RRX: Wie viel Macht haben die Bürger?

RRX: Wie viel Macht haben die Bürger?

Das fragt heute die Rheinische Post.

Unsere Antwort: Ohne Unterstützung durch erfahrene und unerschrockene Anwälte und die Hilfe von unabhängigen Gutachter quasi KEINE!

Allein die im RP-Artikel beschriebene unsägliche Terminwahl und die abgehobene Sitzordnung beim Erörterungenstermin offenbart doch ein sehr befremdliches Verständnis der Entscheider in Sachen Bürgerbeteiligung: Wir hier oben und ihr Bürger da unten.

RRX: Wir hier oben und ihr Bürger da unten.

Unser Fazit: Das RRX-Verfahren ist alles andere als bürgerfreundlich und ohne anwaltlichen und gutachterlichen Beistand macht die Beteiligung der betroffenen Menschen leider nur sehr wenig Sinn. Daran ändern auch Bürgerinformationsveranstaltungen oder Runde Tische – durchgeführt von der DB – gar nichts.

  • Solange betroffene Anrainer das komplexe Planungsmaterial nicht umfänglich und von unabhängigen Experten erklärt bekommen,
  • … solange die betroffenen Bürger nicht die Möglichkeit und Mittel haben, selbst Gutachten in Aufrag zu geben, um sich objektiv zu informieren und die Aussagen des Vorhabenträgers samt seiner Gutachten zu hinterfragen und
  • solange die betroffenen Menschen keinen anwaltlichen Beistand haben, der ihre Interessen in den komplexen verwaltungsverfahrensrechtlichen Prozessen vertritt, siehts für die betroffenen Menschen leider düster aus.
Vielleicht muss die Überschrift der RP konsequenterweise wie folgt ergänzt werden?
Wie viel Macht haben die Politiker gegenüber der Bahn?
Rheinische Post, 27.09.2018

Trassenausbau in Düsseldorf: Vertrauen verspielt

„Da trauen wir Stadt und Bahn inzwischen keinen Zentimeter mehr über den Weg“

Die Welt am Sonntag berichtet am 23. September 2018 ausführlich über den massiven Schienenausbau in Düsseldorf – auch für den RRX. Ein Aktiver in Düsseldorf-Friedrichstadt bringt es auf den Punkt: Das Vertrauen vieler Anrainer gegenüber den Entscheidern der Deutschen Bahn und der Stadtverwaltung hat leider sehr stark gelitten.
Massiver Widerstand in Düsseldof gegen die Qualität des Trassenausbaus in Düsseldorf. Quelle: Welt am Sonntag, 23.09.2018
Nichts gelernt aus Stuttgart 21?
Wir fragen uns:
  • Warum gibt es nach Stuttgart 21, BER, Elbvertiefung, Ausbau Hamburg-Altona etc. eigentlich kein Umdenken?
  • Warum gibt es für den RRX in Düsseldorf scheinbar keinen Ehrgeiz gemeinsam mit den Menschen vor Ort nachhaltig und verträglich auszubauen?
Es ist schade, dass ein solch wichtiges Projekt wie der RRX ganz offensichtlich wieder einmal an der betroffenen Bevölkerung vorbei, durchgezogen werden soll.
Anders ist u.a. der kurzfristig kommunizierte Erörterungstermin nächsten Dienstag für uns nicht zu erklären.
Während nämlich für die sog. „Träger öffentlicher Belange“ (das sind z.B die Stadt Düsseldorf, der Landschaftsverband, Telekommunikationsunternehmen etc.) in der Datumswahl sehr wohl Rücksicht genommen wurde, damit diese in der Arbeitszeit teilnehmen können, wird von betroffenen Bürgern verlangt, dass sie alles stehen und liegen lassen, Urlaub nehmen, um überhaupt dabei sein zu können.
Ein Unding.
Bei weit mehr als 2000 Einwendungen nur in diesem Düsseldorfer Abschnitt muss es sehr wohl möglich sein, die Menschen beim wichtigen Erörterungstermin umfangreich einzubeziehen.

Sonst entsteht der sehr fade Eindruck, dass man uns in den vorangegangenen sog. Bürgerinformationsveranstaltungen der DB Netz AG, die Möglichkeit zur Beteiligung in der Erörterung nur weisgemacht hat.

RRX- Erörterungstermin … oder wie die Terminwahl Bürgerbeteiligung aushebelt

Das kann doch wohl nicht wahr sein!
Bürgerbeteiligung zum RRX an einem Arbeitstag: Dienstag, 25. September 2018 ab 10:00 Uhr!

Über 2000! Einwendungen haben Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger zu den RRX-Planungen im Planungsabschnitt Reisholz bis Wehrhahn letztes Jahr geschrieben.

Diese Mühe haben wir uns sicherlich nicht aus Jux und Tollerei gemacht.
Viele haben darin Anregungen aber auch Sorgen und Nöte rund um dieses Mammutprojekt zu Papier gebracht. Jetzt wo u.a. diese Einwendungen geprüft wurden, steht die Besprechnung ua. mit den Bürgern – der sog. Erörterungstermin – an.

