Die Große Koalition im Bund hatte in ihren Koalitionsvereinbarungen festgelegt, Planungsbeschleunigungen in verschiedenen Bereichen vorzunehmen. Nun ist zur Zeit im Bundestag das „Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ (Bt-Drs. 19/4459 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904459.pdf) im parlamentarischen Verfahren.
Es sieht vor gerade auch für Schienenstrecken (konkret: RRX Projekt) Eingriffe in das bestehende Planungsrecht vorzunehmen.
So soll die Möglichkeit gegeben werden:
Auf den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zu verzichten
Verkehrsprognosen im Bereich Schiene zu fixieren
Vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen des Aus- oder Neubaus vor dem Planfeststellungsbeschluss durchzuführen
Verkürzung der Frist zur Begründung einer Klage auf 6 Wochen
Private und vom Vorhabenträger beauftragte Projektmanager einzusetzen
Bürgerrechte werden durch dieses Gesetz massiv beschnitten
Wir meinen: Wenn die Politik Planungen schneller realisieren will, sollte sie sich als Verursacher für lange Planungen zunächst an die eigene Nase fassen, statt die Rechte der Betroffenen zu beschneiden.
Beispiel RRX: Hier wurde Jahrzehnte scheinbar seelenruhig geplant (Stichwort Metrorapid) und auch die zusätzlichen RRX-Bahnhöfe in Benrath und Köln-Mülheim – von der Politik nachträglich durchgesetzt – haben die Planungen ebenfalls alles andere als beschleunigt.
Und nun sollen es – wohl frei nach dem Motto „die Letzten beissen die Hunde“ – die Anrainer ausbaden? Wir meinen NEIN!
Wie können Planungen schneller werden? Hält das Planungsbeschleunigungsgesetz, was es verspricht? Leider nein!
Gestern nahmen externe Experten im Verkehrsaussauschuss des Bundestages Stellung zum Gesetzentwurf „Planungsbeschleunigungsgesetz“ (Drucksache 19/4459) im Verkehrsaussauschuss des Bundestages.
Aktive von der Initiative Angermund waren auch vor Ort, weil dieses Gesetz beim RRX Projekt greifen und u.a. unsere Büprgerrechte beschränken würde. Auch eine Verschlechterung des Lärmschutzes könnte diese Gesetz für uns mit sich bringen.
Matthias Gastel, bahnpoliitscher Sprecher der Grünen im Bundestag und Frau Wagner bei der Anhörung im Bundestag-Verkehrsausschuss zum Entwurf des Planungsbeschleunigungsgesetzes
Grundsätzlich finden wir es begrüßenswert, wenn Planungen von Verkehrsinfrastrukturen zukünftig schneller von statten gehen und zügiger umgesetzt werden.
Die Schlüsselfrage ist aber: Wo liegen die Ursachen für lange Planungen?
Oder konkret: Können die im Gesetz vorgeschlagenen Maßnahmen im Verfahrensrecht, das Problem langer Planungen lösen? Die Anhörung gestern, hat unsere bisherige Einschätzung dazu noch bestärkt: Leider nein.
Denn – und dies wurde auch gestern wieder sehr deutlich – lange Planungen werden maßgeblich dadurch verursacht, dass die Planungs-, Genehmigungsbehörden sowie die Gerichte personell und ressourcentechnisch unterbesetzt sind.
Statt hier den Hebel anzusetzen, sind u.a. Maßnahmen geplant, die die Beteiligungsmöglichkeiten von Betroffenen weiter einschränken und damit die Akzeptanz von Verkehrsinfrastrukturprojekten wohl weiter gefährden (Wegfall von Erörterungsterminen, Reduktion des Instanzzuges, vorläufige Anordnung/vorbereitende Maßnahmen -letztere sollen schon vor! Genehmigung möglich sein und wohl zugunsten des Projekts Fakten schaffen)
Im Bereich der Schienenprojekte und damit auch beim RRX hat das Bundesverkehrsministerium einen zusätzlichen „Klopper“ ersonnen: Geht es nach Willen des Ministeriums, das das Gesetz vorbereitet hat, soll bei der Berechnung des Schienenlärms der Prognosezeitpunkt bis zu einer hohen Schwelle von 3 dB(A) zukünftig fixiert sein.
Was versteckt sich konkret hinter 3dB(A)? Was bedeutet dies für Bahnlärmgeschädigte?
