, sondern dieser Zug wird durch den grau-orangen Siemens RRX ersetzt. Leider sind die Außenlärmwerte des RRX-Zuges bei der Vorbeifahrt mit 160 km/h von der öffentlichen Hand mit lauten 89 Dezibel ausgeschrieben worden. Dies ist das Gegenteil eines leisen Zuges.
Der RRX Vorlaufbetrieb (= Austausch der Züge) soll wie folgt vonstatten gehen:
RE 11: Düsseldorf – Duisburg – Essen – Dortmund – Hamm – Paderborn – Kassel (ab Dezember 2018)
RE 5: Koblenz – Köln – Düsseldorf – Duisburg – Wesel (ab Juni 2019)
RE 6: Köln/Bonn (Flughafen) – Köln – Düsseldorf – Duisburg – Essen – Dortmund – Hamm – Minden (ab Dezember 2019)
RE 1: Aachen – Köln – Düsseldorf – Duisburg – Essen – Dortmund – Hamm (ab Juni 2020)
RE 4: Aachen – Mönchengladbach – Düsseldorf – Hagen – Dortmund (ab Dezember 2020)
Düsseldorf Angermund ist stets mitten drin. Fakt ist: Sämtliche RRX Züge werden durch Angermund rasen. Und wenn die Schienen erst einmal ausgebaut sind, bedeutet der versprochene 15 Minuten Takt beim RRX, dass alle 2 Minuten ein RRX durch Angermund rasen wird.
Elektronisches Stellwerk in Düsseldorf: Mehr Züge und dichtere Taktung auf Bestandsgleisen ohne Lärmschutz
Im RP-Artikel wird auch die Finanzierungsvereinbarung zwischen Bahn und Bundesverkehrsministerium für das elektronisches Stellwerk in Düsseldorf erwähnt. Durch das neue Stellwerk/Digitalisierung könnte die Bahn die Taktung und die Zugmengen auf Bestandsgleisen deutlich erhöhen.
Für lärm- und erschütterungsgeplagte Anrainer in ganz Düsseldorf sind dies keine gute Nachrichten, denn bei Bestandsgleisen ist die Deutsche Bahn gesetzlich nicht verpflichtet, für Lärmschutz zu sorgen – gleich, wieviele Züge über eine Trasse geführt werden.
RRX: Jahrzehntelang geplant und jetzt keine Zulassung
Die Rheinische Post berichtet, dass den neuen RRX Zügen von Siemens bis heute die Zulassung fehlt – diese muss vom Eisenbahnbundesamt erteilt werden.
Wir von der Initiative Angermund haken seit Monaten beim Thema RRX-Zulassung nach, u.a weil wir in Erfahrung bringen wollen, ob die Grenzwerte für den Außenlärm (Stichwort TSI Noise) bei diesen Zügen eingehalten werden. Verantwortlicher Prüfdienstleister für den RRX ist übrigens die DB Systemtechnik – sie führt im Auftag des Zugbauers Siemens die Zulassungsprüfungen durch.
Es mutet für uns schon abtrus an, dass trotz jahrzehnterlanger RRX-Planung und trotz des seit Jahren angekündigten Starts des RRX-Vorlaufbetriebs am 9. Dezember 2018, jetzt immer noch keine Zulassung vorliegt.
Fazit: Großprojekte der öffentlichen Hand und ihr Managment sind und bleiben in unserem Land „Herausforderungen“.
Gut, dass sich eine Siemens Sprecherin laut RP, wie folgt zu helfen weiss:
„Die Siemens-Sprecherin erklärte, selbst wenn die neuen Züge nicht zum geplanten Starttermin fahren könnten, gebe es für die Kunden keine Einschränkungen, da dann schlicht alte Fahrzeuge auf der Strecke eingesetzt würden.“
Der Düsseldorfer Express widmet eine ganze Seite zu Recht dem Rheinufertunnel. Wir wundern uns, denn unser Oberbürgermeister wird wie folgt zitiert:
„Die damaligen Verantwortlichen kann man nur beglückwunschen zu ihrer mutigen Entscheidung“.