Endlich haben wir betroffenen Menschen die Chance, persönlich unsere Einwendungen mit der Bezirksregierung Düsseldorf und der Deutschen Bahn zu besprechen.
Aber – wie bitte schön – sollen die meisten von uns dies bewerkstelligen, wenn der Termin so gewählt ist, dass die meisten von uns nicht teilnehmen können?
Warum startet man diese wichtigen Erörterungen nicht besser an einem Samstag, abends oder einem Sonntag?

Bürgerbeteiligungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen verkommen zu einer Farce, wenn sie vom Bürger nicht wahrgenommen werden können.

Politikverdrossenheit, Resignation und Wutbürger sind die Konsequenz.

RP berichtet über die unsägliche Terminwahl zur RRX Erörterung im Planfeststellungsabschnitt 2.1 (11.09.2018)

Grün ist nicht gleich Grün: Deckel gegen Lärm nur für Hamburger?

Die Initiative Angermund fordert einen grünen Deckel (Stichwort: Einhausung) für die laute und dicht befahrende Eisenbahntrasse, die mitten durch Angermund führt und die Menschen seit Jahrzehnten mit krankmachenden Emissionen belastet.

Diesen Vorschlag der Angermunder Bürgerschaft haben die Grünen im Frühjahr dieses Jahres im Stadtrat abgelehnt. Man folge der Lösung der Deutschen Bahn – sie solle meterhohe Lärmschutzwände im Stadtteil aufstellen und bei den gelösten Schutzfällen doch bitte nachbessern.

Grün ist wohl nicht gleich Grün. Das soll einer verstehen.

Die Berliner Zeitung berichtet nun vom grünen Deckel, der für Hamburg geplant ist und dass nun auch die Grünen in der Bundeshauptstadt diese nachhaltige Lösung auch für Berlin unterstützen.

 

Grüne wollen Lärmdeckel. Leider nicht für Düsseldorf , sondern für Berlin.

 

 

RRX-Planung: Große Bedenken gegen Planungsbeschleunigungsgesetz

Die TAZ beschäftigt sich heute mit dem Gesetzentwurf zur sog. Planungsbeschleunigung, das gestern vom Bundeskabinett gebilligt wurde. Dieser Entwurf betrifft auch massiv die RRX-Planung in Düsseldorf und die Gleiserweiterungen in Angermund.

Wir glauben, dass das Planungsbeschleunigungsgesetz im jetzigen Entwurf massive Negativ-Auswirkungen für alle RRX- und Betuwe betroffenen Menschen in NRW haben wird. Deshalb muss es dringend überarbeitet werden.

Auch  von den Umweltverbänden und juristisch gibt es erhebliche Bedenken. Unser Anwalt, Dr. Clemens Antweiler von der Kanzlei RWP nimmt dazu in der TAZ vom 19. Juli 2018 wie folgt Stellung:

taz-zeitungsartikel-antweiler-angermund-rrx-projektmanager-bund-nabu-duhumwelthilfe-grundgesetz
Zweifelhaftes Gesetz zur sog. Planungsbeschleunigung, Auszug, TAZ: 19.07.18

Planungsbeschleunigungsgesetz: Den letzten beissen die Hunde?

Rhein-Ruhr-Express / BETUWE: Bürgerinitiativen aus NRW lehnen Entwurf zum Planungsbeschleunigungsgesetz des Bundesverkehrsministeriums ab

 Am 19. Juni 2018 endet die Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich.

In einer gemeinsamen insgesamt 12-seitigen Stellungnahme lehnen die betroffenen Bürgerinitiativen aus NRW, die sich für das verträgliche Nebeneinander der Schienen-Großprojekte Rhein-Ruhr-Express bzw. Betuwe und ihrer Anrainer einsetzen, den vorliegenden Gesetzentwurf ab.

Unsere wichtigsten Kritikpunkte sind:

  • Der Gesetzentwurf trägt nicht wesentlich zur Verkürzung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich bei
  • Rechtschutzmöglichkeiten der betroffenen Bürger werden beschnitten
  • Bestehende Probleme in der Bürgerbeteiligung werden nicht gelöst, sondern „verschlimmbessert“
Wir sind nicht bereit, die hausgemachten Probleme der Politik auszubaden

Gert Bork, Sprecher der Verbands  „BETUWE – Linie – So nicht!“ und Elke Wagner, Vorsitzende der „RRX-Initiative“ aus Düsseldorf-Angermund bewerten diesen Entwurf:

„Die politischen Verantwortlichen sollte sich zunächst an die eigene Nase fassen, bevor sie mit diesem Gesetzentwurf, Plan- und Genehmigungsverfahren auf Rücken der betroffenen Bürger zu beschleunigen versuchen. Der Gleisausbau im Rahmen des Rhein-Ruhr-Express’ und entlang der Betuwe-Linie wurden eine gefühlte Ewigkeit angekündigt und geplant, während die Bahntrassen samt Züge in NRW zusehends aus allen Nähten platzen. Wir sind nicht bereit, das hausgemachte Problem der Politik auszubaden.“

Wir Bürgerinitiativen am Niederrhein und in Düsseldorf fordern, den vorliegenden Gesetzentwurf zu überarbeiten. Öffentlichkeitsbeteiligungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen künftig fairer, transparenter und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Ziel muss es sein, in der frühen Planungsphase gemeinsam mit den betroffenen Bürgern einvernehmliche Lösungen zu entwickeln, statt diese mit formalen Hürden im Genehmigungsverfahren zu überfrachten und damit „mundtot“ zu machen.

Die bisherige Praxis in den Genehmigungsverfahren fördert nach Ansicht der Bürgerinitiativen zudem Politikverdrossenheit und ein Gefühl des Ausgeliefertseins, dass für die Demokratie schädlich ist.

Planungsbeschleunigung: Heftige Kritik und verfassungsrechtliche Bedenken

Heftige Kritik am Gesetzentwurf zur Planungsbeschleunigung

Das Bundesverkehrsministerium will Plan- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich verkürzen – Stichwort: Planungsbeschleunigung. Der Gesetzentwurf  dazu liegt vor.

Gesetzentwurf Planbeschleunigungsgesetz

Die Beteiligung der  Verbände und Institutionen endete am 19. Juni 2018.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Was zunächst pragmatisch und vernünftig klingt, hat für uns betroffenen Bürger u.a. bei den NRW-Schienengroßprojekten Rhein-Ruhr Express (RRX) und der sog. BETUWE-Linie (Gleisausbau zwischen Emmerich und Oberhausen) jede Menge Pferdefüße. Auch gibt es aus juristischer Sicht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Darauf haben wir gestern Bundesverkehrsminister Scheuer in einer gemeinsamen Stellungnahme der Bürgerinitiativen entlang der BETUWE und die Düsseldorfer RRX-Initiativen in der Innenstadt und hier in Angermund hingeweisen. Die Fachzeitschrift „Deutsche Verkehrszeitung“ berichtet wie folgt:

 

zeitungartikel-baustelle-strasse-planungen-gesetz-rrx-betuwe
DIe Deutsche Verkehrszeitung berichtet über die massive Kritik zum Gesetzentwurf zur Planungsbeschleunigung. Quelle: DVZ, 19.06.2018

 

Der Wow-Effekt bei der Bahn

 

In der am 5. Mai 2018  veröffentlichten Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums heißt es: „Wir wollen den Wow-Effekt beim Bahnfahren“

Dies kommentiert die Initiative Angermund e.V. wie folgt:

Den Wow-Effekt erleben viele Menschen im Düsseldorfer Stadtteil Angermund schon seit Jahrzehnten.

Nämlich immer dann, wenn sie bei den Zugvorbeifahrten zusammenzucken oder nachts wach werden, sobald die schnellen ICE’s, die ratternden Güterzüge oder die ohrenbetäubend lauten Regional-Express Züge quasi minütlich durch Angermund rasen.

Bereits in den 1990’er Jahren sind in Angermund krankmachende Spitzenpegel beim Zuglärm von 99 Dezibel gemessen worden. Passiert ist seitdem beim Thema Lärmscbutz für Angermund nichts. Aber auch rein gar nichts.

Von wegen leise: Laut 89 Dezibel werden es wohl beim RRX

Übrigens: Die flammneuen Rhein-Ruhr-Express (RRX) Züge, die ab Dezember diesen Jahres und in den kommenden Jahrzehnten dicht getaktet durch den Stadtteil fahren werden, werden wohl laute 89 Dezibel emittieren, wenn sie mit 160 km/h durch Angermund verkehren.

Zum Vergleich: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt nachts Lärmwerte von 40 dB(A).

Wenn von Politik und Bahnvertretern fast schon gebetsmühlenartig betont wird, dass Züge leiser werden/sollen/müssen, dann fragen wir uns natürlich, warum dies in der konkreten Umsetzung unserer Ansicht nach nur suboptimal funktioniert: 89 Dezibel beim RRX beispielsweise sind einfach zu viel für einen modernen Zug, der durch NRW’s Ballungsräume rast.

Nichtsdestotrotz: Wir begrüßen es, dass das Bundesverkehrsministerium das Thema Lärmschutz in seiner Pressemitteilung nicht unerwähnt lässt. Aber wir meinen: Beim Thema Lärm- und Gesundheitsschutz am Schienenweg müssen endlich und ernsthaft die Ärmel hochkrempelt werden.

 

Quo vadis? Dorf an der Düssel oder Landeshauptstadt

Die Rheinische Post weist auf die kommenden Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 29. Mai 2018 hin.