Im Moment der Planeinreichung wird eine Verkehrsprognose samt Lärmschutzkonzept vom Vorhabenträger eingereicht. Sollte sich nun im Laufe des Verfahrens herausstellen, dass die Zugmengen über die Prognose hinaus zugenommen haben, würde diese zukünftig nicht mehr entsprechend angepasst, sondern das Mehr an Lärm bis 3 dB(A) fiele zukünftig unter den Tisch.
3 dB(A) – darauf hat gestern auch Experte Dr. Frühauf von der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm in der Anhörung eindringlich hingewiesen – bedeutet eine deutliche Zunahme, bis hin zu einer VERDOPPLUNG DER ZUGZAHLEN.
Mit diesem Gesetzentwurf wird unserer Ansicht nach der unsägliche Schienenbonus durch die Hintertür wieder eingeführt und die Ansprüche der Betroffenen auf Lämschutz an Bahntrassen – und damit grundgesetzlich verankerter Gesundheitsschutz – weiter geschwächt.
Der Gesetzentwurf wird nun weiter beraten. Wir hoffen, dass insbesondere die Fraktionen von CDU und SPD im Bundestag aber auch der Bundesrat diesen Entwurf nochmals genauer unter die Lupe nehmen und notwendige Änderungen vornehmen.
Die Bundestagsfraktionen der Grünen und der Linken stehen dem Entwurf kritisch gegenüber.
Dr Reh (BUND), Herr Knierim und Herr Ludewig vom Büro Sabine Leidig (die Linken) sowie Dr. Frühauf von der BVS und Frau Wagner von der Initiative Angermund e.V. unmittelbar vor Sitzungsbeginn.
In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 (BV 5) am 9. Oktober 2018 wurden gleich zwei Beschlussvorlagen zur Zukunft des nördlichsten Stadtteil Düsseldorfs beraten.
Zu diesen Vorlagen und der Sitzung der BV 5 nimmt die Initiative Angermund e.V. wie folgt Stellung:
TOP 8: Qualitätssicherung „Östlich zur Lindung“
Die Stadtverwaltung stellte in der Sitzung unter Top 8 die „Qualitätssicherung Östlich zur Lindung“ vor. Geplant ist die Bebauung einer 4,55 Hektar großen Grünfläche östlich der Bahngleise von Angermund.
Sollte diese Beschlussvorlage – wie in der BV 5 Sitzung geschehen – auch im städtischen Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Mehrheiten finden, bewertet die Initiative Angermund die Bebauung „Öst-lich Zur Lindung“ als quasi beschlossene Sache. Davon kann die vorliegende Beschlussfassung, bei der es formal zunächst um das Qualitätsmanagement zur Entwicklung dieser Grünfläche in Form von Bürger-workshops gehen soll, nicht hinwegtäuschen.
Die Initiative Angermund e.V. kritisiert die Pläne zur Bebauung dieses Areals:
Denn ein Blick auf den Lageplan zeigt, dass die Stadt erneut eine Fläche in unmittelbarer Nähe zu den ungeschützten und dicht befahrenen Gleisen gewählt hat. Dort tritt Schienenlärm von 85 bis 95 Dezibel (A)[1] auf. Nach der gleisnahen Bebauung der Wacholderstraße[2] nun dies.
Bildquelle: Stadt Düsseldorf: https://www.duesseldorf.de/rat/ratsinfo.html
Dazu Elke Wagner, Vorsitzende der Initiative Angermund:
„Während Bund und die Deutsche Bahn das Zugangebot bis 2030 um weitere 25% aufstocken wollen, hat die Stadt Düsseldorf scheinbar nichts Besseres vor, als an der bereits heute hoch-belasteten und völlig verlärmten Trasse in Angermund, weitere Wohnquartiere zu bauen. Für uns ein Unding, insbesondere wenn die Stadt selbst resümiert, dass in Nähe der Angermunder Gleise „kaum gesunde Wohnverhältnisse geschaffen werden können“[3].