Warum ihm trotz aller Begeisterung offenbar solcher Mut fehlt, als es beispielsweise um die Einhausung der sechs Gleise im Düsseldorfer Stadtteil Angermund ging, erschliesst sich uns nicht.
Vielleicht liegt es daran, dass wir ein Düsseldorfer Stadtteil außerhalb des Innenstadt Bling-Blings sind.
Oder daran, dass die Stadtteile schlichtweg doch nicht dran sind …
An mangelnder Belastung unseres Stadtteils durch Verkehrsströme kann es wahrhaft nicht liegen, pendeln doch täglich zig zehntausende Pendler mitten durch Angermund mit der Eisenbahn, Tendenz weiter stark steigend.
Terminhinweis: RRX und Gleisausabau in Duisburg Rahm/Großenbaum, RRX PFA 3.2
Donnerstag, 29. November, ab 18:00 Uhr,
Bertold Brecht Berufskolleg in Duisburg Huckingen
Am Ziegelkamp 28-30, 47259 Duisburg
Die DB Netz AG lädt und präsentiert uns Betroffenen unter dem sinnigen Motto „Gut zuhören“ am 29.11. ihre fertigen Pläne zum Gleisausbau für den Bereich Duisburg Süd – also für die Angermunder Nachbarorte, u.a. Duisburg-Rahm und Großenbaum (RRX Planfeststellungsabschnitt 3.2). Die DB-Planungen für Angermund werden am 29. November nicht behandelt – nichtsdestotrotz werden die Planungen für Rahm und Großenbaum uns als direkte Nachbarn auch betreffen.
Für die DB ist diese Veranstaltung wohl abermals nicht mehr als eine reine Formalie. Denn eine aufrichtige und umfängliche Erklärung des komplexen Materials, kann aufgrund des gesetzten Zeitrahmens von 1,5 h nicht ernsthaft erfolgen. Da der Gastgeber auch Bauherr ist (DB Netz AG), gehen wir wieder einmal von einer sehr einseitigen Informationsveranstaltung im Sinne des DB Netz AG aus.
Um es nochmals deutlich zu machen: Unser Abschnitt hier im Norden Düsseldorfs/Süden Duisburgs gilt heute schon als einer der dichtest befahrenen Trassen Deutschlands und zukünftig werden sämtliche RRX Züge mit Spitzengeschwindigkeiten durch Angermund, Rahm und Großenbaum fahren. Sobald die weiteren Gleise liegen, sind u.a auch mehr Güterzüge nachts gepplant.
Spätestens jetzt sollten alle Betroffene in Duisburg aktiv werden und sich einbringen – denn es geht um unsere Stadtteile und unsere Heimat.
Die Kritik der Initiative Angermund am sogenannten Gesetz zur Planungsbeschleunigung der Bundesregierung ist Thema in der Bundestagsdebatte vom 8. November 2018
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Am 08. November 2018 quasi in der „Nachtschicht“ und vor erschreckend leeren Kabinettsrängen, ist mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD sowie der AFD ein folgenreiches Gesetz beschlossen worden, welches Bürger landauf und landab sehr negativ betreffen wird – das sog. Gesetz zur Planungsbeschleunigung (Drucksache 19/5580).
Wir sind wie vor den Kopf gestossen: Die Bundesregierung – sprich: die sog. Volksparteien – kappen gestern massiv die wenigen Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung bei Infrastrukturprojekten und machen damit Politik gegen ihre eigenen Bürger.
Konkret: Alle Menschen, die u.a. an den RRX-Trassen in Düsseldorf wohnen, sind davon negativ betroffen.
Dabei werden die eigentlichen Ursachen für lange Planungen in Deutschland von der Bundesregierung völlig unzureichend angepackt
Sie liegen eben NICHT bei den Bürgern, die sich engagieren und gemeinsam mit den Entscheidern und Vorhabenträgern bürgerfreundliche Lösungen erarbeiten wollen. Dies stellt Frau Leidig sehr richtig heraus.
Unser Fazit: Jeder der glaubt, dass dieses Gesetz Planungen beschleunigen wird, liegt auch dem Trugschluss auf, dass Zitronenfalter Zitronen falten können.
Wir danken Frau Leidig für ihre engagierte und sehr sachkundige Rede.