FÜr uns ist die Schlüsselfrage:

Was machen eigentlich die Ampel Stadträte von SPD, FDP und Grüne, wenn die DB selbst ihrer wenig ambitionierten Lärmschutzlösung für Angermund eine Abfuhr erteilt und im wesentlichen die DB- Minimalvariante – vorgestellt im November 2014 und November 2015 – unbeirrt für Angermund umsetzen will?

Zur Erinnerung: Die Stadt Oberhausen klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss im Rahmen des Betuwe Ausbaus. Die Stadt Oldbenburg wehrt sich gegen offensichtliche DB-Schwarzbauten.

Und die Stadt Düsseldorf…? Wie stellt sich die Stadt Düsseldorf beim RRX auf?
Dorf an der Düssel oder Landeshauptstadt?

Wie stellt sich die Stadt Düsseldorf beim RRX auf?

RP, 26.5.2018

RRX-Planung in Angermund: Stadtverwaltung berichtet

RRX-Planung in Angermund – die Stadtverwaltung trägt vor.

Sitzung der Bezirksvertretung 5
Ort: Kaiserwerther Rathaus
Datum: 29. Mai 2018, ab 17:00 Uhr
Die Sitzung ist öffentlich

Unter Top 5 trägt die Verwaltung der Stadt Düsseldorf in der Sitzung der Bezirksvertretung 5 die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vor.

 

bv5-bezirksvertretung-angermund-rr-tagesordnung-angermund-duesseldorf-golissa-cdu-fdp-spd-grüne-line
Auszug aus der Tagesorndung der BV 5 Sitzung am 29. Mai 2018

Ampel stimmt gegen bestmöglichen Lärmschutz in Angermund

Zur Erinnerung
Die Ampel Koalition im Düsseldorfer Stadtrat hat im März 2018 bekanntlich gegen den bestmöglichen Lärmschutz für Angermund gestimmt. Eine Weiterplanung des Vollschutzes in Form einer Einhausung wurde von den Stadträten der Fraktionen SPD, GRÜNE und FDP abgelehnt.

Die Düsseldorfer Ampel hat ihren wenig ambitionierten Antrag durchgebracht und „erwartet“ für Angermund leider ua. nur 90% gelöste Schutzfälle, die Erhöhung der Lärmschutzwände bzw. eine Mittelwand (3. Lärmschutzwand) und eine gestalterische Verbesserung der Trassenunterführung.

Diese Maßnahmen sind unserer Ansicht nach aufgrund der Trassenbreite und Zugtaktung in Angermund nicht ausreichend und städtebauliche Bausünden mit Ansage.

Hinzu kommt, dass die Erwartungen der Ampel Stadträte in Sachen Lärmschutz für Angermund gegenüber der Deutschen Bahn im Antrag wachsweich forumliert sind.

Wie wird dieser Stadtratsbeschluss nun umgesetzt?
Wie hat die Deutsche Bahn auf den Ampel-Beschluss reagiert?
Wie geht es mit den Planungen für Angermund weiter?
Welche Zeitleiste gibt es für das Planfeststellungsverfahren?

Die RRX Verantwortlichen der Stadtverwaltung werden vortragen. Es wird für uns Angermunder eine hoch interessante Sitzung. Die Sitzung ist wie immer öffentlich.

Angermunder Lärmgegner klagen

Angermunder Lärmgegner reichen Klage gegen das Eisenbahnbundesamt ein.

Der Gang der Initiative Angermund e.V. zum Verwaltungsgericht Düseldorf e.V.  ist auf  ein breites Medienecho gestossen.

Den Angermunder Lärmgegner ist unverständlich, warum die zentralen Fragen rund um die Genehmigung und Nutzung der Bahntrasse in Düsseldorf-Angermund   bis heute von der Aufsichtsbehörde unbeantwortet blieben.

zeitungsartikel-angermund-bahntstrecke-klage-lärmgegner-eba-eisenbundesamt
Rheinische Post, 25.05.2018
zeitungsartikel-westdeutschezeitung-angermund-eisenbahnamt-schwarzbau-duesseldorf
Westdeutsche Zeitung, 15.5.2018
NRZ, 14.5.2018

 

 

 

 

Untätigkeitsklage gegen das Eisenbahnbundesamt eingereicht

„Betriebsanlagen einer Eisenbahn einschließlich der Bahnfernstromleitungen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist.“  (ALLGEMEINES EISENBAHNGESETZ)

Die Initiative Angermund e.V. – vertreten durch ihre Vereinsvorsitzende – hat Untätigkeitsklage gegen das Eisenbahnbundesamt beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.

Bis heute konnten keine Planfeststellungsbeschlüsse oder -genehmigungen für die Angermunder Trasse vorgelegt werden

Hintergrund dieser Klage sind die Recherchen der Bürgerinitiative, dass auf dem dicht befahrenen Bahnabschnitt Düsseldorf-Duisburg bis heute – trotz eindeutiger gesetzlicher Bestimmungen –  keine Planfeststellungsbeschlüsse oder -genehmigungen für die Eisenbahnbetriebsanlagen in Angermund vorgelegt werden konnten.