Und während innerstädtisch zu Recht an Luftreinhalteplänen und Maßnahmenpaketen zum Schutz der Menschen vor krankmachenden PKW-Emissionen gefeilt wird, scheint die Gesundheit von Bahnanrainern nicht wirklich zu interessieren.“
Die Gesundheit von Bahnanrainern scheint nicht zu interessieren
Die Initiative Angermund, die sich seit mehr als 20 Jahren für ein liebens- und lebenswertes Angermund einsetzt, bewertet die sehr umfangreichen Pläne zur weiteren Bebauung Angermunds (siehe Karte[4]), die bekanntlich weit über das Projekt „Östlich zur Lindung“ reichen, insgesamt als bedenklich:
Östlich zur Lindung ist lediglich eins der geplanten neuen Wohngebiete in Angermund. Quelle: Stadt Düsseldorf, https://www.duesseldorf.de/rat/ratsinfo.html
Der Verein weist darauf hin, dass schon heute dringend benötigte Infrastruktur (u.a. Schulen, Verkehrsinfrastruktur) fehlt. Der geplante Zuzug von offenbar tausenden Neu-Angermundern, wird das Problem noch deutlich verschärfen. Hinzu kommt, dass mit diesen Plänen der eher ländliche Charakter des Stadtteils Angermund wohl Schritt für Schritt ausgehöhlt werden soll.
TOP 10: Rhein Ruhr Express (RRX) – Bauwerksplanung der DB Netz AG in Angermund
Auch dieser Beschlussvorlage der Stadtverwaltung stimmten die Bezirksvertreter mehrheitlich zu. Diese thematisiert im Wesentlichen die möglichen Planungen der neuen Personenunterführungen am S-Bahn Haltepunkt und „An den Kämpen“ im Rahmen des Gleisausbaus in Angermund.
„Die unambitionierten Vorstellungen seitens der Stadtverwaltung und der Deutschen Bahn für Angermund im Rahmen des Jahrhundertprojekts RRX manifestieren sich in dieser Beschlussvorlage, bemängelt Elke Wagner: „Die Chance eines städtebaulichen Wurfs zur Integration der Eisenbahnhauptschlagader in den Stadtteil, hat die Ampel Koalition im Frühjahr diesen Jahres mit dem Nein zur Weiterplanung der Ein-hausung vertan. Jetzt wird offenbar, was dieses Nein für die Menschen in Angermund konkret bedeutet. Billig bauen nach dem Prinzip Karo einfach.“
Murks bleibt Murks
Frau Wagner weist darauf hin, dass gerade den Unterführungen ganz zentrale Bedeutung als verbindendes Element zukäme, wenn der Stadtteil durch Lärmschutzwände der DB unwiderruflich in Angermund Ost und Angermund West zerschnitten würde. Trotz dieser Bedeutung soll insbesondere die Unterführung „An den Kämpen“ mit 3,2m Breite und einer lichten Höhe von 2,5 m laut Vorlage schmal ausfallen und wohl weiterhin ein Angstraum bleiben wird. Selbst am barrierefreien und damit behindertengerechten Umbau der Unterführung „An den Kämpen“ soll offenbar gespart werden.
Vor dem Hintergrund, dass die Stadtverwaltung in ein und derselben BV-Sitzung massiven Zuzug durch neue Bauflächen in Angermund forciert (siehe Anmerkungen zu TOP 8), erscheint diese enge Planung geradezu zurückgeblieben. Wie brachte Oberbürgermeister Geisel es bei einem Bürgerdialog in Flingern Süd weise auf den Punkt: „Murks bleibt Murks[5]“
[1]Kastka J, Faust M 1997Anhang. Weitere Befunde zur Eisenbahnlärmwirkung und zur Struktur des Eisenbahngeräusches an der Schnellzugstrecke Angermund. 17. Oktober 1997.
[3] vgl. Beschlussvorlage 61/144/2016 der Stadt Düsseldorf „Aldi Angermund“
[4] vgl: https://www.duesseldorf.de/rat/ratsinfo.html „Perspektiven für den Norden: Umsetzungsstrategie – Beschluss der weiteren Vorgehensweise“, Vorlagen Nummer 61/ 8/2018, Seite 14.
Unsere Antwort: Ohne Unterstützung durch erfahrene und unerschrockene Anwälte und die Hilfe von unabhängigen Gutachter quasi KEINE!
Allein die im RP-Artikel beschriebene unsägliche Terminwahl und die abgehobene Sitzordnung beim Erörterungenstermin offenbart doch ein sehr befremdliches Verständnis der Entscheider in Sachen Bürgerbeteiligung: Wir hier oben und ihr Bürger da unten.
RRX: Wir hier oben und ihr Bürger da unten.
Unser Fazit: Das RRX-Verfahren ist alles andere als bürgerfreundlich und ohne anwaltlichen und gutachterlichen Beistand macht die Beteiligung der betroffenen Menschen leider nur sehr wenig Sinn. Daran ändern auch Bürgerinformationsveranstaltungen oder Runde Tische – durchgeführt von der DB – gar nichts.