Am 8. November 2018 wird im Plenum des Bundestages in zweiter und dritter Lesung das sogenannte Planungsbeschleunigungsgesetz (BT Drucksache 19/4459) der Bundesregierung beraten und erwartungsgemäß mit den Stimmen der GroKo mehrheitlich beschlossen. Die Zustimmung durch den Bundesrat zum Gesetz steht noch aus.
Die Initiative Angermund e.V. lehnt das sog. Planungsbeschleunigungsgesetz als undemokratisch und bürgerfeindlich ab
Die Initiative Angermund e.V. kritisiert das Gesetz scharf und lehnt es als undemokratisch, bürgerfeindlich und nicht zielführend ab. Elke Wagner, Sprecherin und Vorsitzende der RRX-Initiative aus Düsseldorf-Angermund nimmt dazu wie folgt Stellung:
„Planungen und Bau von Verkehrsinfrastrukturen in Deutschland beschleunigen zu wollen, ist grundsätzlich eine gute Sache und dringend nötig. Doch das Planungsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung entpuppt sich als bürgerfeindlicher Etikettenschwindel, da es die Ursachen langer Planungen nicht ausreichend anpackt, sondern vorwiegend Bürgerrechte beschneidet.
„Ganz offensichtlich will die Bundesregierung mit diesem Gesetz Verkehrsprojekte an den betroffenen Menschen vorbei durchdrücken.“
Nachdem die Politik viel zu lange Zeit zugesehen hat, wie die Infrastruktur in Deutschland verkommt, eitle Prestigeprojekte wie der BERliner Flughafen oder Stuttgart 21, wichtiger waren als weitsichtige und pragmatische Infrastrukturpolitik, soll nun das schwächsten Glied in der Planungskette dran glauben: Betroffene Bürger.
Denn: Die heute schon eingeschränkten Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung bei großen Infrastrukturvorhaben, werden mit diesem Gesetz weiter gekappt:
Erörterung: Erörterungen, bei denen betroffene Bürger ihre Einwendungen und Verbesserungsvorschläge zu einem Projekt persönlich vortragen und sich damit rechtlich Gehör verschaffen können, sollen zukünftig wegfallen.
Reduktion der Klagemöglichkeiten: Zudem soll der Instanzzug beschnitten werden – Klagen von Bürgern sollen nur noch erstinstanzlich beim Bundesverwaltungsgericht möglich sein.
Vorläufige Anordnung: Vorläufige Anordnungen sollen es dem Vorhabenträger zukünftig ermöglichen, das Bauvorhaben zu beginnen, bevor dazu eine Genehmigung vorliegt. Mit dem vorzeitigen Baubeginn werden Fakten geschaffen, die die Hemmschwelle für Bürger, sich gegen ein Vorhaben zu wehren, weiter deutlich erhöht.
Eingriff in materielles Recht – Fixierung des Prognosezeitpunkts bei Schienenwegen: Anrainer an Eisenbahntrassen, trifft dieses Gesetz besonders hart: Das überholte und abgeschaffte Lärm-Privileg für die Bahn, der sog. „Schienenbonus’“, wird durch das Gesetz durch die Hintertür wiedereingeführt. §18g AEG sieht vor, dass Verkehrsprognosen auf den Zeitpunkt der Antragseinreichung abgestellt und fixiert werden. Zwischenzeitliche Zunahmen der Schienenverkehre bis 3 Dezibel (A) bleiben unberücksichtigt, was einer Verdopplung des Verkehrsaufkommens gleichkommt (vgl. §18g AEG).
Keine Übergangsfristen: Das Gesetz sieht keine Übergangsfristen für bereits laufende Planungen und Verfahren vor. Konsequenz: Für viele Menschen in Düsseldorf-Angermund beispielsweise, die durch den sechsgleisigen Trassenausbau mitten in ihrem Stadtteil massiv betroffen sein werden, greifen diese massiven Verschlechterungen sofort.