Die vom Nachrichtenmagazin Der Spiegel als „Schwarzbau“ titulierte Angermunder Bahntrasse schlägt medial hohe Wellen (vgl. u.a. Der Spiegel, 08/2018). Kein Wunder, denn dieser Gleisabschnitt gilt als einer der dichtest befahrenen Europas. Zudem soll in Angermund ein umfangreicher Gleisausbau von vier auf sechs Gleisen erfolgen, um das seit Jahrzehnten geplante Prestigeprojekt Rhein-Ruhr-Express (RRX) endlich in der gewünschten Taktung umsetzen zu können.

Trotz gewährter Fristverlängerung wartet die Bürgerinitiative bis heute auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Eisenbahnbundesamt (EBA), die u.a. die Aufsichtsbehörde für Eisenbahnen ist.

Offene Fragen: Genehmigter Nutzungsumfang und Betriebszustand der Angermunder Bahntrasse

Dabei geht es der Initiative um ganz wesentliche Fragen, die sich aus der heutigen, sehr intensiven Nutzung der Trasse im sog. Mischbetrieb (Schienenpersonenverkehr und Schienengüterverkehr) ergeben. Darunter im wesentlichen:

  • Welcher Nutzungsumfang und Betriebszustand ist für die heute elektrifizierte und für Hochgeschwindigkeitsverkehre ausgebaute viergleisige Angermunder Trasse überhaupt genehmigt – und das selbst bei unterstelltem Bestandsschutz durch eine preußische Konzession für die damals zweigleisige Trasse auf dem Jahr 1843.
  • Sind beim mehrmaligen Ausbau dieses zentralen Trassenabschnitts im 20. Jahrhundert jemals Träger öffentlicher Belange beteiligt worden?
  • Dürfen überhaupt Gefahrstoffe auf der Angermunder Trasse transportiert werden?
  • Welches Brandschutzkonzept und Rettungskonzept liegen dem Eisenbahnbundesamt für evtl. Brände und Unfälle vor?
  • Wie werden Menschen der angrenzenden Grundstücke vor schädlichen Umweltauswirkungen geschützt, die durch den Betrieb der Eisenbahnstrecke hervorgerufen werden?

Frau Elke Wagner, Vereinsvorsitzende der Initiative und Klägerin wundert sich nicht über die Untätigkeit des EBAs:

„Wer den Angermundern glauben machen will, dass alles rechtmäßig zugeht, soll es endlich auch belegen“

„Bisherige Ausflüchte der Verantwortlichen wie angeblicher Bestandsschutz oder hanebüchende Vergleiche mit dem Kölner Dom reichen uns als Persilschein für diese Non-Stop befahrene und ungeschützte Eisenbahntrasse nicht. Wer den Angermundern glauben machen will, dass alles rechtmäßig zugeht, soll es endlich auch belegen. Dieser Nachweis ist uns das Eisenbahnbundesamt bis heute schuldig geblieben.“

Schienengüterverkehre: Die Gefahr für die Anrainer fährt immer mit

Dieser Bericht von Plusminus vom 9. Mai 2018 macht uns nur noch sprachlos.

Schienengüterverkehre sind in Angermund Alltag – auch mit leicht entflammbaren Gefahrgütern.

Diese donnern nur wenige Meter entfernt von Wohnbebauung mitten durch unseren Stadtteil. Vieles rund um die Schienenverkehre und den Staatskonzern Deutsche Bahn samt seiner Aufsichtbehörden erscheint uns schlichtweg diletantisch geregelt zu sein.

Spätestens seit dem Desaster von Viareggio sollte ndie Verantwortliche wissen, welche Gefahren der Schienengüterverkehre für die Antrainer bergen. Denn: Die Gefahr für die Anrainer fährt immer mit.

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Krach um Ministeraussage von NRW Verkehrsminister Hendrik Wüst

NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst stößt den betroffenen Menschen an der Betuwe und uns Angermundern mächtig vor den Kopf.
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Ein sehr sehenswerter Bericht der Lokalzeit Duisburg vom 4. Mai 2018 zum Lärmschutz an Bahntrassen in NRW: Hier von unseren Freunden und Nachbarn an der sog. Betuwe Linie am Niederrhein (Emmerich-Oberhausen).

Der NRW-Verkehrsminister hatte Ende April 2018 in einem Interview mit der NRZ nicht nur die Anwohner an der Betuwe Linie, sondern auch uns in Angermund mit seinen „forschen Aussagen“ zum  RRX Projekt überrascht und irritiert.

Glaubt der Minister, dass mit er mit diesem Wording die zwei Schienengroßprojekten in NRW (RRX und Bwtuwe), voranbringen kann?