Solange betroffene Anrainer das komplexe Planungsmaterial nicht umfänglich und von unabhängigen Experten erklärt bekommen,
… solange die betroffenen Bürger nicht die Möglichkeit und Mittel haben, selbst Gutachten in Aufrag zu geben, um sich objektiv zu informieren und die Aussagen des Vorhabenträgers samt seiner Gutachten zu hinterfragen und
solange die betroffenen Menschen keinen anwaltlichen Beistand haben, der ihre Interessen in den komplexen verwaltungsverfahrensrechtlichen Prozessen vertritt, siehts für die betroffenen Menschen leider düster aus.
Vielleicht muss die Überschrift der RP konsequenterweise wie folgt ergänzt werden?
Wie viel Macht haben die Politiker gegenüber der Bahn?
„Da trauen wir Stadt und Bahn inzwischen keinen Zentimeter mehr über den Weg“
Die Welt am Sonntag berichtet am 23. September 2018 ausführlich über den massiven Schienenausbau in Düsseldorf – auch für den RRX. Ein Aktiver in Düsseldorf-Friedrichstadt bringt es auf den Punkt: Das Vertrauen vieler Anrainer gegenüber den Entscheidern der Deutschen Bahn und der Stadtverwaltung hat leider sehr stark gelitten.
Massiver Widerstand in Düsseldof gegen die Qualität des Trassenausbaus in Düsseldorf. Quelle: Welt am Sonntag, 23.09.2018
Nichts gelernt aus Stuttgart 21?
Wir fragen uns:
Warum gibt es nach Stuttgart 21, BER, Elbvertiefung, Ausbau Hamburg-Altona etc. eigentlich kein Umdenken?
Warum gibt es für den RRX in Düsseldorf scheinbar keinen Ehrgeiz gemeinsam mit den Menschen vor Ort nachhaltig und verträglich auszubauen?
Es ist schade, dass ein solch wichtiges Projekt wie der RRX ganz offensichtlich wieder einmal an der betroffenen Bevölkerung vorbei, durchgezogen werden soll.
Anders ist u.a. der kurzfristig kommunizierte Erörterungstermin nächsten Dienstag für uns nicht zu erklären.
Während nämlich für die sog. „Träger öffentlicher Belange“ (das sind z.B die Stadt Düsseldorf, der Landschaftsverband, Telekommunikationsunternehmen etc.) in der Datumswahl sehr wohl Rücksicht genommen wurde, damit diese in der Arbeitszeit teilnehmen können, wird von betroffenen Bürgern verlangt, dass sie alles stehen und liegen lassen, Urlaub nehmen, um überhaupt dabei sein zu können.
Ein Unding.
Bei weit mehr als 2000 Einwendungen nur in diesem Düsseldorfer Abschnitt muss es sehr wohl möglich sein, die Menschen beim wichtigen Erörterungstermin umfangreich einzubeziehen.
Sonst entsteht der sehr fade Eindruck, dass man uns in den vorangegangenen sog. Bürgerinformationsveranstaltungen der DB Netz AG, die Möglichkeit zur Beteiligung in der Erörterung nur weisgemacht hat.
Bürgerbeteiligung zum RRX an einem Arbeitstag: Dienstag, 25. September 2018 ab 10:00 Uhr!
Über 2000! Einwendungen haben Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger zu den RRX-Planungen im Planungsabschnitt Reisholz bis Wehrhahn letztes Jahr geschrieben.
Diese Mühe haben wir uns sicherlich nicht aus Jux und Tollerei gemacht.
Viele haben darin Anregungen aber auch Sorgen und Nöte rund um dieses Mammutprojekt zu Papier gebracht. Jetzt wo u.a. diese Einwendungen geprüft wurden, steht die Besprechnung ua. mit den Bürgern – der sog. Erörterungstermin – an.
Endlich haben wir betroffenen Menschen die Chance, persönlich unsere Einwendungen mit der Bezirksregierung Düsseldorf und der Deutschen Bahn zu besprechen.
Aber – wie bitte schön – sollen die meisten von uns dies bewerkstelligen, wenn der Termin so gewählt ist, dass die meisten von uns nicht teilnehmen können?
Warum startet man diese wichtigen Erörterungen nicht besser an einem Samstag, abends oder einem Sonntag?
Bürgerbeteiligungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen verkommen zu einer Farce, wenn sie vom Bürger nicht wahrgenommen werden können.