Wer Politikverdrossenheit und der Abkehr von den Volkparteien nicht weiteren Nährboden bereiten will, sollte keine Politik gegen seine Bürger betreiben. Deshalb fordern wir die Bundesregierung nochmals auf, dieses Gesetz zu überarbeiten und Infrastrukturvorhaben gemeinsam mit den betroffenen Menschen bürgerfreundlich umzusetzen.“
Am 8. November 2018 wird im Plenum des Bundestages in zweiter und dritter Lesung das sogenannte Planungsbeschleunigungsgesetz (BT Drucksache 19/4459) der Bundesregierung beraten und erwartungsgemäß mit den Stimmen der GroKo mehrheitlich beschlossen. Die Zustimmung durch den Bundesrat zum Gesetz steht noch aus.
Die Initiative Angermund e.V. lehnt das sog. Planungsbeschleunigungsgesetz als undemokratisch und bürgerfeindlich ab
Die Initiative Angermund e.V. kritisiert das Gesetz scharf und lehnt es als undemokratisch, bürgerfeindlich und nicht zielführend ab. Elke Wagner, Sprecherin und Vorsitzende der RRX-Initiative aus Düsseldorf-Angermund nimmt dazu wie folgt Stellung:
„Planungen und Bau von Verkehrsinfrastrukturen in Deutschland beschleunigen zu wollen, ist grundsätzlich eine gute Sache und dringend nötig. Doch das Planungsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung entpuppt sich als bürgerfeindlicher Etikettenschwindel, da es die Ursachen langer Planungen nicht ausreichend anpackt, sondern vorwiegend Bürgerrechte beschneidet.
„Ganz offensichtlich will die Bundesregierung mit diesem Gesetz Verkehrsprojekte an den betroffenen Menschen vorbei durchdrücken.“
Nachdem die Politik viel zu lange Zeit zugesehen hat, wie die Infrastruktur in Deutschland verkommt, eitle Prestigeprojekte wie der BERliner Flughafen oder Stuttgart 21, wichtiger waren als weitsichtige und pragmatische Infrastrukturpolitik, soll nun das schwächsten Glied in der Planungskette dran glauben: Betroffene Bürger.
Denn: Die heute schon eingeschränkten Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung bei großen Infrastrukturvorhaben, werden mit diesem Gesetz weiter gekappt:
Erörterung: Erörterungen, bei denen betroffene Bürger ihre Einwendungen und Verbesserungsvorschläge zu einem Projekt persönlich vortragen und sich damit rechtlich Gehör verschaffen können, sollen zukünftig wegfallen.
Reduktion der Klagemöglichkeiten: Zudem soll der Instanzzug beschnitten werden – Klagen von Bürgern sollen nur noch erstinstanzlich beim Bundesverwaltungsgericht möglich sein.
Vorläufige Anordnung: Vorläufige Anordnungen sollen es dem Vorhabenträger zukünftig ermöglichen, das Bauvorhaben zu beginnen, bevor dazu eine Genehmigung vorliegt. Mit dem vorzeitigen Baubeginn werden Fakten geschaffen, die die Hemmschwelle für Bürger, sich gegen ein Vorhaben zu wehren, weiter deutlich erhöht.
Eingriff in materielles Recht – Fixierung des Prognosezeitpunkts bei Schienenwegen: Anrainer an Eisenbahntrassen, trifft dieses Gesetz besonders hart: Das überholte und abgeschaffte Lärm-Privileg für die Bahn, der sog. „Schienenbonus’“, wird durch das Gesetz durch die Hintertür wiedereingeführt. §18g AEG sieht vor, dass Verkehrsprognosen auf den Zeitpunkt der Antragseinreichung abgestellt und fixiert werden. Zwischenzeitliche Zunahmen der Schienenverkehre bis 3 Dezibel (A) bleiben unberücksichtigt, was einer Verdopplung des Verkehrsaufkommens gleichkommt (vgl. §18g AEG).
Keine Übergangsfristen: Das Gesetz sieht keine Übergangsfristen für bereits laufende Planungen und Verfahren vor. Konsequenz: Für viele Menschen in Düsseldorf-Angermund beispielsweise, die durch den sechsgleisigen Trassenausbau mitten in ihrem Stadtteil massiv betroffen sein werden, greifen diese massiven Verschlechterungen sofort.