Wir zitieren:

„Jeder soll seine Rechte wahrnehmen können, aber die Frage ist, über wie viele Instanzen geklagt werden kann. Da geht dann der Nutzen für viele über die Interessen von wenigen.“

Ähnlich schätze er auch den Protest von Anliegern für den geplanten Bau für den Rhein-Ruhr-Express (RRX) beispielsweise in Düsseldorf-Angermund ein. In der Ortschaft zwischen Duisburg und Düsseldorf gehen Anwohner anwaltlich gegen den geplanten Ausbau vor. „Da bin ich der Stadt Düsseldorf sehr dankbar, dass sie eine klare Linie hat.“

Der Sprecher von der Betuwe Linie Gert Bork bringt es auch für in Angermund auf den Punkt. Unsere schriflliche Einladung an den NRW Verkehrsmininster steht seit Monaten: Wir würden uns freuen, wenn er auf unseren Brief antworten würde. Noch besser fänden wir es, wenn er uns in Angermund besucht und sich vor Ort zum RRX und zur Belastungssituation ein persönliches Bild macht und sich ausgewogen und im Detail informiert.

Düsseldorf = Penderhauptstadt

Düsseldorf ist die Pendlerhauptstadt.

Ist dies nun ein rühmlicher oder eher ein unrühmlicher erster Platz für Düsseldorf?

Für viele Menschen, die in Düsseldorf leben, sind die enormen Verkehrsmengen, die durch die Pendler entstehen, eine enorme gesundheitliche Belastung:  Lufttverschmutzung, Lärm,  Erschütterungen …

Quelle: RP, 24.04.2018

Und während das Problem der Luftverschmutzung (der EU sei Dank) in den Köpfen vieler Entscheider angekommen ist, kommen die Folgen des Lärms, der gleichermaßen krank macht, meist nur in Sonntagsreden und weniger in wirklich wirkungsvollen Lärmschutzmaßnahmen vor.

Dies durften wir Angermunder jüngst wieder einmal erleben…

Morgen, am 25. April 2018,  ist übrigens mal wieder Internationaler Tag gegen den Lärm.

 

Lärmschutzwände in Angermund: „Da müsst ihr mich schon enteignen“

Am 18. April 2018  lud der Angermunder Kulturkreis zu „Bürger fragen – Politiker antworten“.

Vertreter von CDU, FDP, Grünen, SPD und den Linken aus der Düsseldorfer Bezirksvertretung 5 standen Rede und Antwort.

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„Bürger fragen – Politiker antworten“ im Angermunder Bürgerhaus, 18. April 2018

Trotz sonnigen Wetters und DFB-Halbfinale war der Saal im Angermunder Bürgerhaus voll und wir haben einen diskussionsfreudigen Abend mit zum Teil hitzigen Wortgefechten erlebt:

Los ging’s direkt mit dem RRX und dem Ampel-Ratsbeschluss gegen die Einhausung sowie dem offensichtlichen Schwarzbau der vier Gleise in Angermund.

Unsere Einschätzung der Wortbeiträge:
Viele Angermunder sind aufgebracht, dass sich die Stadträte der Ampel gegen die eigenen Menschen in Angermund gestellt haben. Die Ratssitzung im März wurde von vielen Angermundern im Live-Stream verfolgt und – so der Tenor der Wortmeldungen – als unsäglich empfunden. Politik- und Demokratieverdrossenheit wurden Tür und Tor geöffnet.

Ampel Beschluss zum RRX in Angermund öffnet Tür und Tor für Politik- und Demokratieverdrossenheit

Die Verantwortlichen der Ampel sollten sich nicht wundern, wenn Menschen sich von ihrer Politik abwenden und zukünftig womöglich Ränder wählten. Auf die Frage, wie die Verantwortlichen der Ampel (SPD, FDP und die Grünen) denn agieren werden, wenn die DB Netz AG selbst den anspruchslosen Ampel-Beschluss (= 90% gelöste Schutzfälle für Angermund) nicht umsetze, gab’s von den Vertretern von SPD, FDP und Grünen bedauerlicherweise nur Schulterzucken oder ausweichende Antworten.

Frau Wagner von der Initiative Angermund hat in diesem Zusammenhang betont, dass die Stadt Düsseldorf als Träger öffentlicher Belange in den RRX-Planfeststellungsverfahren doch eigentlich selbstbewusst die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten müsse. Dies sei bei der Erörterung in Unterrath ihrer Ansicht nach bereits missglückt. Sie wertet dies als schlechtes Vorzeichen für die betroffenen Düsseldorfer in Angermund und den anderen Düsseldorfer Planfeststellungsabschnitten und damit auch für das RRX Projekt als solches.

RRX Anrainer in Angermund macht klare Ansage: „Da müsst ihr mich schon enteignen“

Ein Angermunder wies in diesem Zusammenhang zudem darauf hin, dass er nicht gewillt sei, Teile seines Grundstücks für die schlechte Lösung mit Lärmschutzwänden abzutreten. Da müsse man ihn schon enteignen.