Politikverdrossenheit, Resignation und Wutbürger sind die Konsequenz.
RP berichtet über die unsägliche Terminwahl zur RRX Erörterung im Planfeststellungsabschnitt 2.1 (11.09.2018)
Die Initiative Angermund fordert einen grünen Deckel (Stichwort: Einhausung) für die laute und dicht befahrende Eisenbahntrasse, die mitten durch Angermund führt und die Menschen seit Jahrzehnten mit krankmachenden Emissionen belastet.
Diesen Vorschlag der Angermunder Bürgerschaft haben die Grünen im Frühjahr dieses Jahres im Stadtrat abgelehnt. Man folge der Lösung der Deutschen Bahn – sie solle meterhohe Lärmschutzwände im Stadtteil aufstellen und bei den gelösten Schutzfällen doch bitte nachbessern.
Grün ist wohl nicht gleich Grün. Das soll einer verstehen.
Die Berliner Zeitung berichtet nun vom grünen Deckel, der für Hamburg geplant ist und dass nun auch die Grünen in der Bundeshauptstadt diese nachhaltige Lösung auch für Berlin unterstützen.
Grüne wollen Lärmdeckel. Leider nicht für Düsseldorf , sondern für Berlin.
Die TAZ beschäftigt sich heute mit dem Gesetzentwurf zur sog. Planungsbeschleunigung, das gestern vom Bundeskabinett gebilligt wurde. Dieser Entwurf betrifft auch massiv die RRX-Planung in Düsseldorf und die Gleiserweiterungen in Angermund.
Wir glauben, dass das Planungsbeschleunigungsgesetz im jetzigen Entwurf massive Negativ-Auswirkungen für alle RRX- und Betuwe betroffenen Menschen in NRW haben wird. Deshalb muss es dringend überarbeitet werden.
Auch von den Umweltverbänden und juristisch gibt es erhebliche Bedenken. Unser Anwalt, Dr. Clemens Antweiler von der Kanzlei RWP nimmt dazu in der TAZ vom 19. Juli 2018 wie folgt Stellung:
Zweifelhaftes Gesetz zur sog. Planungsbeschleunigung, Auszug, TAZ: 19.07.18
Rhein-Ruhr-Express / BETUWE: Bürgerinitiativen aus NRW lehnen Entwurf zum Planungsbeschleunigungsgesetz des Bundesverkehrsministeriums ab
Am 19. Juni 2018 endet die Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich.
In einer gemeinsamen insgesamt 12-seitigen Stellungnahme lehnen die betroffenen Bürgerinitiativen aus NRW, die sich für das verträgliche Nebeneinander der Schienen-Großprojekte Rhein-Ruhr-Express bzw. Betuwe und ihrer Anrainer einsetzen, den vorliegenden Gesetzentwurf ab.
Unsere wichtigsten Kritikpunkte sind:
Der Gesetzentwurf trägt nicht wesentlich zur Verkürzung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich bei
Rechtschutzmöglichkeiten der betroffenen Bürger werden beschnitten
Bestehende Probleme in der Bürgerbeteiligung werden nicht gelöst, sondern „verschlimmbessert“
Wir sind nicht bereit, die hausgemachten Probleme der Politik auszubaden
Gert Bork, Sprecher der Verbands „BETUWE – Linie – So nicht!“ und Elke Wagner, Vorsitzende der „RRX-Initiative“ aus Düsseldorf-Angermund bewerten diesen Entwurf:
„Die politischen Verantwortlichen sollte sich zunächst an die eigene Nase fassen, bevor sie mit diesem Gesetzentwurf, Plan- und Genehmigungsverfahren auf Rücken der betroffenen Bürger zu beschleunigen versuchen. Der Gleisausbau im Rahmen des Rhein-Ruhr-Express’ und entlang der Betuwe-Linie wurden eine gefühlte Ewigkeit angekündigt und geplant, während die Bahntrassen samt Züge in NRW zusehends aus allen Nähten platzen. Wir sind nicht bereit, das hausgemachte Problem der Politik auszubaden.“
Wir Bürgerinitiativen am Niederrhein und in Düsseldorf fordern, den vorliegenden Gesetzentwurf zu überarbeiten. Öffentlichkeitsbeteiligungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen künftig fairer, transparenter und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Ziel muss es sein, in der frühen Planungsphase gemeinsam mit den betroffenen Bürgern einvernehmliche Lösungen zu entwickeln, statt diese mit formalen Hürden im Genehmigungsverfahren zu überfrachten und damit „mundtot“ zu machen.