Wer Politikverdrossenheit und der Abkehr von den Volkparteien nicht weiteren Nährboden bereiten will, sollte keine Politik gegen seine Bürger betreiben. Deshalb fordern wir die Bundesregierung nochmals auf, dieses Gesetz zu überarbeiten und Infrastrukturvorhaben gemeinsam mit den betroffenen Menschen bürgerfreundlich umzusetzen.“
Die Rheinische Post berichtet heute auch über die geplante intensive Wohnbebauung in Angermund und greift unsere Kritik an diesen Plänen auf (vgl. Wacholderstrasse)
Massive Wohnbebauung in Angermund: Verwaltungssprech vom Feinsten
Die Verwaltung nennt das übrigens: „Abrundung des Siedlungsrandes unter Berücksichtigung vorhandener Grünstrukturen“. Verwaltungssprech vom Feinsten, der uns nicht davon ablenken kann, dass unser Stadtteil wohl mächtig umgekrempelt werden soll.
Aber Gott sei Dank dürfen wir Bürger sogar mitreden.
Viele von uns, die solche Veranstaltungen (auch bekannt unter Runde Tische, Planungswerkstätten, Bürgerdialog, Bürgerinfo etc..) schon einmal live miterlebt haben, wissen vom faden Beigeschmack. Denn: Machen wir uns doch nichts vor. Meist steht das Ergebnis im Grunde genommen vorab schon fest, ein eloquenter Moderator wird beauftragt und Bürger via Metaplantafeln „aktiv mitgenommen“.
Anschliessend heißt es dann: Wie? Unsere Pläne finden keine Zustimmung?
Was regt ihr Bürger euch auf … es gab doch einen Workshop, ihr ward doch eingebunden …
Vielleicht kommt es dieses Mal in Angermund ja anders.
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
PS: „Östlich zur Lindung“ ist nur eines der geplanten Wohngebiete – es sind weitere in der Mache, u.a. „Auf der Krone“
Angermunder Strasse – demnächst mit deplatzierter, lauter Monsterbrücke?
Auch der Lokalkurier berichtet über die Planungen der Deutschen Bahn und Stadt Düsseldorf für Angermund im Rahmen des Gleisausbaus und des Rhein-Ruhr-Express (RRX) in Angermund.
Fest steht, dass alle Brücken in Angermund für dieses Schienenprojekt abgerissen werden.
Doch was erwartet uns Angermunder dann? Eine städtebaulicher und nachhaltiger Wurf? Mitnichten.
Beispiel Angermunder Strasse: Der Lokalkurier zitiert uns, denn nach Prüfung der Unterlagen gehen wir von einer städtebaulich deplatzierten Monsterbrücke aus, die deutlich massiver und höher wird als die jetzige Brücken-/Rampenkonstruktion.
Die geplante Bogenbrücke wird höher sein als das Haus Litzbrück und die Fahrbahn wohl mindestens 1,5m höher liegen, als der jetzige Ist-Zustand.
Negativkonsequenz: Auch der Straßenverkehrslärm wird verstärkt und schonungslos an die angrenzende Wohngebiete weitergegeben.
Es zeigt sich für uns wieder einmal: 6 Gleise oberirdisch, mit möglichst geringem Mitteleinsatz in unseren Stadtteil zu platzieren, ist schlichtweg ein Frevel.
Angermund verkommt so in weiten Bereichen zukünftig zur Vekehrsachse.
Unser Fazit: Die Einhausung ist und bleibt ein einem solch breiten und dicht befahrenen Gleiskörper die bessere Alternative.
Die Große Koalition im Bund hatte in ihren Koalitionsvereinbarungen festgelegt, Planungsbeschleunigungen in verschiedenen Bereichen vorzunehmen. Nun ist zur Zeit im Bundestag das „Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ (Bt-Drs. 19/4459 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904459.pdf) im parlamentarischen Verfahren.
Es sieht vor gerade auch für Schienenstrecken (konkret: RRX Projekt) Eingriffe in das bestehende Planungsrecht vorzunehmen.