Weitere Themen des Abends u.a.:
– Unhaltbare Zustände am und rund um den Baggersee samt fehlende Präsenz der Ordnungskräfte der Stadt Düsseldorf
– Wohnbebauung in Angermund
– Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer rund um Lidl

Wir danken dem Angermunder Kulturkreis für diesen kurzweiligen und aufschlussreichen Abend.

Bahn-Manager: Genehmigungschaos auf Bahnstrecke in Angermund

Ist die  wichtige Eisenbahnverbindung zwischen Duisburg und Düsseldorf ein „Schwarzbau“?

Dies muss dringend geklärt werden.Denn eins steht fest: Bei der Frage, ob die pausenlos befahrene und vielmals ausgebaute Bahntrasse in Düsseldorf-Angermund jemals rechtmäßig genehmigt wurde, handelt es sich mitnichten um eine Posse oder das schrullige Nachbohren unsererBürgerinitiative, sondern vielmehr um eine grundlegende Frage nach Recht und Gesetzmit enormen Auswirkungen auf den Bahnbetrieb in NRW und Deutschland.

Verwaltungsrechtler Dr. Clemens Antweiler erläutert in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift  Bahn-Manager die Auswirkungen des offensichtlichen Genehmigungschaos’ dieser Trasse ua. für das Prestigeprojekt RRX und hinterfragt die Rolle des Eisenbahnbundesamtes als Aufsichtsbehörde sowie der Deutschen Bahn.

Wir zitieren aus der Ausgabe 2/2018

Im Zusammenhang mit dem geplanten Rhein-Ruhr-Express hat sich herausgestellt, dass für die vorhandene Trasse im Abschnitt Düsseldorf –Duisburg keine Genehmigungsunterlagen vorliegen. Welche Auswirkungen hat das auf den aktuellen Betrieb?

Die ersten beiden Gleise dieser Strecke wurden ab 1843 verlegt. Im 20. Jahrhundert folgten dann mehrere größere Ausbaumaßnahmen (Errichtung von zwei weiteren Gleisen in den 30er Jahren, Elektrifizierung in den 50er Jahren und Einbau einer neuen Signal- und Leittechnik zur Ermöglichung des Einsatzes von ICEs in den 90er Jahren).

Planfeststellung

„Betriebsanlagen einer Eisenbahn einschließlich der Bahnfernstromleitungen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist.“ So steht es im Allgemeinen Eisenbahngesetz. Den Planfeststellungsbeschluss erlässt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), nachdem es sowohl die Träger öffentlicher Belange als auch die Öffentlichkeit beteiligt hat.

Altstrecken

Schon im Reichsbahngesetz von 1924 war die sog. Bauplanfeststellung zwingend vorgeschrieben. Bei älteren Eisenbahntrassen muss man differenzieren: Außerhalb des Gebiets des ehemaligen Preußen reichte eine bloße Widmung aus. Anders war es in Preußen und damit auch im Rheinland: Bereits das Königlich Preußische Eisenbahn-Gesetz vom 3.11.1838 bestimmte, dass eine Eisenbahntrasse nur gebaut werden darf, wenn „zuvor der Bauplan im Wesentlichen festgestellt“ ist. Weiter hieß es dort, dass „die Verhältnisse der Construktion, sowohl der Bahn, als der anzuwendenden Fahrzeuge, an diese Genehmigung gebunden“ sind.

Schwarzbau

Ein Infrastrukturvorhaben, welches ohne die erforderliche Planfeststellung errichtet wird, ist rechtlich als Schwarzbau einzuordnen. Nachbarn sind nicht verpflichtet, einen Schwarzbau der öffentlichen Hand zu dulden. Sie haben einen Folgenbeseitigungsanspruch. Denn, so das Bundesverwaltungsgericht: „Es gibt keinen Grund, rechtswidriges Verhalten der öffentlichen Hand dann zu <<privilegieren>>, wenn vollendete Tatsachen geschaffen worden sind.“

Begrenzt wird der Folgenbeseitigungsanspruch durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ein Anspruch auf Stilllegung oder Abriss einer rechtswidrig errichteten Infrastruktur steht den Nachbarn deshalb nicht zu; wohl aber können sie nachträgliche Schutzauflagen oder Betriebsbeschränkungen fordern, z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Nachtfahrverbote.

Reaktionen

Die Reaktion der DB auf die ersten Schwarzbau-Berichte ist sehr knapp: „Diese entbehren jeglicher Grundlage.“ Ansonsten weist die DB nur darauf hin, dass in den beiden Weltkriegen zahlreiche Unterlagen vernichtet wurden. Auch die Planfeststellungsunterlagen für die Trasse Düsseldorf – Duisburg? Möglich, aber wenig wahrscheinlich. Denn falls jemals irgendwelche Planfeststellungen erfolgt wären, hätten die Tageszeitungen darüber berichtet; entsprechende Zeitungsartikel scheint es aber nicht zu geben. Und auch wenn die nach preußischem Recht erforderliche Bauplanfeststellung für die ersten beiden Gleise wirklich nur verloren gegangen wäre: Es bliebe dann dabei, dass keine Planfeststellungsbeschlüsse für die im 20. Jahrhunderts durchgeführten Baumaßnahmen existieren.

NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst zeigt sich nach außen hin gelassen: Es liege „sogar eine preußische Urkunde“ vor. Damit meint er die „Konzessions- und Bestätigungsurkunde für die Köln-Mindener Eisenbahngesellschaft“ vom 18.12.1843. Bei dieser handelt es sich jedoch nur um gesellschaftsrechtliche „Statuten“; Regelungsgegenstand sind z.B. die Höhe des Stammkapitals oder die Beschlussfassung in der Generalversammlung, nicht aber Fragen des Schienenwegebaus.

Das EBA hat immerhin eingeräumt: „Altanlagen, die vor 1920 indienstgestellt wurden, bedurften lediglich in Preußen einer Planfeststellung.“ Die rechtliche Konsequenz, ohne Planfeststellung errichtete Altanlagen als Schwarzbau zu behandeln, will das EBA aber nicht ziehen. Statt dessen versucht es, mit angeblichem Bestandsschutz zu argumentieren. Dieser kann allerdings nur eingreifen, soweit der vorhandene Bestand rechtmäßig errichtet wurde, was dann nicht der Fall ist, wenn es nie einen Planfeststellungsbeschluss gab. Außerdem meint das EBA, es werde „für historische Bahnanlagen die Existenz einer Widmungsverfügung unwiderleglich vermutet“. Das aber gilt ausschließlich dort, wo eine bloße Widmung als Rechtsgrundlage für den Bau einer Eisenbahntrasse ausreichend war, also gerade nicht im ehemaligen Preußen.

Fragen

Damit stellen sich zahlreiche Fragen: Welcher Betriebs- und Nutzungsumfang ist für den betreffenden Streckenabschnitt nach Auffassung des EBA genehmigt? Woraus lässt sich entnehmen, welche Fahrzeuge in welcher Taktung eingesetzt werden können und welche Geschwindigkeiten zulässig sind? Welche Gefahrstoffe dürfen im Güterverkehr auf diesem Streckenabschnitt transportiert werden? Wer definiert überhaupt die Grenzen der zulässigen Nutzung dieses Streckenabschnitts – das EBA oder die DB selbst? Und weiter: Wieso sollen Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Nutzung der Trasse Düsseldorf – Duisburg noch ein Trassenentgelt zahlen, wenn der Bau dieser Teilstrecke nie genehmigt wurde?

Fazit

Wo die DB für Eisenbahntrassen keine Planfeststellungsbeschlüsse vorweisen kann, drohen Betriebsbeschränkungen. Viel zu lange gab es im Eisenbahnverkehr die seltsame Situation, dass eine Einheit – zunächst die Reichsbahndirektion, dann die Bundesbahndirektion – sowohl Unternehmensleitung als auch Aufsichtsbehörde war. Da lag es nahe, die Chancen und Risiken geplanter Investitionen eher durch die Brille der Unternehmensleitung zu betrachten als aus der Perspektive der Aufsichtsbehörde. Die Bahnreform aus den 90er Jahren hat diese Situation beendet. Höchste Zeit also, dass sich das EBA endlich emanzipiert und seine Aufsichtsfunktionen gegenüber der DB effektiv wahrnimmt! Ob der neue Bundesverkehrsminister dafür sorgen wird, dass es dazu kommt?

Quelle: Bahn Manager, 2/2018

 

Düsseldorfer Ampel: „Nur Verzagtheit, nur Ideenlosigkeit …“

Dieser Leserbrief  in der Westdeutschen Zeitung zum Düsseldorfer Stadtratsbeschluss gegen die Angermunder Einhausung trifft den Nagel auf den Kopf. Er stellt ernüchternd fest, dass durch die Ampel Kooperation aus SPD, FDP und Grünen die Interessen der Bahn verteidigt werden.

„Nur Verzagtheit, nur Ideenlosigkeit nur rückgratslose Argumente … es ist sehr ärgerlich, dabei zuzusehen wie sich die Politiker zu Spielbällen degradieren …“

Auch sehr richtig der Verweis auf Süddeutschland (hier: Bayern).  Was im Süden der Republik so alles klappt, geht und umgesetzt wird, ist in NRW scheinbar nicht möglich.

Und Schuld daran sind wir in unserem Bundesland zumeist selbst. Der Beschluss der Düsseldorfer Ampel-Stadträte gegen guten Lärmschutz für Düsseldorf und gegen die Einhausung läßt grüßen.

So geht Politikverdrossenheit.

zeitungsartikel-westdeutsche zeitiung-leserbrief-angermund-rrx-stadtrat-kritik
Leserbrief in der Westdeutschen Zeitung, 5.04.2018