Die bisherige Praxis in den Genehmigungsverfahren fördert nach Ansicht der Bürgerinitiativen zudem Politikverdrossenheit und ein Gefühl des Ausgeliefertseins, dass für die Demokratie schädlich ist.
Heftige Kritik am Gesetzentwurf zur Planungsbeschleunigung
Das Bundesverkehrsministerium will Plan- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich verkürzen – Stichwort: Planungsbeschleunigung. Der Gesetzentwurf dazu liegt vor.
Die Beteiligung der Verbände und Institutionen endete am 19. Juni 2018.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Was zunächst pragmatisch und vernünftig klingt, hat für uns betroffenen Bürger u.a. bei den NRW-Schienengroßprojekten Rhein-Ruhr Express (RRX) und der sog. BETUWE-Linie (Gleisausbau zwischen Emmerich und Oberhausen) jede Menge Pferdefüße. Auch gibt es aus juristischer Sicht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.
Darauf haben wir gestern Bundesverkehrsminister Scheuer in einer gemeinsamen Stellungnahme der Bürgerinitiativen entlang der BETUWE und die Düsseldorfer RRX-Initiativen in der Innenstadt und hier in Angermund hingeweisen. Die Fachzeitschrift „Deutsche Verkehrszeitung“ berichtet wie folgt:
DIe Deutsche Verkehrszeitung berichtet über die massive Kritik zum Gesetzentwurf zur Planungsbeschleunigung. Quelle: DVZ, 19.06.2018
Dies kommentiert die Initiative Angermund e.V. wie folgt:
Den Wow-Effekt erleben viele Menschen im Düsseldorfer Stadtteil Angermund schon seit Jahrzehnten.
Nämlich immer dann, wenn sie bei den Zugvorbeifahrten zusammenzucken oder nachts wach werden, sobald die schnellen ICE’s, die ratternden Güterzüge oder die ohrenbetäubend lauten Regional-Express Züge quasi minütlich durch Angermund rasen.
Bereits in den 1990’er Jahren sind in Angermund krankmachende Spitzenpegel beim Zuglärm von 99 Dezibel gemessen worden. Passiert ist seitdem beim Thema Lärmscbutz für Angermund nichts. Aber auch rein gar nichts.
Von wegen leise: Laut 89 Dezibel werden es wohl beim RRX
Übrigens: Die flammneuen Rhein-Ruhr-Express (RRX) Züge, die ab Dezember diesen Jahres und in den kommenden Jahrzehnten dicht getaktet durch den Stadtteil fahren werden, werden wohl laute 89 Dezibel emittieren, wenn sie mit 160 km/h durch Angermund verkehren.
Wenn von Politik und Bahnvertretern fast schon gebetsmühlenartig betont wird, dass Züge leiser werden/sollen/müssen, dann fragen wir uns natürlich, warum dies in der konkreten Umsetzung unserer Ansicht nach nur suboptimal funktioniert: 89 Dezibel beim RRX beispielsweise sind einfach zu viel für einen modernen Zug, der durch NRW’s Ballungsräume rast.
Nichtsdestotrotz: Wir begrüßen es, dass das Bundesverkehrsministerium das Thema Lärmschutz in seiner Pressemitteilung nicht unerwähnt lässt. Aber wir meinen: Beim Thema Lärm- und Gesundheitsschutz am Schienenweg müssen endlich und ernsthaft die Ärmel hochkrempelt werden.
Die Rheinische Post weist auf die kommenden Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 29. Mai 2018 hin.
FÜr uns ist die Schlüsselfrage:
Was machen eigentlich die Ampel Stadträte von SPD, FDP und Grüne, wenn die DB selbst ihrer wenig ambitionierten Lärmschutzlösung für Angermund eine Abfuhr erteilt und im wesentlichen die DB- Minimalvariante – vorgestellt im November 2014 und November 2015 – unbeirrt für Angermund umsetzen will?
Zur Erinnerung: Die Stadt Oberhausen klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss im Rahmen des Betuwe Ausbaus. Die Stadt Oldbenburg wehrt sich gegen offensichtliche DB-Schwarzbauten.
Und die Stadt Düsseldorf…? Wie stellt sich die Stadt Düsseldorf beim RRX auf?
Dorf an der Düssel oder Landeshauptstadt?
Wie stellt sich die Stadt Düsseldorf beim RRX auf?