So soll die Möglichkeit gegeben werden:
Auf den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zu verzichten
Verkehrsprognosen im Bereich Schiene zu fixieren
Vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen des Aus- oder Neubaus vor dem Planfeststellungsbeschluss durchzuführen
Verkürzung der Frist zur Begründung einer Klage auf 6 Wochen
Private und vom Vorhabenträger beauftragte Projektmanager einzusetzen
Bürgerrechte werden durch dieses Gesetz massiv beschnitten
Wir meinen: Wenn die Politik Planungen schneller realisieren will, sollte sie sich als Verursacher für lange Planungen zunächst an die eigene Nase fassen, statt die Rechte der Betroffenen zu beschneiden.
Beispiel RRX: Hier wurde Jahrzehnte scheinbar seelenruhig geplant (Stichwort Metrorapid) und auch die zusätzlichen RRX-Bahnhöfe in Benrath und Köln-Mülheim – von der Politik nachträglich durchgesetzt – haben die Planungen ebenfalls alles andere als beschleunigt.
Und nun sollen es – wohl frei nach dem Motto „die Letzten beissen die Hunde“ – die Anrainer ausbaden? Wir meinen NEIN!
Wie können Planungen schneller werden? Hält das Planungsbeschleunigungsgesetz, was es verspricht? Leider nein!
Gestern nahmen externe Experten im Verkehrsaussauschuss des Bundestages Stellung zum Gesetzentwurf „Planungsbeschleunigungsgesetz“ (Drucksache 19/4459) im Verkehrsaussauschuss des Bundestages.
Aktive von der Initiative Angermund waren auch vor Ort, weil dieses Gesetz beim RRX Projekt greifen und u.a. unsere Büprgerrechte beschränken würde. Auch eine Verschlechterung des Lärmschutzes könnte diese Gesetz für uns mit sich bringen.
Grundsätzlich finden wir es begrüßenswert, wenn Planungen von Verkehrsinfrastrukturen zukünftig schneller von statten gehen und zügiger umgesetzt werden.
Die Schlüsselfrage ist aber: Wo liegen die Ursachen für lange Planungen?
Oder konkret: Können die im Gesetz vorgeschlagenen Maßnahmen im Verfahrensrecht, das Problem langer Planungen lösen? Die Anhörung gestern, hat unsere bisherige Einschätzung dazu noch bestärkt: Leider nein.
Denn – und dies wurde auch gestern wieder sehr deutlich – lange Planungen werden maßgeblich dadurch verursacht, dass die Planungs-, Genehmigungsbehörden sowie die Gerichte personell und ressourcentechnisch unterbesetzt sind.
Statt hier den Hebel anzusetzen, sind u.a. Maßnahmen geplant, die die Beteiligungsmöglichkeiten von Betroffenen weiter einschränken und damit die Akzeptanz von Verkehrsinfrastrukturprojekten wohl weiter gefährden (Wegfall von Erörterungsterminen, Reduktion des Instanzzuges, vorläufige Anordnung/vorbereitende Maßnahmen -letztere sollen schon vor! Genehmigung möglich sein und wohl zugunsten des Projekts Fakten schaffen)
Im Bereich der Schienenprojekte und damit auch beim RRX hat das Bundesverkehrsministerium einen zusätzlichen „Klopper“ ersonnen: Geht es nach Willen des Ministeriums, das das Gesetz vorbereitet hat, soll bei der Berechnung des Schienenlärms der Prognosezeitpunkt bis zu einer hohen Schwelle von 3 dB(A) zukünftig fixiert sein.
Was versteckt sich konkret hinter 3dB(A)? Was bedeutet dies für Bahnlärmgeschädigte?
Im Moment der Planeinreichung wird eine Verkehrsprognose samt Lärmschutzkonzept vom Vorhabenträger eingereicht. Sollte sich nun im Laufe des Verfahrens herausstellen, dass die Zugmengen über die Prognose hinaus zugenommen haben, würde diese zukünftig nicht mehr entsprechend angepasst, sondern das Mehr an Lärm bis 3 dB(A) fiele zukünftig unter den Tisch.
3 dB(A) – darauf hat gestern auch Experte Dr. Frühauf von der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm in der Anhörung eindringlich hingewiesen – bedeutet eine deutliche Zunahme, bis hin zu einer VERDOPPLUNG DER ZUGZAHLEN.
Mit diesem Gesetzentwurf wird unserer Ansicht nach der unsägliche Schienenbonus durch die Hintertür wieder eingeführt und die Ansprüche der Betroffenen auf Lämschutz an Bahntrassen – und damit grundgesetzlich verankerter Gesundheitsschutz – weiter geschwächt.