Die Düsseldorfer Ampel hat ihren wenig ambitionierten Antrag durchgebracht und „erwartet“ für Angermund leider ua. nur 90% gelöste Schutzfälle, die Erhöhung der Lärmschutzwände bzw. eine Mittelwand (3. Lärmschutzwand) und eine gestalterische Verbesserung der Trassenunterführung.
Diese Maßnahmen sind unserer Ansicht nach aufgrund der Trassenbreite und Zugtaktung in Angermund nicht ausreichend und städtebauliche Bausünden mit Ansage.
Hinzu kommt, dass die Erwartungen der Ampel Stadträte in Sachen Lärmschutz für Angermund gegenüber der Deutschen Bahn im Antrag wachsweich forumliert sind.
Wie wird dieser Stadtratsbeschluss nun umgesetzt?
Wie hat die Deutsche Bahn auf den Ampel-Beschluss reagiert?
Wie geht es mit den Planungen für Angermund weiter?
Welche Zeitleiste gibt es für das Planfeststellungsverfahren?
Die RRX Verantwortlichen der Stadtverwaltung werden vortragen. Es wird für uns Angermunder eine hoch interessante Sitzung. Die Sitzung ist wie immer öffentlich.
Angermunder Lärmgegner reichen Klage gegen das Eisenbahnbundesamt ein.
Der Gang der Initiative Angermund e.V. zum Verwaltungsgericht Düseldorf e.V. ist auf ein breites Medienecho gestossen.
Den Angermunder Lärmgegner ist unverständlich, warum die zentralen Fragen rund um die Genehmigung und Nutzung der Bahntrasse in Düsseldorf-Angermund bis heute von der Aufsichtsbehörde unbeantwortet blieben.
Rheinische Post, 25.05.2018Westdeutsche Zeitung, 15.5.2018NRZ, 14.5.2018
„Betriebsanlagen einer Eisenbahn einschließlich der Bahnfernstromleitungen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist.“ (ALLGEMEINES EISENBAHNGESETZ)
Die Initiative Angermund e.V. – vertreten durch ihre Vereinsvorsitzende – hat Untätigkeitsklage gegen das Eisenbahnbundesamt beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.
Bis heute konnten keine Planfeststellungsbeschlüsse oder -genehmigungen für die Angermunder Trasse vorgelegt werden
Hintergrund dieser Klage sind die Recherchen der Bürgerinitiative, dass auf dem dicht befahrenen Bahnabschnitt Düsseldorf-Duisburg bis heute – trotz eindeutiger gesetzlicher Bestimmungen – keine Planfeststellungsbeschlüsse oder -genehmigungen für die Eisenbahnbetriebsanlagen in Angermund vorgelegt werden konnten.
Die vom Nachrichtenmagazin Der Spiegel als „Schwarzbau“ titulierte Angermunder Bahntrasse schlägt medial hohe Wellen (vgl. u.a. Der Spiegel, 08/2018). Kein Wunder, denn dieser Gleisabschnitt gilt als einer der dichtest befahrenen Europas. Zudem soll in Angermund ein umfangreicher Gleisausbau von vier auf sechs Gleisen erfolgen, um das seit Jahrzehnten geplante Prestigeprojekt Rhein-Ruhr-Express (RRX) endlich in der gewünschten Taktung umsetzen zu können.
Trotz gewährter Fristverlängerung wartet die Bürgerinitiative bis heute auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Eisenbahnbundesamt (EBA), die u.a. die Aufsichtsbehörde für Eisenbahnen ist.
Offene Fragen: Genehmigter Nutzungsumfang und Betriebszustand der Angermunder Bahntrasse
Dabei geht es der Initiative um ganz wesentliche Fragen, die sich aus der heutigen, sehr intensiven Nutzung der Trasse im sog. Mischbetrieb (Schienenpersonenverkehr und Schienengüterverkehr) ergeben. Darunter im wesentlichen:
Welcher Nutzungsumfang und Betriebszustand ist für die heute elektrifizierte und für Hochgeschwindigkeitsverkehre ausgebaute viergleisige Angermunder Trasse überhaupt genehmigt – und das selbst bei unterstelltem Bestandsschutz durch eine preußische Konzession für die damals zweigleisige Trasse auf dem Jahr 1843.
Sind beim mehrmaligen Ausbau dieses zentralen Trassenabschnitts im 20. Jahrhundert jemals Träger öffentlicher Belange beteiligt worden?
Dürfen überhaupt Gefahrstoffe auf der Angermunder Trasse transportiert werden?