Der Gesetzentwurf wird nun weiter beraten. Wir hoffen, dass insbesondere die Fraktionen von CDU und SPD im Bundestag aber auch der Bundesrat diesen Entwurf nochmals genauer unter die Lupe nehmen und notwendige Änderungen vornehmen.
Die Bundestagsfraktionen der Grünen und der Linken stehen dem Entwurf kritisch gegenüber.
In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 (BV 5) am 9. Oktober 2018 wurden gleich zwei Beschlussvorlagen zur Zukunft des nördlichsten Stadtteil Düsseldorfs beraten.
Zu diesen Vorlagen und der Sitzung der BV 5 nimmt die Initiative Angermund e.V. wie folgt Stellung:
TOP 8: Qualitätssicherung „Östlich zur Lindung“
Die Stadtverwaltung stellte in der Sitzung unter Top 8 die „Qualitätssicherung Östlich zur Lindung“ vor. Geplant ist die Bebauung einer 4,55 Hektar großen Grünfläche östlich der Bahngleise von Angermund.
Sollte diese Beschlussvorlage – wie in der BV 5 Sitzung geschehen – auch im städtischen Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Mehrheiten finden, bewertet die Initiative Angermund die Bebauung „Öst-lich Zur Lindung“ als quasi beschlossene Sache. Davon kann die vorliegende Beschlussfassung, bei der es formal zunächst um das Qualitätsmanagement zur Entwicklung dieser Grünfläche in Form von Bürger-workshops gehen soll, nicht hinwegtäuschen.
Die Initiative Angermund e.V. kritisiert die Pläne zur Bebauung dieses Areals:
Denn ein Blick auf den Lageplan zeigt, dass die Stadt erneut eine Fläche in unmittelbarer Nähe zu den ungeschützten und dicht befahrenen Gleisen gewählt hat. Dort tritt Schienenlärm von 85 bis 95 Dezibel (A)[1] auf. Nach der gleisnahen Bebauung der Wacholderstraße[2] nun dies.
Dazu Elke Wagner, Vorsitzende der Initiative Angermund:
„Während Bund und die Deutsche Bahn das Zugangebot bis 2030 um weitere 25% aufstocken wollen, hat die Stadt Düsseldorf scheinbar nichts Besseres vor, als an der bereits heute hoch-belasteten und völlig verlärmten Trasse in Angermund, weitere Wohnquartiere zu bauen. Für uns ein Unding, insbesondere wenn die Stadt selbst resümiert, dass in Nähe der Angermunder Gleise „kaum gesunde Wohnverhältnisse geschaffen werden können“[3].
Und während innerstädtisch zu Recht an Luftreinhalteplänen und Maßnahmenpaketen zum Schutz der Menschen vor krankmachenden PKW-Emissionen gefeilt wird, scheint die Gesundheit von Bahnanrainern nicht wirklich zu interessieren.“
Die Gesundheit von Bahnanrainern scheint nicht zu interessieren
Die Initiative Angermund, die sich seit mehr als 20 Jahren für ein liebens- und lebenswertes Angermund einsetzt, bewertet die sehr umfangreichen Pläne zur weiteren Bebauung Angermunds (siehe Karte[4]), die bekanntlich weit über das Projekt „Östlich zur Lindung“ reichen, insgesamt als bedenklich:
Der Verein weist darauf hin, dass schon heute dringend benötigte Infrastruktur (u.a. Schulen, Verkehrsinfrastruktur) fehlt. Der geplante Zuzug von offenbar tausenden Neu-Angermundern, wird das Problem noch deutlich verschärfen. Hinzu kommt, dass mit diesen Plänen der eher ländliche Charakter des Stadtteils Angermund wohl Schritt für Schritt ausgehöhlt werden soll.
TOP 10: Rhein Ruhr Express (RRX) – Bauwerksplanung der DB Netz AG in Angermund
Auch dieser Beschlussvorlage der Stadtverwaltung stimmten die Bezirksvertreter mehrheitlich zu. Diese thematisiert im Wesentlichen die möglichen Planungen der neuen Personenunterführungen am S-Bahn Haltepunkt und „An den Kämpen“ im Rahmen des Gleisausbaus in Angermund.