Welches Brandschutzkonzept und Rettungskonzept liegen dem Eisenbahnbundesamt für evtl. Brände und Unfälle vor?
Wie werden Menschen der angrenzenden Grundstücke vor schädlichen Umweltauswirkungen geschützt, die durch den Betrieb der Eisenbahnstrecke hervorgerufen werden?
Frau Elke Wagner, Vereinsvorsitzende der Initiative und Klägerin wundert sich nicht über die Untätigkeit des EBAs:
„Wer den Angermundern glauben machen will, dass alles rechtmäßig zugeht, soll es endlich auch belegen“
„Bisherige Ausflüchte der Verantwortlichen wie angeblicher Bestandsschutz oder hanebüchende Vergleiche mit dem Kölner Dom reichen uns als Persilschein für diese Non-Stop befahrene und ungeschützte Eisenbahntrasse nicht. Wer den Angermundern glauben machen will, dass alles rechtmäßig zugeht, soll es endlich auch belegen. Dieser Nachweis ist uns das Eisenbahnbundesamt bis heute schuldig geblieben.“
Dieser Bericht von Plusminus vom 9. Mai 2018 macht uns nur noch sprachlos.
Schienengüterverkehre sind in Angermund Alltag – auch mit leicht entflammbaren Gefahrgütern.
Diese donnern nur wenige Meter entfernt von Wohnbebauung mitten durch unseren Stadtteil. Vieles rund um die Schienenverkehre und den Staatskonzern Deutsche Bahn samt seiner Aufsichtbehörden erscheint uns schlichtweg diletantisch geregelt zu sein.
Spätestens seit dem Desaster von Viareggio sollte ndie Verantwortliche wissen, welche Gefahren der Schienengüterverkehre für die Antrainer bergen. Denn: Die Gefahr für die Anrainer fährt immer mit.
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NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst stößt den betroffenen Menschen an der Betuwe und uns Angermundern mächtig vor den Kopf.
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Ein sehr sehenswerter Bericht der Lokalzeit Duisburg vom 4. Mai 2018 zum Lärmschutz an Bahntrassen in NRW: Hier von unseren Freunden und Nachbarn an der sog. Betuwe Linie am Niederrhein (Emmerich-Oberhausen).
Der NRW-Verkehrsminister hatte Ende April 2018 in einem Interview mit der NRZ nicht nur die Anwohner an der Betuwe Linie, sondern auch uns in Angermund mit seinen „forschen Aussagen“ zum RRX Projekt überrascht und irritiert.
Glaubt der Minister, dass mit er mit diesem Wording die zwei Schienengroßprojekten in NRW (RRX und Bwtuwe), voranbringen kann?
Wir zitieren:
„Jeder soll seine Rechte wahrnehmen können, aber die Frage ist, über wie viele Instanzen geklagt werden kann. Da geht dann der Nutzen für viele über die Interessen von wenigen.“
Ähnlich schätze er auch den Protest von Anliegern für den geplanten Bau für den Rhein-Ruhr-Express (RRX) beispielsweise in Düsseldorf-Angermund ein. In der Ortschaft zwischen Duisburg und Düsseldorf gehen Anwohner anwaltlich gegen den geplanten Ausbau vor. „Da bin ich der Stadt Düsseldorf sehr dankbar, dass sie eine klare Linie hat.“
Der Sprecher von der Betuwe Linie Gert Bork bringt es auch für in Angermund auf den Punkt. Unsere schriflliche Einladung an den NRW Verkehrsmininster steht seit Monaten: Wir würden uns freuen, wenn er auf unseren Brief antworten würde. Noch besser fänden wir es, wenn er uns in Angermund besucht und sich vor Ort zum RRX und zur Belastungssituation ein persönliches Bild macht und sich ausgewogen und im Detail informiert.
Ist dies nun ein rühmlicher oder eher ein unrühmlicher erster Platz für Düsseldorf?
Für viele Menschen, die in Düsseldorf leben, sind die enormen Verkehrsmengen, die durch die Pendler entstehen, eine enorme gesundheitliche Belastung: Lufttverschmutzung, Lärm, Erschütterungen …
Quelle: RP, 24.04.2018
Und während das Problem der Luftverschmutzung (der EU sei Dank) in den Köpfen vieler Entscheider angekommen ist, kommen die Folgen des Lärms, der gleichermaßen krank macht, meist nur in Sonntagsreden und weniger in wirklich wirkungsvollen Lärmschutzmaßnahmen vor.
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