„Die unambitionierten Vorstellungen seitens der Stadtverwaltung und der Deutschen Bahn für Angermund im Rahmen des Jahrhundertprojekts RRX manifestieren sich in dieser Beschlussvorlage, bemängelt Elke Wagner: „Die Chance eines städtebaulichen Wurfs zur Integration der Eisenbahnhauptschlagader in den Stadtteil, hat die Ampel Koalition im Frühjahr diesen Jahres mit dem Nein zur Weiterplanung der Ein-hausung vertan. Jetzt wird offenbar, was dieses Nein für die Menschen in Angermund konkret bedeutet. Billig bauen nach dem Prinzip Karo einfach.“
Murks bleibt Murks
Frau Wagner weist darauf hin, dass gerade den Unterführungen ganz zentrale Bedeutung als verbindendes Element zukäme, wenn der Stadtteil durch Lärmschutzwände der DB unwiderruflich in Angermund Ost und Angermund West zerschnitten würde. Trotz dieser Bedeutung soll insbesondere die Unterführung „An den Kämpen“ mit 3,2m Breite und einer lichten Höhe von 2,5 m laut Vorlage schmal ausfallen und wohl weiterhin ein Angstraum bleiben wird. Selbst am barrierefreien und damit behindertengerechten Umbau der Unterführung „An den Kämpen“ soll offenbar gespart werden.
Vor dem Hintergrund, dass die Stadtverwaltung in ein und derselben BV-Sitzung massiven Zuzug durch neue Bauflächen in Angermund forciert (siehe Anmerkungen zu TOP 8), erscheint diese enge Planung geradezu zurückgeblieben. Wie brachte Oberbürgermeister Geisel es bei einem Bürgerdialog in Flingern Süd weise auf den Punkt: „Murks bleibt Murks[5]“
[1]Kastka J, Faust M 1997Anhang. Weitere Befunde zur Eisenbahnlärmwirkung und zur Struktur des Eisenbahngeräusches an der Schnellzugstrecke Angermund. 17. Oktober 1997.
[3] vgl. Beschlussvorlage 61/144/2016 der Stadt Düsseldorf „Aldi Angermund“
[4] vgl: https://www.duesseldorf.de/rat/ratsinfo.html „Perspektiven für den Norden: Umsetzungsstrategie – Beschluss der weiteren Vorgehensweise“, Vorlagen Nummer 61/ 8/2018, Seite 14.
Unsere Antwort: Ohne Unterstützung durch erfahrene und unerschrockene Anwälte und die Hilfe von unabhängigen Gutachter quasi KEINE!
Allein die im RP-Artikel beschriebene unsägliche Terminwahl und die abgehobene Sitzordnung beim Erörterungenstermin offenbart doch ein sehr befremdliches Verständnis der Entscheider in Sachen Bürgerbeteiligung: Wir hier oben und ihr Bürger da unten.
RRX: Wir hier oben und ihr Bürger da unten.
Unser Fazit: Das RRX-Verfahren ist alles andere als bürgerfreundlich und ohne anwaltlichen und gutachterlichen Beistand macht die Beteiligung der betroffenen Menschen leider nur sehr wenig Sinn. Daran ändern auch Bürgerinformationsveranstaltungen oder Runde Tische – durchgeführt von der DB – gar nichts.
Solange betroffene Anrainer das komplexe Planungsmaterial nicht umfänglich und von unabhängigen Experten erklärt bekommen,
… solange die betroffenen Bürger nicht die Möglichkeit und Mittel haben, selbst Gutachten in Aufrag zu geben, um sich objektiv zu informieren und die Aussagen des Vorhabenträgers samt seiner Gutachten zu hinterfragen und
solange die betroffenen Menschen keinen anwaltlichen Beistand haben, der ihre Interessen in den komplexen verwaltungsverfahrensrechtlichen Prozessen vertritt, siehts für die betroffenen Menschen leider düster aus.
Vielleicht muss die Überschrift der RP konsequenterweise wie folgt ergänzt werden?
Wie viel Macht haben die Politiker gegenüber der Bahn?